4889986/meetingminutes/5535888/paragraph

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Das Plangebiet (Flst. 12/11, 12/12, 12/100, 80/1 und 80/2)&nbsp; befindet sich im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes &bdquo;Heimbachsiedlung Erweiterung Keckenweg&ldquo; im S&uuml;dwesten des Stadtteils Heimbachsiedlung/Teurershof. Es umfasst die Fl&auml;che zwischen dem Wendehammer am Ende des Keckenwegs und der Breiteichstra&szlig;e. Es wird durch die bestehende Bebauung n&ouml;rdlich, &ouml;stlich und s&uuml;dlich sowie durch die Breiteichstra&szlig;e westlich und ein Wegegrundst&uuml;ck &ouml;stlich des Grundst&uuml;cks begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 6800 m&sup2;.</p>
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Das Plangebiet (Flst. 12/11, 12/12, 12/100, 80/1 und 80/2) befindet sich im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes &bdquo;Heimbachsiedlung Erweiterung Keckenweg&ldquo; im S&uuml;dwesten des Stadtteils Heimbachsiedlung/Teurershof. Es umfasst die Fl&auml;che zwischen dem Wendehammer am Ende des Keckenwegs und der Breiteichstra&szlig;e. Es wird durch die bestehende Bebauung n&ouml;rdlich, &ouml;stlich und s&uuml;dlich sowie durch die Breiteichstra&szlig;e westlich und ein Wegegrundst&uuml;ck &ouml;stlich des Grundst&uuml;cks begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 6.800 m&sup2;.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
In der 7. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall, rechtskr&auml;ftig seit 14.10.2009, ist das Plangebiet gr&ouml;&szlig;tenteils als bestehende Wohnbaufl&auml;che, teilweise als Gr&uuml;nfl&auml;che dargestellt.<br />
 
In der 7. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall, rechtskr&auml;ftig seit 14.10.2009, ist das Plangebiet gr&ouml;&szlig;tenteils als bestehende Wohnbaufl&auml;che, teilweise als Gr&uuml;nfl&auml;che dargestellt.<br />
 
Der bestehende rechtskr&auml;ftige Bebauungsplan &bdquo;Heimbachsiedlung Erweiterung Keckenweg&ldquo; beinhaltet bereits den Gro&szlig;teil des Gr&uuml;nstreifens entlang der Breiteichstra&szlig;e. Der angrenzende, restliche Bereich ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen<br />
 
