98185075/meetingannouncement/101134983/agendaitem
(Änderung am 04.02.2022 09:27, durch .) |
(Änderung am 04.02.2022 09:30, durch .) |
||
Zeile 42: | Zeile 42: | ||
<p align="justify"> | <p align="justify"> | ||
<u>Anlagen:</u><br /> | <u>Anlagen:</u><br /> | ||
− | Anlage 1: <br /> | + | Anlage 1: [[Media:46-22-A1-Vorhaben-Plan-Bplan-FFPV-SpitzrainSued-Sulzdorf.pdf{{!}}Vorhaben- und Erschließungsplan vom 10.12.2021, Klärle GmbH, Weikersheim]]<br /> |
− | Anlage 2:</p> | + | Anlage 2: [[Media:46-22-noe-A2-Durchfuehrungsvertrag-Bplan-FFPV.pdf{{!}}Durchführungsvertrag, Stand 14.12.2021 (nö)]]</p> |
|agendaitem-attribute-resolution_text=<p align="justify"> | |agendaitem-attribute-resolution_text=<p align="justify"> | ||
Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Herr Thomas Scheurer, Im Wachholder 6, 74523 Schwäbisch Hall zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2118-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Spitzrain-Süd Sulzdorf“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Spitzrain-Süd Sulzdorf“) wird zugestimmt.</p> | Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Herr Thomas Scheurer, Im Wachholder 6, 74523 Schwäbisch Hall zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2118-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Spitzrain-Süd Sulzdorf“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Spitzrain-Süd Sulzdorf“) wird zugestimmt.</p> |
Version vom 4. Februar 2022, 09:30 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 46/22
Sachvortrag:
Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Spitzrain-Süd Sulzdorf“ ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben über die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Flurstück 2820 in Schwäbisch Hall-Sulzdorf. Das Vorhaben ist im entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1) dargestellt und betrifft die Flurstücke 2820 und 2819 in Schwäbisch Hall-Sulzdorf.
Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:
-
Errichtung von Solarmodulen auf Stahl‐ bzw. Aluminiumgestellen mit einer maximalen Höhe von 2,30 m. Die Gestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt. Fundamente sind nicht zulässig.
-
Der Vorhabenträger verpflichtet sich die Herstellung der Bau- und Erschließungsmaßnahmen nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage - Spitzrain-Süd Sulzdorf“ herzustellen.
-
Umsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen durch den Vorhabenträger, wie Anlegen von extensiven Grünland unter den Modulen, Eingrünung der Module durch Pflanzung von ein- und zweireihigen Hecken, sowie das Anlegen von Blühstreifen und -säumen.
-
Anlage einer mehrjährigen Buntbrache für Offenland-Bodenbrüter (Feldlerche) auf einem externen Flurstück (Umsetzung CEF-Maßnahme) durch den Vorhabenträger vor Baubeginn.
-
Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertig- stellung des Vorhabens. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, das Vorhaben gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan in Einklang mit den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage - Spitzrain-Sued Sulzdorf“ und den Regelungen dieses Vertrags bis Ende 2024 zu verwirklichen.
-
Verpflichtung zum Rückbau sämtlicher Anlagen nach Beendigung der Stromerzeugung durch den Vorhabenträger.
-
Der Vorhabenträger verpflichtet sich sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen.
Der Ortschaftsrat Sulzdorf behandelt die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung am 22.02.2022.
Anlagen:
Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 10.12.2021, Klärle GmbH, Weikersheim
Anlage 2: Durchführungsvertrag, Stand 14.12.2021 (nö)
Beschlussantrag:
Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Herr Thomas Scheurer, Im Wachholder 6, 74523 Schwäbisch Hall zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2118-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Spitzrain-Süd Sulzdorf“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Spitzrain-Süd Sulzdorf“) wird zugestimmt.