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− | Der Herausnahme der Flächen 13.10 "Büchelhalde", 16.29 "Solarpark Dörrenzimmern“ und 32.1 "Öhringer Straße Süd" aus der 7 D Fortschreibung wird | + | Der Herausnahme der Flächen 13.10 "Büchelhalde", 16.29 "Solarpark Dörrenzimmern“ und 32.1 "Öhringer Straße Süd" aus der 7 D Fortschreibung wird aufgrund der geäußerten Bedenken zugestimmt.</p> |
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− | Der Zurücknahme der Fläche B 10.25 "Auwiese" als Wohnbaufläche aus der 7 D Fortschreibung wird | + | Der Zurücknahme der Fläche B 10.25 "Auwiese" als Wohnbaufläche aus der 7 D-Fortschreibung wird aufgrund der inzwischen geänderten Planungsabsichten zugestimmt. Die Fläche soll entsprechende der ursprünglichen Darstellung in der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung „Sportplatz“ wieder dargestellt werden.</p> |
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Die Fläche 15.16 "Sonnenrain" im Solpark Hessental wird gegenüber der Darstellung zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses um 4,0 ha reduziert.</p> | Die Fläche 15.16 "Sonnenrain" im Solpark Hessental wird gegenüber der Darstellung zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses um 4,0 ha reduziert.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 2. April 2014, 09:11 Uhr
Sachvortrag:
Die 7D-Fortschreibung des Flächennutzungsplanes lag vom 08.10.2012 bis 08.11.2012 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.
Von Seiten der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gingen zahlreiche Bedenken und Anregungen ein. Diese werden in der beigefügten Tabelle dargestellt. In der linken Spalte werden dabei jeweils die Bedenken oder Anregungen zitiert, in der rechten Spalte befinden sich die jeweiligen Abwägungsvorschläge.
Der Gemeinderat Rosengarten hat die Abwägungsvorschläge, die die Gemeinde Rosengarten betreffen, am 25.02.2013 vorberaten und dem Feststellungsbeschluss zugestimmt.
Der Gemeinderat Schwäbisch Hall hat den Abwägungsvorschläge, die die Gemeinde Schwäbisch Hall betreffen, am 12.02.2014 vorberaten und dem Feststellungsbeschluss zugestimmt.
Der Herausnahme der Flächen 13.10 "Büchelhalde" und 16.29 "Solarpark Dörrenzimmern“ aus der 7 D Fortschreibung wurde auf Grund der geäußerten Bedenken zugestimmt.
Der Zurücknahme der Fläche B 10.25 "Auwiese" als Wohnbaufläche aus der 7 D Fortschreibung wurde auf Grund der inzwischen geänderten Planungsabsichten zugestimmt. Die Fläche soll entsprechende der ursprünglichen Darstellung in der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung „Sportplatz“ wieder dargestellt werden. Damit kann auch der kritisierte Flächenzuwachs weiter reduziert werden.
Die Fläche 15.16 "Sonnenrain" im Solpark Hessental wird gegenüber der Darstellung zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses um 4,0 ha reduziert.
Der Gemeinderat Michelbach hat die Abwägungsvorschläge, die die Gemeinde Michelbach betreffen, am 19.02.2014 vorberaten und dem Feststellungsbeschluss zugestimmt.
Der Gemeinderat Michelfeld hat die Abwägungsvorschläge, die die Gemeinde Michelfeld betreffen, am 24.02.2014 vorberaten und dem Feststellungsbeschluss zugestimmt.
Der Herausnahme der Fläche 32.1 "Öhringer Straße Süd" aus der 7 D Fortschreibung wurde auf Grund der geäußerten Bedenken zugestimmt.
Alle Pläne, die Gegenstand dieser Beratung sind, befinden sich im Planteil des beigefügten Erläuterungsberichtes.
Die fünf Pläne zu den Flächen, welche durch Beschluss heraus genommen oder geändert werden sollen, finden sich im Anhang zu dieser Sitzungsvorlage.
Anlage 1: Tabelle Abwägungen
Anlage 2: Erläuterungsbericht, Stand März 2014
Anlage 3: Lageplan Büchelhalde Gailenkirchen
Anlage 4: Lageplan Solarpark Dörrezimmern
Anlage 5: Lageplan Auwiese
Anlage 6: Lageplan Sonnenrain, Hessental
Anlage 7: Lageplan Öhringer Straße Michelbach
Oberbürgermeister Pelgrim geht kurz auf das bisherige Verfahren und die vorgenommenen Flächenreduzierungen ein.
Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen, entsprechend der beiliegenden Abwägungstabelle, wird zugestimmt.
Der Herausnahme der Flächen 13.10 "Büchelhalde", 16.29 "Solarpark Dörrenzimmern“ und 32.1 "Öhringer Straße Süd" aus der 7 D Fortschreibung wird aufgrund der geäußerten Bedenken zugestimmt.
Der Zurücknahme der Fläche B 10.25 "Auwiese" als Wohnbaufläche aus der 7 D-Fortschreibung wird aufgrund der inzwischen geänderten Planungsabsichten zugestimmt. Die Fläche soll entsprechende der ursprünglichen Darstellung in der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung „Sportplatz“ wieder dargestellt werden.
Die Fläche 15.16 "Sonnenrain" im Solpark Hessental wird gegenüber der Darstellung zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses um 4,0 ha reduziert.
Der Entwurf der 7 D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, wird in der vorliegenden Form festgestellt. Der Flächennutzungsplan wird dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt.
(einstimmig - 15 -)