Der bestehende rechtskr&auml;ftige Bebauungsplan &bdquo;Heimbachsiedlung Erweiterung Keckenweg&ldquo; beinhaltet bereits den Gro&szlig;teil des Gr&uuml;nstreifens entlang der Breiteichstra&szlig;e. Der angrenzende, restliche Bereich ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen<br />
Die Abweichung des geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes &bdquo; Am F&auml;sslesbrunnen&ldquo; zum bereits rechtskr&auml;ftigen Bebauungsplan sowie zum Fl&auml;chennutzungsplan sind nur sehr geringf&uuml;gig.</p>
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Die Abweichung des geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&ldquo; zum bereits rechtskr&auml;ftigen Bebauungsplan sowie zum Fl&auml;chennutzungsplan sind nur sehr geringf&uuml;gig.</p>
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<p align="JUSTIFY">
Auf den Flurst&uuml;cken Nr. 12/12 und 80/2&nbsp; befanden sich ehemalige, nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Wirtschaftsgeb&auml;ude in Form von H&uuml;tten. Die Geb&auml;ude sind bereits vor einiger Zeit vollst&auml;ndig abgerissen worden.</p>
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Auf den Flurst&uuml;cken Nr. 12/12 und 80/2 befanden sich ehemalige, nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Wirtschaftsgeb&auml;ude in Form von H&uuml;tten. Die Geb&auml;ude sind bereits vor einiger Zeit vollst&auml;ndig abgerissen worden.<br />
<p>
+
Das Plangebiet wurde nochmals artenschutzrechtlich eingehend untersucht und &uuml;ber die zu treffenden Feststellungen ein ausf&uuml;hrliches Gutachten erstellt. Das artenschutzrechtliche Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch das geplante Vorhaben die Verbotstatbest&auml;nde gem&auml;&szlig; &sect; 44 BNatSchG f&uuml;r keine der &uuml;berpr&uuml;ften Artengruppen erf&uuml;llt werden. Auf dieser Grundlage wurde das Plangebiet unter Ber&uuml;cksichtigung von Ausgleichsma&szlig;nahmen in Abstimmung mit den entsprechenden Beh&ouml;rden im Februar 2014 gerodet. Weiterf&uuml;hrende Ausgleichsma&szlig;nahmen werden vor, w&auml;hrend und nach der Bauzeit noch durchgef&uuml;hrt.</p>
Das Plangebiet wurde nochmals artenschutzrechtlich eingehend untersucht und &uuml;ber die zu treffenden Feststellungen ein ausf&uuml;hrliches Gutachten erstellt. Das artenschutzrechtliche Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch das geplante Vorhaben die Verbotstatbest&auml;nde gem&auml;&szlig; &sect; 44 BNatSchG f&uuml;r keine der &uuml;berpr&uuml;ften Artengruppen erf&uuml;llt werden. Auf dieser Grundlage wurde das Plangebiet unter Ber&uuml;cksichtigung von Ausgleichsma&szlig;nahmen in Abstimmung mit den entsprechenden Beh&ouml;rden im Februar 2014 gerodet. Weiterf&uuml;hrende Ausgleichsma&szlig;nahen werden vor, w&auml;hrend und nach der Bauzeit noch durchgef&uuml;hrt.</p>
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<p align="JUSTIFY">
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Auf der freien Fl&auml;che (Flst. 12/11, 12/12, 12/100, 80/1 und 80/2) soll neuer Wohnraum im Innenbereich geschaffen werden. Um f&uuml;r die geplante Nutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und den Vorhabentr&auml;gern &bdquo;Grundst&uuml;cks- und Wohnungsbaugesellschaft Schw&auml;bisch Hall&ldquo; sowie &bdquo;Stiftung Hospital zum Heiligen Geist&ldquo; als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
Auf der freien Fl&auml;che (Flst. 12/11, 12/12, 12/100, 80/1 und 80/2) soll neuer Wohnraum im Innenbereich geschaffen werden. Um f&uuml;r die geplante Nutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und den Vorhabentr&auml;gern &bdquo;Grundst&uuml;cks- und Wohnungsbaugesellschaft Schw&auml;bisch Hall&ldquo; sowie &bdquo;Stiftung Hospital zum Heiligen Geist&ldquo; als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Mit der Bebauungsplan&auml;nderung soll f&uuml;r die bisher unbebauten Grundst&uuml;cke eine Nachverdichtung erm&ouml;glicht werden. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Bebauung konkret vorgeschrieben, so dass die Planung f&uuml;r die Anwohner klar erkennbar ist.<br />
 
Mit der Bebauungsplan&auml;nderung soll f&uuml;r die bisher unbebauten Grundst&uuml;cke eine Nachverdichtung erm&ouml;glicht werden. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Bebauung konkret vorgeschrieben, so dass die Planung f&uuml;r die Anwohner klar erkennbar ist.<br />
 
In diesem Zuge werden auch die bereits geplanten Verkehrsfl&auml;chen an die neu geplante Nutzung angepasst.<br />
 
In diesem Zuge werden auch die bereits geplanten Verkehrsfl&auml;chen an die neu geplante Nutzung angepasst.<br />
 
Mit der Planung kann den Vorgaben &bdquo;zum schonenden Umgang mit Grund und Boden&ldquo; entsprochen werden.<br />
 
Mit der Planung kann den Vorgaben &bdquo;zum schonenden Umgang mit Grund und Boden&ldquo; entsprochen werden.<br />
 
Durch die im direkten Anschluss an die Heimbachsiedlung geplanten kleineren Mehrfamilienh&auml;user in sehr &auml;hnlicher Bauweise wie die der umliegenden Bebauung und eine ausgereifte Gel&auml;ndeplanung und Planung der H&ouml;henentwicklung f&uuml;gt sich die geplante Bebauung harmonisch im Anschluss an die vorhandene Bebauung an.</p>
 
Durch die im direkten Anschluss an die Heimbachsiedlung geplanten kleineren Mehrfamilienh&auml;user in sehr &auml;hnlicher Bauweise wie die der umliegenden Bebauung und eine ausgereifte Gel&auml;ndeplanung und Planung der H&ouml;henentwicklung f&uuml;gt sich die geplante Bebauung harmonisch im Anschluss an die vorhandene Bebauung an.</p>
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+
<p align="JUSTIFY">
 
