2697549/meetingminutes/3043529/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens f&uuml;r das Baugebiet Mittelh&ouml;he III wurden im Jahr 2004 bereits zwei Baugrundst&uuml;cke f&uuml;r gewerbliche Zwecke s&uuml;dlich der B&uuml;hlertalstra&szlig;e ausgewiesen.</p>
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens f&uuml;r das Baugebiet Mittelh&ouml;he III wurden im Jahr 2004 bereits zwei Baugrundst&uuml;cke f&uuml;r gewerbliche Zwecke s&uuml;dlich der B&uuml;hlertalstra&szlig;e ausgewiesen.</p>
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Das &ouml;stlich gelegenen Grundst&uuml;ck wurde an die Firma Lidl ver&auml;u&szlig;ert, die daraufhin einen Discountermarkt f&uuml;r die Nahversorgung von Hessental errichtete.</p>
 
Das &ouml;stlich gelegenen Grundst&uuml;ck wurde an die Firma Lidl ver&auml;u&szlig;ert, die daraufhin einen Discountermarkt f&uuml;r die Nahversorgung von Hessental errichtete.</p>
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Das westlich gelegene Grundst&uuml;ck konnte bislang noch keinen Nutzer finden.</p>
 
Das westlich gelegene Grundst&uuml;ck konnte bislang noch keinen Nutzer finden.</p>
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Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Mittelh&ouml;he V-VIII wurde das genannte westlich gelegene Grundst&uuml;ck in die Gesamtplanung miteinbezogen. Im Rahmen der Planung wurde die &uuml;berbaubare Fl&auml;che deutlich vergr&ouml;&szlig;ert, um ein attraktiveres Grundst&uuml;cksangebot realisieren zu k&ouml;nnen. Die Ausweisung der Fl&auml;che als Mischbaufl&auml;che erfolgte aus l&auml;rmtechnischen Gr&uuml;nden, da von der B&uuml;hlertalstra&szlig;e erhebliche L&auml;rmimissionen ausgehen. Die Nutzung der Fl&auml;che kann als Verbrauchermarkt, Fachmarkt und &auml;hnliches, jedoch nicht f&uuml;r Innenstadt relevante Produktreihen, genutzt werden.</p>
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Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Mittelh&ouml;he V - VIII wurde das genannte westlich gelegene Grundst&uuml;ck in die Gesamtplanung miteinbezogen. Im Rahmen der Planung wurde die &uuml;berbaubare Fl&auml;che deutlich vergr&ouml;&szlig;ert, um ein attraktiveres Grundst&uuml;cksangebot realisieren zu k&ouml;nnen. Die Ausweisung der Fl&auml;che als Mischbaufl&auml;che erfolgte aus l&auml;rmtechnischen Gr&uuml;nden, da von der B&uuml;hlertalstra&szlig;e erhebliche L&auml;rmimissionen ausgehen. Die Nutzung der Fl&auml;che kann als Verbrauchermarkt, Fachmarkt und &auml;hnliches, jedoch nicht f&uuml;r Innenstadt relevante Produktreihen, genutzt werden.</p>
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F&uuml;r die Fl&auml;che hat nunmehr sowohl die Edeka-Kette, als auch die Rewe-Kette ein sehr deutliches Interesse formuliert. Beide Ketten haben die Absicht, dort einen Verbrauchermarkt f&uuml;r die ortsnahe Versorgung von Hessental einzurichten. Bedingung f&uuml;r die Errichtung eines derartigen Verbrauchermarktes ist jedoch, dass der Verbrauchermarkt eine Gr&ouml;&szlig;e von mindestens 1.450 qm haben muss. Dieser Wert liegt deutlich &uuml;ber dem Schwellenwert, der f&uuml;r den gro&szlig;fl&auml;chigen Einzelhandel in den nicht ausgewiesenen Fl&auml;chen zul&auml;ssig ist. Gem&auml;&szlig; des Einzelhandelserlass sind M&auml;rkte bis zu einer Gr&ouml;&szlig;e von 800 qm zul&auml;ssig.</p>
 
