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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim </u>erg&auml;nzt, dass sich ein Netzanschluss bei Bestandsgeb&auml;uden immer nur dann anbieten w&uuml;rde, wenn eine gro&szlig;e Anzahl Abnehmer vorhanden sei.</p>
 
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim </u>erg&auml;nzt, dass sich ein Netzanschluss bei Bestandsgeb&auml;uden immer nur dann anbieten w&uuml;rde, wenn eine gro&szlig;e Anzahl Abnehmer vorhanden sei.</p>
 
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Der Gemeinderat beschlie&szlig;t die Satzung &uuml;ber die &ouml;ffentliche W&auml;rmeversorgung f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo;.<br />
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Der Gemeinderat beschlie&szlig;t - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat - die Satzung &uuml;ber die &ouml;ffentliche W&auml;rmeversorgung f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo;.<br />
 
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(einstimmig - 15)</p>
 
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Version vom 17. Mai 2020, 08:16 Uhr

Sachvortrag:

Für das Baugebiet „Langäcker“ wurde durch den Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall am 25.07.2018 der zustimmende Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“ in Bibersfeld gefasst. Dieser hat in der Zwischenzeit Rechtskraft erlangt und das Baugebiet wird entsprechend erschlossen.

Es wird beabsichtigt das Wohngebiet mit Fernwärme zu versorgen. Hierzu hat die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH schon eine Leitungstrasse nach Schwäbisch Hall gebaut, um die Wärme aus dem gesamten Verbundnetz zur Verfügung stellen zu können.

Die Versorgungsleistungen sollen von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als Energieversorger übernommen werden, wodurch zudem die Möglichkeit besteht, die Versorgung mit Strom und Wasser vom selben Unternehmen zu beziehen.

Für die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Langäcker“ ist eine Satzung durch den Gemeinderat zu erlassen, die in Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. Der als Anlage 2 beigefügte Lageplan zeigt die Abgrenzung des von der Satzung umfassenden Gebietes auf und stellt zudem eine verbindliche Anlage zur Satzung dar.

Der Inhalt der Satzung wurde bereits mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH abgestimmt.

Die Satzung wird nach Beschlussfassung gemäß den rechtlichen Vorschriften öffentlich bekannt gegeben.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens informiert. Die Widerspruchsfrist endet am 30.09.2019. 

Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Wohngebiet „Langäcker“
Anlage 2: Lageplan des Geltungsbereichs der Satzung

 

Stadtrat Stutz erkundigt sich, ob die Fernwärmeversorgung nur für das neue Wohngebiet angedacht sei oder ob in Zukunft auch andere Siedlungsteile daran angeschlossen werden sollen. In der Nähe des neuen Wohngebietes, in der Michelfelder Straße, gäbe es größere Wohneinheiten, für die Heizungserneuerungen anstünden.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, auch in seiner Funktion als Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, dass die Erweiterung des Fernwärmenetzes grundsätzlich vorstellbar wäre. Gespräche mit Anliegern seien empfehlenswert.

Stadträtin Herrmann fragt, in welchen Gebiete und in welchem Zeitrahmen eine Fernwärmeversorgung umgesetzt werden soll. Als Orientierung für die Bevölkerung wäre eine Planungsvorgabe von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH sinnvoll.

Technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH Gentner erläutert, dass ein weitestgehender Netzanschluss 25 bis 30 Jahre in Anspruch nehmen werden wird. Es erfolge vorerst ein Vorgehen nach Schwerpunktsetzung, darunter fallen die Siedlungsgebiete Kreuzäcker, Hagenbacher Ring oder Reifenhof.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass sich ein Netzanschluss bei Bestandsgebäuden immer nur dann anbieten würde, wenn eine große Anzahl Abnehmer vorhanden sei.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat - die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Langäcker“.
(einstimmig - 15)

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