Die Geb&auml;udetypologie beschr&auml;nkt sich dabei im &ouml;stlichen Bereich auf zweigeschossige Mehrfamilienh&auml;user, sowie dreigeschossige Mehrfamilienh&auml;user im westlichen Bereich des Plangebiets jeweils in offener Bauweise.</p>
 
Die Geb&auml;udetypologie beschr&auml;nkt sich dabei im &ouml;stlichen Bereich auf zweigeschossige Mehrfamilienh&auml;user, sowie dreigeschossige Mehrfamilienh&auml;user im westlichen Bereich des Plangebiets jeweils in offener Bauweise.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Der geplante Bebauungsplan &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&ldquo; wird im beschleunigten Verfahren gem&auml;&szlig; &sect; 13 a BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen hierf&uuml;r sind gegeben, da</p>
 
Der geplante Bebauungsplan &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&ldquo; wird im beschleunigten Verfahren gem&auml;&szlig; &sect; 13 a BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen hierf&uuml;r sind gegeben, da</p>
<p>
+
<ul>
der genannte Bebauungsplan eine Ma&szlig;nahme der Innenentwicklung darstellt<br />
+
<li>
die Gr&ouml;&szlig;e des Plangebiets weniger als 20.000 m&sup2; betr&auml;gt<br />
+
<p align="JUSTIFY">
die Planung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach &sect; 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abw&auml;gung zu ber&uuml;cksichtigen w&auml;ren (Vorpr&uuml;fung des Einzelfalls) (&sect; 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB).</p>
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der genannte Bebauungsplan eine Ma&szlig;nahme der Innenentwicklung darstellt</p>
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die Gr&ouml;&szlig;e des Plangebiets weniger als 20.000 m&sup2; betr&auml;gt</p>
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die Planung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach &sect; 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abw&auml;gung zu ber&uuml;cksichtigen w&auml;ren (Vorpr&uuml;fung des Einzelfalls) (&sect; 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB).</p>
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</li>
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</ul>
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<p align="JUSTIFY">
 
Im Auftrag der Vorhabentr&auml;ger hat das B&uuml;ro Stadtlandingenieure Ellwangen den Entwurf des Bebauungsplans und die Begr&uuml;ndung zum Bebauungsplan erstellt. Die Unterlagen sind in der Anlage beigelegt.</p>
 
Im Auftrag der Vorhabentr&auml;ger hat das B&uuml;ro Stadtlandingenieure Ellwangen den Entwurf des Bebauungsplans und die Begr&uuml;ndung zum Bebauungsplan erstellt. Die Unterlagen sind in der Anlage beigelegt.</p>
 
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Anlage 9: [[Media:14-63_EigentuemerFaesslesbrunnen.pdf{{!}}&Uuml;bersicht Eigent&uuml;mer]]</p>
 
Anlage 9: [[Media:14-63_EigentuemerFaesslesbrunnen.pdf{{!}}&Uuml;bersicht Eigent&uuml;mer]]</p>
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<strong>1. Aufstellungsbeschluss gem&auml;&szlig; &sect;&sect; 2 Abs. 1 i. V. m. 13a BauGB:</strong></p>
 