F&uuml;r die Fl&auml;che hat nunmehr sowohl die Edeka-Kette, als auch die Rewe-Kette ein sehr deutliches Interesse formuliert. Beide Ketten haben die Absicht, dort einen Verbrauchermarkt f&uuml;r die ortsnahe Versorgung von Hessental einzurichten. Bedingung f&uuml;r die Errichtung eines derartigen Verbrauchermarktes ist jedoch, dass der Verbrauchermarkt eine Gr&ouml;&szlig;e von mindestens 1.450 qm haben muss. Dieser Wert liegt deutlich &uuml;ber dem Schwellenwert, der f&uuml;r den gro&szlig;fl&auml;chigen Einzelhandel in den nicht ausgewiesenen Fl&auml;chen zul&auml;ssig ist. Gem&auml;&szlig; des Einzelhandelserlass sind M&auml;rkte bis zu einer Gr&ouml;&szlig;e von 800 qm zul&auml;ssig.</p>
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Eine Voruntersuchung, die die Gesellschaft f&uuml;r Markt- und Absatzforschung in Ludwigsburg durchgef&uuml;hrt hat, best&auml;tigt, dass dieser Markt f&uuml;r Hessental durchaus tragf&auml;hig ist. Eine Konkurrenzsituation zum gegen&uuml;berliegenden Discounter wird nicht gesehen; eher eine Erg&auml;nzung. Die GMA best&auml;tigt auch, dass eine Innenstadtrelevanz nicht gegeben ist, da dieser Markt der Versorgung der Gebietskulisse von Hessental dient und keine Konkurrenz zur Kernstadt darstellt.</p>
 
Eine Voruntersuchung, die die Gesellschaft f&uuml;r Markt- und Absatzforschung in Ludwigsburg durchgef&uuml;hrt hat, best&auml;tigt, dass dieser Markt f&uuml;r Hessental durchaus tragf&auml;hig ist. Eine Konkurrenzsituation zum gegen&uuml;berliegenden Discounter wird nicht gesehen; eher eine Erg&auml;nzung. Die GMA best&auml;tigt auch, dass eine Innenstadtrelevanz nicht gegeben ist, da dieser Markt der Versorgung der Gebietskulisse von Hessental dient und keine Konkurrenz zur Kernstadt darstellt.</p>
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Die Fl&auml;che liegt nicht in einer der Konzentrationsfl&auml;chen f&uuml;r den gro&szlig;fl&auml;chigen Einzelhandel gem&auml;&szlig; des Einzelhandelskonzeptes des Regionalverbandes. Diese befinden sich in der Kernstadt, sowie auf den H&ouml;henlagen in Hessental Gr&uuml;ndle und in der Stadtheide. Um einen solchen Verbrauchermarkt in einer Gr&ouml;&szlig;enordnung von mehr als 800 qm auf dem genannten Grundst&uuml;ck genehmigungsf&auml;hig zu machen, ist ein so genanntes Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan erforderlich.</p>
 
Die Fl&auml;che liegt nicht in einer der Konzentrationsfl&auml;chen f&uuml;r den gro&szlig;fl&auml;chigen Einzelhandel gem&auml;&szlig; des Einzelhandelskonzeptes des Regionalverbandes. Diese befinden sich in der Kernstadt, sowie auf den H&ouml;henlagen in Hessental Gr&uuml;ndle und in der Stadtheide. Um einen solchen Verbrauchermarkt in einer Gr&ouml;&szlig;enordnung von mehr als 800 qm auf dem genannten Grundst&uuml;ck genehmigungsf&auml;hig zu machen, ist ein so genanntes Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan erforderlich.</p>
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Voraussetzung f&uuml;r die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens ist die Aufstellung, bzw. &Auml;nderung des hierf&uuml;r g&uuml;ltigen Bebauungsplans. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Fl&auml;che zuk&uuml;nftig als Sonderbaufl&auml;che f&uuml;r einen Verbrauchermarkt auszuweisen. An der Gr&ouml;&szlig;e des Baufeldes &auml;ndert sich nichts. Nach der Einleitung des &Auml;nderungsverfahrens wird der Regionalverband dann das notwendige Verfahren f&uuml;r das Zielabweichungsverfahren in Gang setzen. Die Verfahrensdauer kann zum gegenw&auml;rtigen Zeitpunkt nicht konkret genannt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Zielabweichungsverfahrens ist eine gutachterliche Untersuchung durch die GMA, die die Auswirkungen dieses Verbrauchermarktes auf die bestehende Einkaufslandschaft bewertet. Von Seiten der GMA wurde bereits eine positive Grundtendenz signalisiert.</p>
 
