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<strong>Zwischen a) und b) gibt es eine 15 Minuten Sitzungsunterbrechung wegen Anpassung der Haushaltssatzung in Abhängigkeit der Abstimmungsergebnisse zu a) sowie wegen ggf. vorhandenem Beratungsbedarf der Fraktionen.</strong></p> | <strong>Zwischen a) und b) gibt es eine 15 Minuten Sitzungsunterbrechung wegen Anpassung der Haushaltssatzung in Abhängigkeit der Abstimmungsergebnisse zu a) sowie wegen ggf. vorhandenem Beratungsbedarf der Fraktionen.</strong></p> | ||
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Version vom 25. Januar 2022, 13:59 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 1zu2/22
Sachvortrag:
Zwischen a) und b) gibt es eine 15 Minuten Sitzungsunterbrechung wegen Anpassung der Haushaltssatzung in Abhängigkeit der Abstimmungsergebnisse zu a) sowie wegen ggf. vorhandenem Beratungsbedarf der Fraktionen.
Am 13. Dezember 2021 (SV-Nr. 337/21, öffentlich) wurde die städtische Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2025 im Gemeinderat öffentlich eingebracht. Die Erläuterung des Zahlenwerks durch die Verwaltung fand ebenfalls im öffentlichen Teil dieser Gemeinderatssitzung statt.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12. Januar 2022 (SV-Nr. 2/22, öffentlich) haben die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderats ihre Änderungsanträge gestellt sowie ihre Anfragen und Anregungen vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen, Fragen und Anregungen der Gemeinderatsfraktionen sowie der fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder liegen als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage bei. Darin wurden seitens der Verwaltung notwendige eigene Anpassungen und Änderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt vorgenommen.
In der Sitzung am 2. Februar 2022 sollen über die Anträge der Gemeinderatsfraktionen sowie der fraktionslosen Gemeinderatsmitglieder zum Entwurf des Haushaltsplans 2022 abgestimmt werden und nach einer Sitzungsunterbrechung, während derer die Änderungen aus dem Abstimmungsergebnis in der Haushaltssatzung eingearbeitet werden, die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan 2022 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2025 beschlossen werden.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt folgendes:
1. Die um die Änderungen der Verwaltung sowie Änderungen durch Beschlüsse des Gemeinderates aktualisierte Haushaltssatzung 2022, der Gesamtergebnishaushalt (einschließlich Mittelfristiger Finanzplanung), der Gesamtfinanzhaushalt (einschließlich Mittelfristiger Finanzplanung) sowie der Stellenplan werden beschlossen.
2. Der Auszahlung der Zuschüsse, die in Anlage 5 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.
3. Der Budgetierungsrichtlinie, die eine höhere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haushaltsplanansätze eines Budgets regelt, wird zugestimmt.
4. Die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2022 der Eigenbetriebe
- Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall
- Eigenbetrieb Friedhöfe Schwäbisch Hall und
- Eigenbetrieb Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall
werden beschlossen.