 
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> berichtet aus den Vorberatungen. Insgesamt wurde eine gute Diskussion gef&uuml;hrt, in der auch auf die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner der Heimbachsiedlung eingegangen wurde. Es liegt ein vertretbarer Kompromiss vor. Von einer vollst&auml;ndigen Bebauung, wie im urspr&uuml;nglich geltenden Bebauungsplan vorgesehen, wurde Abstand genommen. Es entstehen f&uuml;nf H&auml;user - zwei davon sind als Mehrfamilienh&auml;user gedacht, mit denen g&uuml;nstiger Wohnraum angeboten wird. Deren H&ouml;he umfasst 2 + DG. Im &ouml;stlichen Teil gibt es noch drei Vierfamilienh&auml;user - hier ist 1 + DG vorgesehen. Die Erschlie&szlig;ung urspr&uuml;nglich vollumf&auml;nglich &uuml;ber den Keckenweg wird nun vollst&auml;ndig &uuml;ber die Breiteichstra&szlig;e abgewickelt, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Keckenwegs durch den Verkehr nicht belastet werden. Umgekehrt ist jedoch eine Ausfahrt der Bewohnerinnen und Bewohner &uuml;ber das Gel&auml;nde der GWG auf die Breiteichstra&szlig;e nicht m&ouml;glich.<br />
 +
Die Idee der Anlage eines Naturparks durch die Bev&ouml;lkerung wird von Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim aufgegriffen; dies soll jedoch westlich der Breiteichstra&szlig;e auf einem der Stadt geh&ouml;renden Grundst&uuml;ck (s. Lageplan) erfolgen. Alles in allem handelt es sich um einen vertretbaren Kompromiss.</p>
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Dem stimmt auch <u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> zu. Die Interessen wurden ernsthaft gegeneinander abgewogen. Nach den Verbesserungen in Bezug auf die Erschlie&szlig;ung kann nun zugestimmt werden.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> h&auml;lt das Angebot von g&uuml;nstigem Wohnraum f&uuml;r ein zentrales Thema. Die GWG hat auf die Einw&auml;nde der Anliegerinnen und Anlieger flexibel reagiert. Eventuell wird &uuml;ber die Geb&auml;udeh&ouml;hen im Rahmen des Auslegungsbeschlusses zu verhandeln sein.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> sieht die Versachlichung der Diskussion positiv. Seine Fraktion hat von Anfang an die jetzt vorliegende Erschlie&szlig;ung gefordert. Teurershof und Heimbachsiedlung haben ihren Weg zueinander gefunden. Auch an anderer Stelle (Damaschkestra&szlig;e) stehen vergleichbar gro&szlig;e H&auml;user.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> m&ouml;chte dem Vertrauensschutz der Bev&ouml;lkerung vor Ort Rechnung tragen. Sie will aus diesen Gr&uuml;nden am bisherigen Bebauungsplan festhalten. Der soziale Wohnungsbau ist auch an anderer Stelle der Stadt denkbar. Sie empfiehlt der Verwaltung, der Idee der Bewohnerinnen und Bewohner der Heimbachsiedlung, &ouml;stlich der gro&szlig;en H&auml;user einen gr&uuml;nen Erlebnisraum zu schaffen, zu folgen. Dieses b&uuml;rgerschaftliche Engagement sollte unbedingt aufgegriffen werden.</p>
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<u>Stadtrat Preisendanz</u> h&auml;lt die nun vorgestellten Planungen f&uuml;r eine angepasste Bauweise. Er regt an, diesen Prozess des beispielhaften Zusammenwirkens zwischen &ouml;ffentlichem Interesse und den Interessen der Bev&ouml;lkerung zu dokumentieren.</p>
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<u>1. Aufstellungsbeschluss gem&auml;&szlig; &sect;&sect; 2 Abs. 1 i. V. m. 13a BauGB:</u><br />
 
Der Gemeinderat beschlie&szlig;t, f&uuml;r das im Folgenden beschriebene Gebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/02 &bdquo;Heimbachsiedlung Erweiterung Keckenweg&ldquo;, zu &auml;ndern und fasst dazu den Aufstellungsbeschluss nach &sect; 2 Abs. 1 BauGB f&uuml;r den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 &bdquo;F&auml;sslesbrunnen&ldquo;. Die &Auml;nderung erfolgt im beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach &sect; 13a BauGB.</p>
 
Der Gemeinderat beschlie&szlig;t, f&uuml;r das im Folgenden beschriebene Gebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/02 &bdquo;Heimbachsiedlung Erweiterung Keckenweg&ldquo;, zu &auml;ndern und fasst dazu den Aufstellungsbeschluss nach &sect; 2 Abs. 1 BauGB f&uuml;r den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 &bdquo;F&auml;sslesbrunnen&ldquo;. Die &Auml;nderung erfolgt im beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach &sect; 13a BauGB.</p>
 
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Das Gebiet wird durch folgende Grundst&uuml;cke begrenzt:</p>
 
Das Gebiet wird durch folgende Grundst&uuml;cke begrenzt:</p>
 +
<p>
 +
Im S&uuml;den:&nbsp; von einem Stra&szlig;engrundst&uuml;ck (Flst. 80) sowie privaten Baufl&auml;chen (Flst. 12, 12/10 und 15/2)<br />
 +
Im Norden:&nbsp; von einem Stra&szlig;engrundst&uuml;ck (Flst. 80) sowie privaten Baufl&auml;chen (Flst. 12/1, 12/101 und 12/2&nbsp;<br />
 +
Im Westen:&nbsp; von einem Stra&szlig;engrundst&uuml;ck (Flst. 80)<br />
 +
Im Osten:&nbsp; von einem Wegegrundst&uuml;ck (Flst. 2005) sowie privaten Baufl&auml;chen (12/6, 12/7, 12/9, 15/2, 12 und 12/101)&nbsp;</p>
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 +
Die genaue r&auml;umliche Abgrenzung ist dem Geltungsbereich des Lageplans zum Bebauungsplan zu entnehmen.</p>
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<u>2. Billigung der Entw&uuml;rfe</u><br />
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Der Gemeinderat billigt</p>
 