Voraussetzung f&uuml;r die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens ist die Aufstellung, bzw. &Auml;nderung des hierf&uuml;r g&uuml;ltigen Bebauungsplans. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Fl&auml;che zuk&uuml;nftig als Sonderbaufl&auml;che f&uuml;r einen Verbrauchermarkt auszuweisen. An der Gr&ouml;&szlig;e des Baufeldes &auml;ndert sich nichts. Nach der Einleitung des &Auml;nderungsverfahrens wird der Regionalverband dann das notwendige Verfahren f&uuml;r das Zielabweichungsverfahren in Gang setzen. Die Verfahrensdauer kann zum gegenw&auml;rtigen Zeitpunkt nicht konkret genannt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Zielabweichungsverfahrens ist eine gutachterliche Untersuchung durch die GMA, die die Auswirkungen dieses Verbrauchermarktes auf die bestehende Einkaufslandschaft bewertet. Von Seiten der GMA wurde bereits eine positive Grundtendenz signalisiert.</p>
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Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, im Rahmen dieses Verfahrens einen weiteren Punkt der Bauleitplanung zu ver&auml;ndern. &Ouml;stlich und westlich der Haupterschlie&szlig;ungsstra&szlig;e der Willy-Brandt-Allee, liegen vier Baustreifen (siehe Lageplan), welche im Rahmen des Bauleitplanverfahrens f&uuml;r eine zweigeschossige Bebauung vorgesehen waren. Denkbar waren auf diesen Baufl&auml;chen auch Mehrfamilienh&auml;user. Im Jahr 2009, als der Bebauungsplan aufgestellt wurde, war die Nachfrage nach Mehrfamilienhausgrundst&uuml;cken in Hessental noch nicht so intensiv wie es zum gegenw&auml;rtigen Zeitpunkt festzustellen ist. Aus diesem Grund wurde seinerzeit die Anzahl der Wohnungen pro Geb&auml;ude auf maximal zwei, wie in den &uuml;brigen Bereichen auch, beschr&auml;nkt.</p>
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Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, im Rahmen dieses Verfahrens einen weiteren Punkt der Bauleitplanung zu ver&auml;ndern: &Ouml;stlich und westlich der Haupterschlie&szlig;ungsstra&szlig;e (der Willy-Brandt-Allee) liegen vier Baustreifen, welche im Rahmen des Bauleitplanverfahrens f&uuml;r eine zweigeschossige Bebauung vorgesehen waren. Denkbar waren auf diesen Baufl&auml;chen auch Mehrfamilienh&auml;user. Im Jahr 2009, als der Bebauungsplan aufgestellt wurde, war die Nachfrage nach Mehrfamilienhausgrundst&uuml;cken in Hessental noch nicht so intensiv wie es zum gegenw&auml;rtigen Zeitpunkt festzustellen ist. Aus diesem Grund wurde seinerzeit die Anzahl der Wohnungen pro Geb&auml;ude auf maximal zwei, wie in den &uuml;brigen Bereichen auch, beschr&auml;nkt.</p>
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In der j&uuml;ngeren Zeit ist gerade auch in Hessental, eine signifikant verst&auml;rkte Nachfrage nach Eigentumswohnungen bzw. nach Geschosswohnungen festzustellen. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die als B- und C-Kategorien ausgewiesenen Bauzeilen f&uuml;r die Herstellung von Mehrfamilienh&auml;usern freizugeben. An der Zahl der Vollgeschosse wird sich aufgrund dieser Freigabe nichts &auml;ndern. Des Weiteren ist vorgesehen, die Baustreifen einzeln zu vergeben um einer Blockbebauung entgegen zu steuern. Aus Sicht der Verwaltung kann somit kurzfristig auf die aktuelle Marktsituation reagiert werden. St&auml;dtebauliche oder funktionale Nachteile sind hierdurch nicht zu erwarten. Es wird daher beantragt, f&uuml;r diese Baustreifen die Nutzungsbeschr&auml;nkung von zwei Wohneinheiten auf max. sechs Wohneinheiten pro Geb&auml;ude zu erh&ouml;hen.&nbsp;</p>
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In der j&uuml;ngeren Zeit ist gerade auch in Hessental, eine signifikant verst&auml;rkte Nachfrage nach Eigentumswohnungen bzw. nach Geschosswohnungen festzustellen. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die als B- und C-Kategorien ausgewiesenen Bauzeilen f&uuml;r die Herstellung von Mehrfamilienh&auml;usern freizugeben. An der Zahl der Vollgeschosse wird sich aufgrund dieser Freigabe nichts &auml;ndern. Des Weiteren ist vorgesehen, die Baustreifen einzeln zu vergeben um einer Blockbebauung entgegen zu steuern. Aus Sicht der Verwaltung kann somit kurzfristig auf die aktuelle Marktsituation reagiert werden. St&auml;dtebauliche oder funktionale Nachteile sind hierdurch nicht zu erwarten. Es wird daher beantragt, f&uuml;r diese Baustreifen die Nutzungsbeschr&auml;nkung von zwei Wohneinheiten auf max. sechs Wohneinheiten pro Geb&auml;ude zu erh&ouml;hen.</p>
 
