28009571/meetingminutes/36844972/paragraph
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− | Im Zusammenhang mit einem Widerspruchsverfahren hat das Regierungspräsidium Stuttgart darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu den vom Innenministerium durch Verordnung vom 18.03.2016 festgelegten Stundensätzen für die Feuerwehr-Fahrzeuge keine weiteren Fahrtkosten verlangt werden dürfen. Nr. 1.7 und 1.8 des Kostenverzeichnisses müssen also gestrichen werden.< | + | <p> |
− | + | Im Zusammenhang mit einem Widerspruchsverfahren hat das Regierungspräsidium Stuttgart darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu den vom Innenministerium durch Verordnung vom 18.03.2016 festgelegten Stundensätzen für die Feuerwehr-Fahrzeuge keine weiteren Fahrtkosten verlangt werden dürfen. Nr. 1.7 und 1.8 des Kostenverzeichnisses müssen also gestrichen werden.</p> | |
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− | Außerdem hat das Regierungspräsidium darauf hingewiesen, dass der Stundensatz für den Einsatz von freiwilligen Feuerwehrangehörigen unter 1.3 | + | <li> |
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− | <li | + | Außerdem hat das Regierungspräsidium darauf hingewiesen, dass der Stundensatz für den Einsatz von freiwilligen Feuerwehrangehörigen unter 1.3 des Kostenverzeichnisses insofern zu hoch kalkuliert wurde als die Kosten der Abschreibung für die Feuerwehrgebäude mit eingerechnet wurden. Dies ist zwar bei der Berechnung der Kosten für die hauptamtlichen Einsatzkräfte möglich, nicht jedoch bei der Berechnung des Stundensatzes für ehrenamtlich Tätige. Der Stundensatz nach Nr. 1.3 muss deshalb von 38,- € auf 29,- € reduziert werden.</p> |
− | Die Erhöhung des Erfrischungszuschusses bei länger als vier Stunden dauernden Einsätzen ist auf die neue Regelung in § 1 Absatz 4 der Feuerwehr-Entschädigungssatzung zurückzuführen.</li> | + | </li> |
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Aktuelle Version vom 11. März 2019, 13:07 Uhr
Sachvortrag:
Das Kostenverzeichnis der am 08.02.2017 vom Gemeinderat beschlossenen und am 14.02.2017 im Haller Tagblatt veröffentlichten Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung muss unter anderem aus folgenden Gründen geändert werden:
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Im Zusammenhang mit einem Widerspruchsverfahren hat das Regierungspräsidium Stuttgart darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu den vom Innenministerium durch Verordnung vom 18.03.2016 festgelegten Stundensätzen für die Feuerwehr-Fahrzeuge keine weiteren Fahrtkosten verlangt werden dürfen. Nr. 1.7 und 1.8 des Kostenverzeichnisses müssen also gestrichen werden.
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Außerdem hat das Regierungspräsidium darauf hingewiesen, dass der Stundensatz für den Einsatz von freiwilligen Feuerwehrangehörigen unter 1.3 des Kostenverzeichnisses insofern zu hoch kalkuliert wurde als die Kosten der Abschreibung für die Feuerwehrgebäude mit eingerechnet wurden. Dies ist zwar bei der Berechnung der Kosten für die hauptamtlichen Einsatzkräfte möglich, nicht jedoch bei der Berechnung des Stundensatzes für ehrenamtlich Tätige. Der Stundensatz nach Nr. 1.3 muss deshalb von 38,- € auf 29,- € reduziert werden.
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Die Erhöhung des Erfrischungszuschusses bei länger als vier Stunden dauernden Einsätzen ist auf die neue Regelung in § 1 Absatz 4 der Feuerwehr-Entschädigungssatzung zurückzuführen.
Anlage: Änderung des Kostenverzeichnisses
Stadtrat Kaiser erkundigt sich, ob die 29 € für den Betrieb gedacht seien.
Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Ordnung Gentner erklärt, dass man den Betrag verlange, wenn die Feuerwehr im Einsatz sei. Diese würden 16 € bekommen. Hinzugerechnet werden ferner kalkulatorische Kosten wie z. B. für die Reinigung und die Ausbildung.
Stadtrat Härtig erkundigt sich, ob der Betrag den ehrenamtliche Feuerwehrleuten nach Abzug der Kosten zugute komme.
Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Ordnung Gentner verweist auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt. Vorliegend gehe es um die Refinanzierung.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Der beigefügten Änderung des Kostenverzeichnisses wird zugestimmt.
(ohne Abstimmung)