<ul>
 
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<li>
 
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Im S&uuml;den:&nbsp; von einem Stra&szlig;engrundst&uuml;ck (Flst. 80) sowie privaten Baufl&auml;chen (Flst. 12, 12/10 und 15/2)</li>
+
den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 &bdquo;F&auml;sslesbrunnen&ldquo;, bestehend aus dem Lageplan und dem Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und &ouml;rtlichen Bauvorschriften, gefertigt vom Planungsb&uuml;ro Stadtlandingenieure, Ellwangen, vom 20.03.2014.</li>
 
<li>
 
<li>
Im Norden:&nbsp; von einem Stra&szlig;engrundst&uuml;ck (Flst. 80) sowie privaten Baufl&auml;chen (Flst. 12/1, 12/101 und 12/2&nbsp;</li>
+
die Begr&uuml;ndung, gefertigt vom Planungsb&uuml;ro Stadtlandingenieure, Ellwangen, vom 20.03.2014 mit Anlagen<br />
<li>
+
- Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan Teil 1 Freianlagen, gefertigt vom Planungsb&uuml;ro Stadtlandingenieure, Ellwangen, vom 20.03.2014<br />
Im Westen:&nbsp; von einem Stra&szlig;engrundst&uuml;ck (Flst. 80)</li>
+
- Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan Teil 2 Gel&auml;ndeschnitte, gefertigt vom B&uuml;ro Kraft + Kraft Architekten, Schw&auml;bisch Hall, vom 20.03.2014<br />
<li>
+
- Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Pr&uuml;fung der Verbotstatbest&auml;nde und integriertem Gr&uuml;nordnungsplan (mit beigelegtem Ma&szlig;nahmen- und Gr&uuml;nordnungsplan) vom Ingenieurb&uuml;ro Blaser, Esslingen vom M&auml;rz 2014</li>
Im Osten:&nbsp; von einem Wegegrundst&uuml;ck (Flst. 2005) sowie privaten Baufl&auml;chen (12/6, 12/7, 12/9, 15/2, 12 und 12/101)&nbsp;</li>
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</ul>
 
</ul>
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Die genaue r&auml;umliche Abgrenzung ist dem Geltungsbereich des Lageplans zum Bebauungsplan zu entnehmen.</p>
 
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&nbsp;</p>
 
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<strong>2. Billigung der Entw&uuml;rfe</strong></p>
 
<p>
 
Der Gemeinderat billigt</p>
 
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den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 &bdquo;F&auml;sslesbrunnen&ldquo;, bestehend aus dem Lageplan und dem Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und &ouml;rtlichen Bauvorschriften, gefertigt vom Planungsb&uuml;ro Stadtlandingenieure, Ellwangen, vom 20.03.2014.</p>
 
<p>
 
die Begr&uuml;ndung, gefertigt vom Planungsb&uuml;ro Stadtlandingenieure, Ellwangen, vom 20.03.2014 mit Anlagen<br />
 
- Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan Teil 1 Freianlagen, gefertigt vom Planungsb&uuml;ro Stadtlandingenieure, Ellwangen, vom 20.03.2014<br />
 
- Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan Teil 2 Gel&auml;ndeschnitte, gefertigt vom B&uuml;ro Kraft + Kraft Architekten, Schw&auml;bisch Hall, vom 20.03.2014<br />
 
- Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Pr&uuml;fung der Verbotstatbest&auml;nde und integriertem Gr&uuml;nordnungsplan (mit beigelegtem Ma&szlig;nahmen- und Gr&uuml;nordnungsplan) vom Ingenieurb&uuml;ro Blaser, Esslingen vom M&auml;rz 2014</p>
 
 
<p>
 
<p>
 
Der r&auml;umliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Satzung &uuml;ber &ouml;rtliche Bauvorschriften wird von den unter Ziffer 1 beschriebenen Flurst&uuml;cken umgrenzt.</p>
 