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Anlage: [[Media:13-20.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
 
Anlage: [[Media:13-20.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
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&Uuml;ber die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erl&auml;utert, entschieden. Der Textteil/die Begr&uuml;ndung wird erg&auml;nzt.</p>
 
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0318-04/02 &bdquo;Mittelh&ouml;he V-VIII&ldquo;, 2. &Auml;nderung</u><br />
 
Der B-Plan Nr. 0318-04/02 &bdquo;Mittelh&ouml;he V-VIII&ldquo; 2. &Auml;nderung wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1 BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung vom 07.01.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentlicher Auslegung und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
 
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0318-04/02 &bdquo;Mittelh&ouml;he V-VIII, 2. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
 
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 2 Abs. BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt.<br />
 
Ma&szlig;gebend ist der Textteil&nbsp; des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung vom 07.01.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger beauftragt.</p>
 
 
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Bebauungsplan und &ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> berichtet von einer &Auml;nderung des Bebauungsplans &bdquo;Mittelh&ouml;he V &ndash; VIII&ldquo; dahingehend, dass der verst&auml;rkten Nachfrage nach Geschosswohnungsbau Rechnung getragen werden soll. Die Anzahl der Wohneinheiten pro Geb&auml;ude soll erh&ouml;ht werden. Au&szlig;erdem soll im n&ouml;rdlichen Bereich ein Sondergebiet &bdquo;Verbraucherm&auml;rkte&ldquo; zur Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes ausgewiesen werden.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann</u> berichtet von einem Zielabweichungsverfahren. Grundlage hierf&uuml;r ist die &Auml;nderung des Bebauungsplans. Ein zus&auml;tzlicher Lebensmittelverbrauchermarkt ist m&ouml;glich, sofern er der ortsnahen Versorgung dient und keine Auswirkungen auf den Innenstadthandel hat.Ferner haben verschiedene Bautr&auml;ger eine verdichtete Bebauung nachgefragt. Pro Geb&auml;ude sollen f&uuml;nf bis sechs Wohneinheiten m&ouml;glich sein.</p>
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<u>Stadtrat Unser</u> &auml;u&szlig;ert erhebliche Zweifel daran, dass ein weiterer Lebensmittelmarkt f&uuml;r Hessental notwendig ist. Er sieht den Bedarf durch das Gewerbegebiet Gr&uuml;ndle und den Innenbereich bzw. den bereits vorhandenen Lidl-Markt gedeckt.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> sieht den Innenstadthandel f&uuml;r ausreichend gesch&uuml;tzt an. F&uuml;r ein SO Verbraucherm&auml;rkte sieht er keinen Anlass - die Versorgung in Hessental ist ausreichend gew&auml;hrleistet. Er regt an, das SO Verbraucherm&auml;rkte in eine Wohnanlage umzuwandeln.</p>
