13559/meetingminutes/13582/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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In der Sitzung des Sozial- und Jugendausschusses vom 28.04.2005 wurde der Entwurf zum Kindergartenbedarfsplan 2005/2006 vorgestellt, der davon ausgeht, dass im gesamten Stadtgebiet f&uuml;r 657 Kinder im Alter bis zu 3 Jahren insgesamt 40 Krippenpl&auml;tze zur Verf&uuml;gung stehen. Zehn davon befinden sich in der Tagesst&auml;tte des Haller Diakoniewerks. Kurze Zeit sp&auml;ter wurde bekannt, dass die Tagesst&auml;tte des Diak ab Herbst 05 geschlossen werden soll. Dieser Zeitpunkt konnte zun&auml;chst aufgeschoben werden. Die Schlie&szlig;ung droht aber nach wie vor. Die Zahl der Krippenpl&auml;tze w&uuml;rde damit auf einen Schlag um ein Viertel reduziert. Dies steht im Widerspruch zu den Forderungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, das den stetigen Ausbau der Betreuung bis zur Angleichung an europ&auml;isches Niveau vorsieht. Wie soll auf eine mit der Schlie&szlig;ung des Diak-Tagheims einhergehende Reduzierung der Betreuungspl&auml;tze f&uuml;r Kleinkinder reagiert werden? <b>- Antwort der Verwaltung -</b> Im Betriebskindergarten des Evangelischen Diakoniewerkes werden nach unserem Kenntnisstand zur Zeit 25 Kinder im Alter von 1 &ndash; 10 Jahren betreut. Die Einrichtung hat t&auml;glich von 6.15 Uhr bis 16.15 Uhr ge&ouml;ffnet. 12 der angemeldeten 25 Kinder kommen aus dem Stadtgebiet Schw&auml;bisch Hall, 13 aus 10 selbstst&auml;ndigen Gemeinden des Landkreises und zwei aus Gemeinden des Hohenlohekreises. 4 Kinder sind von Betriebsangeh&ouml;rigen des Krankenhauses. Die Stadt f&ouml;rdert den Betriebskindergarten des Ev. Diakoniewerkes als gemeinde&uuml;bergreifende Einrichtung nach der Ausnahmeregelung des Kindergartengesetzes. Danach ist bei gemeinde&uuml;bergreifenden Tageseinrichtungen eine freiwillige Kostenbeteiligung der Wohnsitzgemeinden vorgesehen. Das Landratsamt Schw&auml;bisch Hall hat in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Tr&auml;ger der Jugendhilfeplanung nun acht B&uuml;rgermeister&auml;mter zu einem Gespr&auml;ch &uuml;ber eine Mitfinanzierung und somit den Erhalt des gemeinde&uuml;bergreifenden Tagheimes des Ev. Diakoniewerkes auf 20. Juli 2005 eingeladen. Daran wird auch je ein Vertreter des Kultusministeriums (dieses ist jetzt f&uuml;r das Kindergartengesetz zust&auml;ndig), des Gemeindetages und des Elternbeirates teilnehmen. &Uuml;ber den Ausgang des Gespr&auml;ches wird der Gemeinderat informiert.</p>
Kurze Zeit später wurde bekannt, dass die Tagesstätte des Diak ab Herbst 05 geschlossen werden soll. Dieser Zeitpunkt konnte zunächst aufgeschoben werden. Die Schließung droht aber nach wie vor.
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Wie soll auf eine mit der Schließung des Diak-Tagheims einhergehende Reduzierung der Betreuungsplätze für Kleinkinder reagiert werden?
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Im Betriebskindergarten des Evangelischen Diakoniewerkes werden nach unserem Kenntnisstand zur Zeit 25 Kinder im Alter von 1 10 Jahren betreut. Die Einrichtung hat täglich von 6.15 Uhr bis 16.15 Uhr geöffnet. 12 der angemeldeten 25 Kinder kommen aus dem Stadtgebiet Schwäbisch Hall, 13 aus 10 selbstständigen Gemeinden des Landkreises und zwei aus Gemeinden des Hohenlohekreises. 4 Kinder sind von Betriebsangehörigen des Krankenhauses.
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Die Stadt fördert den Betriebskindergarten des Ev. Diakoniewerkes als gemeindeübergreifende Einrichtung nach der Ausnahmeregelung des Kindergartengesetzes.
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Danach ist bei gemeindeübergreifenden Tageseinrichtungen eine freiwillige Kostenbeteiligung der Wohnsitzgemeinden vorgesehen.  
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Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Träger der Jugendhilfeplanung nun acht Bürgermeisterämter zu einem Gespräch über eine Mitfinanzierung und somit den Erhalt des gemeindeübergreifenden Tagheimes des Ev. Diakoniewerkes auf 20. Juli 2005 eingeladen.  
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Daran wird auch je ein Vertreter des Kultusministeriums (dieses ist jetzt für das Kindergartengesetz zuständig), des Gemeindetages und des Elternbeirates teilnehmen.  
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Aktuelle Version vom 5. April 2017, 10:53 Uhr

Sachvortrag:

In der Sitzung des Sozial- und Jugendausschusses vom 28.04.2005 wurde der Entwurf zum Kindergartenbedarfsplan 2005/2006 vorgestellt, der davon ausgeht, dass im gesamten Stadtgebiet für 657 Kinder im Alter bis zu 3 Jahren insgesamt 40 Krippenplätze zur Verfügung stehen. Zehn davon befinden sich in der Tagesstätte des Haller Diakoniewerks. Kurze Zeit später wurde bekannt, dass die Tagesstätte des Diak ab Herbst 05 geschlossen werden soll. Dieser Zeitpunkt konnte zunächst aufgeschoben werden. Die Schließung droht aber nach wie vor. Die Zahl der Krippenplätze würde damit auf einen Schlag um ein Viertel reduziert. Dies steht im Widerspruch zu den Forderungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, das den stetigen Ausbau der Betreuung bis zur Angleichung an europäisches Niveau vorsieht. Wie soll auf eine mit der Schließung des Diak-Tagheims einhergehende Reduzierung der Betreuungsplätze für Kleinkinder reagiert werden? - Antwort der Verwaltung - Im Betriebskindergarten des Evangelischen Diakoniewerkes werden nach unserem Kenntnisstand zur Zeit 25 Kinder im Alter von 1 – 10 Jahren betreut. Die Einrichtung hat täglich von 6.15 Uhr bis 16.15 Uhr geöffnet. 12 der angemeldeten 25 Kinder kommen aus dem Stadtgebiet Schwäbisch Hall, 13 aus 10 selbstständigen Gemeinden des Landkreises und zwei aus Gemeinden des Hohenlohekreises. 4 Kinder sind von Betriebsangehörigen des Krankenhauses. Die Stadt fördert den Betriebskindergarten des Ev. Diakoniewerkes als gemeindeübergreifende Einrichtung nach der Ausnahmeregelung des Kindergartengesetzes. Danach ist bei gemeindeübergreifenden Tageseinrichtungen eine freiwillige Kostenbeteiligung der Wohnsitzgemeinden vorgesehen. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Träger der Jugendhilfeplanung nun acht Bürgermeisterämter zu einem Gespräch über eine Mitfinanzierung und somit den Erhalt des gemeindeübergreifenden Tagheimes des Ev. Diakoniewerkes auf 20. Juli 2005 eingeladen. Daran wird auch je ein Vertreter des Kultusministeriums (dieses ist jetzt für das Kindergartengesetz zuständig), des Gemeindetages und des Elternbeirates teilnehmen. Über den Ausgang des Gespräches wird der Gemeinderat informiert.

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