Der r&auml;umliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Satzung &uuml;ber &ouml;rtliche Bauvorschriften wird von den unter Ziffer 1 beschriebenen Flurst&uuml;cken umgrenzt.</p>
 +
<br />
 
<p>
 
<p>
&nbsp;</p>
+
<u>3. Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden sowie sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect;&sect; 3 und 4 i. V. m. 13a BauGB</u><br />
 +
Die unter Ziff. 2 beschriebenen und von der Verwaltung er&ouml;rterten Entw&uuml;rfe sind auf die Dauer eines Monats gem. &sect; 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der &Ouml;ffentlichkeitsbeteiligung &ouml;ffentlich auszulegen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass von der Umweltpr&uuml;fung abgesehen wird. Gleichzeitig sind die von der Planung betroffenen Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem&auml;&szlig; &sect; 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.</p>
 
<p>
 
<p>
<strong>3. Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden sowie sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect;&sect; 3 und 4 i. V. m. 13a BauGB</strong></p>
+
Folgende Anregungen aus der Diskussion wurden <strong>aufgenommen:</strong></p>
 +
<ol>
 +
<li>
 +
Die Grundfl&auml;chenzahl I wird auf 0,3 festgesetzt.</li>
 +
<li>
 +
Die Erschlie&szlig;ung <u>aller</u> Geb&auml;ude erfolgt &uuml;ber die Breiteichstra&szlig;e.</li>
 +
<li>
 +
Es handelt sich bei der heutigen Entscheidung lediglich um den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss; &uuml;ber die Anregungen und Stellungnahmen der &Ouml;ffentlichkeit/ Beh&ouml;rden wird im Rahmen des Satzungsbeschlusses entschieden.</li>
 +
</ol>
 
<p>
 
<p>
Die unter Ziff. 2 beschriebenen und von der Verwaltung er&ouml;rterten Entw&uuml;rfe sind auf die Dauer eines Monats gem. &sect; 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der &Ouml;ffentlichkeitsbeteiligung &ouml;ffentlich auszulegen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass von der Umweltpr&uuml;fung abgesehen wird. Gleichzeitig sind die von der Planung betroffenen Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem&auml;&szlig; &sect; 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.</p>
+
(29 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen)</p>
|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Fässlesbrunnen"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=02.04.2014|paragraph-template-backlink=4889986/0/meetingminutes|}}
+
|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
 +
1 A. Amt 61
 +
1 A. Amt 63
 +
1 A. GWG|paragraph-attribute-keywords=Bebauungsplan, Heimbach, GWG|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Fässlesbrunnen"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=02.04.2014|paragraph-template-backlink=4889986/0/meetingminutes|}}
  
 
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+
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 +
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 +
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 +
[[Category:Index:GWG|Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Fässlesbrunnen"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (02.04.2014, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2014-04-02]]
 
[[Category:Startdate|2014-04-02]]

Aktuelle Version vom 28. April 2014, 07:51 Uhr

Sachvortrag:

Das Plangebiet (Flst. 12/11, 12/12, 12/100, 80/1 und 80/2) befindet sich im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „Heimbachsiedlung Erweiterung Keckenweg“ im Südwesten des Stadtteils Heimbachsiedlung/Teurershof. Es umfasst die Fläche zwischen dem Wendehammer am Ende des Keckenwegs und der Breiteichstraße. Es wird durch die bestehende Bebauung nördlich, östlich und südlich sowie durch die Breiteichstraße westlich und ein Wegegrundstück östlich des Grundstücks begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 6.800 m².

In der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, rechtskräftig seit 14.10.2009, ist das Plangebiet größtenteils als bestehende Wohnbaufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt.
Der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan „Heimbachsiedlung Erweiterung Keckenweg“ beinhaltet bereits den Großteil des Grünstreifens entlang der Breiteichstraße. Der angrenzende, restliche Bereich ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen
Die Abweichung des geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Fässlesbrunnen“ zum bereits rechtskräftigen Bebauungsplan sowie zum Flächennutzungsplan sind nur sehr geringfügig.

