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A) Bebauungsplan Nr. 0213-03 &bdquo;M&uuml;hlweg/Neustetterstra&szlig;e&ldquo;<br />
 
A) Bebauungsplan Nr. 0213-03 &bdquo;M&uuml;hlweg/Neustetterstra&szlig;e&ldquo;<br />
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&nbsp; &nbsp; Geltungsbereich ist iden&shy;tisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0213-03 &bdquo;M&uuml;hlweg/Neustetterstra&szlig;e&ldquo; (Anlage 2).</p>
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&nbsp; &nbsp; &nbsp;Geltungsbereich ist iden&shy;tisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0213-03 &bdquo;M&uuml;hlweg/Neustetterstra&szlig;e&ldquo; (Anlage 2).</p>
 
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Version vom 1. April 2022, 10:01 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 104/22

Sachvortrag:

Im Quartier um den denkmalgeschützten ehemaligen Konvertitenbau (ab 1821 Schul- und Rathaus) in Steinbach, unterhalb der Comburg, liegt eine städtebauliche Gemengelage vor. Für das kleinteilige Gebiet mit wertvollem Gebäudebestand und noch erhaltenem typischen Siedlungscharakter, besteht kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Um eine maßvolle Innenentwicklung sicherzustellen und dabei den Charakter des Quartiers zu erhalten, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Ziel sollte es aus Sicht der Verwaltung sein, über den Bebauungsplan einen Rahmen zu schaffen, welcher eine geordnete Entwicklung dieses kleinteiligen Bereichs entsprechend seiner städtebaulichen Bedeutung sicherstellt.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften wird durch den Lageplan (Anlage 2) definiert und umfasst rrund 1 ha um den Mühlweg in Steinbach in zentraler Lage am Kocher, begrenzt durch die Hessentaler Straße und die Neustetterstraße.

Ziel und Zweck der Planung

  • Erhalt und Festschreibung des Bestands

  • Definition von Baufeldern zur maßvollen Nutzung von Innenentwicklungspotentialen

  • Steuerung der Körnung des Quartiers durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung unter Erhalt der Kleinteiligkeit

  • Steuerung und Weiterentwicklung des Siedlungscharakters durch gestalterische Vorgaben im Rahmen von örtlichen Bauvorschriften

  • Regelung des Hochwasserschutzes

Verfahren

Das Verfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt, die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt. Damit muss im Verfahren keine Umweltprüfung durchgeführt werden. Die Erstellung eines Umweltberichts sowie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sind nicht erforderlich.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stand 14.03.2022
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Stand 14.03.2022

Beschlussantrag:

Aufstellungsbeschlüsse

A) Bebauungsplan Nr. 0213-03 „Mühlweg/Neustetterstraße“
     Die Bebauungsplan Nr. 0213-03 „Mühlweg/Neustetterstraße“wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und §13a BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan im Maßstab 1:1.000 vom 14.03.2022 (Anlage 2).

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0213-03 „Mühlweg/Neustetterstraße“
     Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0213-03 „Mühlweg/Neustetter­straße“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und §13 a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der   
     Geltungsbereich ist iden­tisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0213-03 „Mühlweg/Neustetterstraße“ (Anlage 2).

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