Auf den Flurstücken Nr. 12/12 und 80/2 befanden sich ehemalige, nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude in Form von Hütten. Die Gebäude sind bereits vor einiger Zeit vollständig abgerissen worden.
Das Plangebiet wurde nochmals artenschutzrechtlich eingehend untersucht und über die zu treffenden Feststellungen ein ausführliches Gutachten erstellt. Das artenschutzrechtliche Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch das geplante Vorhaben die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG für keine der überprüften Artengruppen erfüllt werden. Auf dieser Grundlage wurde das Plangebiet unter Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit den entsprechenden Behörden im Februar 2014 gerodet. Weiterführende Ausgleichsmaßnahmen werden vor, während und nach der Bauzeit noch durchgeführt.

Auf der freien Fläche (Flst. 12/11, 12/12, 12/100, 80/1 und 80/2) soll neuer Wohnraum im Innenbereich geschaffen werden. Um für die geplante Nutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und den Vorhabenträgern „Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall“ sowie „Stiftung Hospital zum Heiligen Geist“ als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Mit der Bebauungsplanänderung soll für die bisher unbebauten Grundstücke eine Nachverdichtung ermöglicht werden. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Bebauung konkret vorgeschrieben, so dass die Planung für die Anwohner klar erkennbar ist.
In diesem Zuge werden auch die bereits geplanten Verkehrsflächen an die neu geplante Nutzung angepasst.
Mit der Planung kann den Vorgaben „zum schonenden Umgang mit Grund und Boden“ entsprochen werden.
Durch die im direkten Anschluss an die Heimbachsiedlung geplanten kleineren Mehrfamilienhäuser in sehr ähnlicher Bauweise wie die der umliegenden Bebauung und eine ausgereifte Geländeplanung und Planung der Höhenentwicklung fügt sich die geplante Bebauung harmonisch im Anschluss an die vorhandene Bebauung an.

Die Gebäudetypologie beschränkt sich dabei im östlichen Bereich auf zweigeschossige Mehrfamilienhäuser, sowie dreigeschossige Mehrfamilienhäuser im westlichen Bereich des Plangebiets jeweils in offener Bauweise.

Der geplante Bebauungsplan „Am Fässlesbrunnen“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben, da

  • der genannte Bebauungsplan eine Maßnahme der Innenentwicklung darstellt

  • die Größe des Plangebiets weniger als 20.000 m² beträgt

  • die Planung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls) (§ 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB).

Im Auftrag der Vorhabenträger hat das Büro Stadtlandingenieure Ellwangen den Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung zum Bebauungsplan erstellt. Die Unterlagen sind in der Anlage beigelegt.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Lageplan Freianlagen

Anlage 3: Planungsrechtl. Festsetzungen/ Örtl. Bauvorschriften

Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan

Anlage 5: Geländeschnitt

Anlage 6: Erläuterungsbericht Artenschutz

Anlage 7: Lageplan spez. artenschutzrechtliche Prüfung

Anlage 8: Lageplan Auszug aus dem Bebauungsplan

Anlage 9: Übersicht Eigentümer

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet aus den Vorberatungen. Insgesamt wurde eine gute Diskussion geführt, in der auch auf die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner der Heimbachsiedlung eingegangen wurde. Es liegt ein vertretbarer Kompromiss vor. Von einer vollständigen Bebauung, wie im ursprünglich geltenden Bebauungsplan vorgesehen, wurde Abstand genommen. Es entstehen fünf Häuser - zwei davon sind als Mehrfamilienhäuser gedacht, mit denen günstiger Wohnraum angeboten wird. Deren Höhe umfasst 2 + DG. Im östlichen Teil gibt es noch drei Vierfamilienhäuser - hier ist 1 + DG vorgesehen. Die Erschließung ursprünglich vollumfänglich über den Keckenweg wird nun vollständig über die Breiteichstraße abgewickelt, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Keckenwegs durch den Verkehr nicht belastet werden. Umgekehrt ist jedoch eine Ausfahrt der Bewohnerinnen und Bewohner über das Gelände der GWG auf die Breiteichstraße nicht möglich.
Die Idee der Anlage eines Naturparks durch die Bevölkerung wird von Oberbürgermeister Pelgrim aufgegriffen; dies soll jedoch westlich der Breiteichstraße auf einem der Stadt gehörenden Grundstück (s. Lageplan) erfolgen. Alles in allem handelt es sich um einen vertretbaren Kompromiss.

Dem stimmt auch Stadtrat Dr. Graf von Westerholt zu. Die Interessen wurden ernsthaft gegeneinander abgewogen. Nach den Verbesserungen in Bezug auf die Erschließung kann nun zugestimmt werden.

Stadtrat Dr. Pfisterer hält das Angebot von günstigem Wohnraum für ein zentrales Thema. Die GWG hat auf die Einwände der Anliegerinnen und Anlieger flexibel reagiert. Eventuell wird über die Gebäudehöhen im Rahmen des Auslegungsbeschlusses zu verhandeln sein.

Stadtrat Baumann sieht die Versachlichung der Diskussion positiv. Seine Fraktion hat von Anfang an die jetzt vorliegende Erschließung gefordert. Teurershof und Heimbachsiedlung haben ihren Weg zueinander gefunden. Auch an anderer Stelle (Damaschkestraße) stehen vergleichbar große Häuser.

Stadträtin Herrmann möchte dem Vertrauensschutz der Bevölkerung vor Ort Rechnung tragen. Sie will aus diesen Gründen am bisherigen Bebauungsplan festhalten. Der soziale Wohnungsbau ist auch an anderer Stelle der Stadt denkbar. Sie empfiehlt der Verwaltung, der Idee der Bewohnerinnen und Bewohner der Heimbachsiedlung, östlich der großen Häuser einen grünen Erlebnisraum zu schaffen, zu folgen. Dieses bürgerschaftliche Engagement sollte unbedingt aufgegriffen werden.

Stadtrat Preisendanz hält die nun vorgestellten Planungen für eine angepasste Bauweise. Er regt an, diesen Prozess des beispielhaften Zusammenwirkens zwischen öffentlichem Interesse und den Interessen der Bevölkerung zu dokumentieren.

Beschluss:

1. Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 2 Abs. 1 i. V. m. 13a BauGB:
Der Gemeinderat beschließt, für das im Folgenden beschriebene Gebiet den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/02 „Heimbachsiedlung Erweiterung Keckenweg“, zu ändern und fasst dazu den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 „Fässlesbrunnen“. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB.

Das Gebiet wird durch folgende Grundstücke begrenzt:

Im Süden:  von einem Straßengrundstück (Flst. 80) sowie privaten Bauflächen (Flst. 12, 12/10 und 15/2)
Im Norden:  von einem Straßengrundstück (Flst. 80) sowie privaten Bauflächen (Flst. 12/1, 12/101 und 12/2 
Im Westen:  von einem Straßengrundstück (Flst. 80)
Im Osten:  von einem Wegegrundstück (Flst. 2005) sowie privaten Bauflächen (12/6, 12/7, 12/9, 15/2, 12 und 12/101) 

Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem Geltungsbereich des Lageplans zum Bebauungsplan zu entnehmen.

2. Billigung der Entwürfe
Der Gemeinderat billigt

  • den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0191-03/03 „Fässlesbrunnen“, bestehend aus dem Lageplan und dem Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, gefertigt vom Planungsbüro Stadtlandingenieure, Ellwangen, vom 20.03.2014.
  • die Begründung, gefertigt vom Planungsbüro Stadtlandingenieure, Ellwangen, vom 20.03.2014 mit Anlagen
    - Vorhaben- und Erschließungsplan Teil 1 Freianlagen, gefertigt vom Planungsbüro Stadtlandingenieure, Ellwangen, vom 20.03.2014
    - Vorhaben- und Erschließungsplan Teil 2 Geländeschnitte, gefertigt vom Büro Kraft + Kraft Architekten, Schwäbisch Hall, vom 20.03.2014
    - Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Prüfung der Verbotstatbestände und integriertem Grünordnungsplan (mit beigelegtem Maßnahmen- und Grünordnungsplan) vom Ingenieurbüro Blaser, Esslingen vom März 2014

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften wird von den unter Ziffer 1 beschriebenen Flurstücken umgrenzt.


3. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 i. V. m. 13a BauGB
Die unter Ziff. 2 beschriebenen und von der Verwaltung erörterten Entwürfe sind auf die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich auszulegen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass von der Umweltprüfung abgesehen wird. Gleichzeitig sind die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Folgende Anregungen aus der Diskussion wurden aufgenommen:

  1. Die Grundflächenzahl I wird auf 0,3 festgesetzt.
  2. Die Erschließung aller Gebäude erfolgt über die Breiteichstraße.
  3. Es handelt sich bei der heutigen Entscheidung lediglich um den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss; über die Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden wird im Rahmen des Satzungsbeschlusses entschieden.

(29 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen)

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