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Auch <u>Stadtrat Sakellariou</u> sieht keinen Anlass f&uuml;r die Schaffung eines zus&auml;tzlichen SO Verbraucherm&auml;rkte, zumal es nur darum geht, dass sich die Wettbewerber untereinander schaden und im Preis unterbieten.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> sieht weder Nutzen noch Notwendigkeit eines SO Verbraucherm&auml;rkte. Sie hinterfragt, ob nach einem abgeschlossenen Umlegungsverfahren es rechtlich m&ouml;glich ist, die Vorgaben des Bebauungsplans noch einmal zu &auml;ndern. Die Erfahrungen in der Mittelh&ouml;he IV haben gezeigt, dass es nicht ratsam ist, im Nachhinein eine verdichtete Bebauung aufzunehmen.</p>
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> ist der Meinung, dass die Stadt keinen weiteren Lebensmittelmarkt vertr&auml;gt. Er bef&uuml;rchtet leerstehende Schmuddelecken und Brennpunkte in der Innenstadt.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin J&ouml;rg-Unfried</u> hinterfragt den verdichteten Geschosswohnungsbau. Ihrer Meinung nach h&auml;tte dies seit der Umsetzung des Baugebiets An der Breiteich bekannt sein m&uuml;ssen. Bei zwei Wohneinheiten ist es viel wahrscheinlicher, dass es bei zwei Vollgeschossen bleibt. Bei f&uuml;nf bis sechs Wohneinheiten ist das Staffelgeschoss so gut wie sicher. Sie h&auml;lt es nicht f&uuml;r fair, im Nachhinein eine solche &Auml;nderung vorzunehmen und diese Baupl&auml;tze den Bautr&auml;gern zum regul&auml;ren Preis f&uuml;r ein Zweifamilienhaus zu ver&auml;u&szlig;ern.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> gibt zu bedenken, dass die Baupl&auml;tze im Bauabschnitt VI und VII noch nicht ver&auml;u&szlig;ert sind. Ein Vertrauensschutz kann nicht geltend gemacht werden. Er r&auml;umt jedoch ein, dass die Lebensmittelversorgung in Hessental ausreichend ist. Er bittet den Gemeinderat um eine andere Nutzungsfestsetzung, um Klarheit f&uuml;r eine Folgenutzung zu schaffen. Dar&uuml;ber hinaus gibt Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim zu bedenken, dass zurzeit ein Engpass f&uuml;r kleine Wohnungen vorhanden ist und hierauf seitens der Stadt eingegangen werden sollte.</p>
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<u>Stadtrat Weber</u> stellt fest, dass die H&ouml;he auf 9 m festgelegt wurde. Stellpl&auml;tze m&uuml;ssen beim Geschosswohnungsbau notfalls in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Zum SO Verbraucherm&auml;rkte merkt er an, dass dies die betriebswirtschaftliche Entscheidung der Anbieter bleiben muss.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> regt an, die zus&auml;tzlichen Wohneinheiten der Verdichtung auf das Gebiet der SO Verbraucherm&auml;rkte zu verlagern und dort eine Wohnanlage in Erw&auml;gung zu ziehen. Er m&ouml;chte eine Anfrage bei den einschl&auml;gig bekannten Wohnbauunternehmen.</p>
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Auch <u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> nimmt Bezug auf die Mittelh&ouml;he IV: Die Umwidmung dort hat sich nicht bew&auml;hrt.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> weist nochmals auf den &uuml;berdurchschnittlichen Bedarf an kleineren Wohneinheiten hin. Erfolgt die &Auml;nderung des Bebauungsplans nicht jetzt, so l&auml;uft man Gefahr nach Zuteilung in einen Interessenskonflikt mit den Erwerbern hineinzulaufen.<br />
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Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim stellt abschlie&szlig;end fest, dass die Neigung des Gemeinderats, Ver&auml;nderungen im Bebauungsplan vorzunehmen, gering bis gar nicht vorhanden ist. Die Sitzungsvorlage wird zur&uuml;ckgezogen.</p>
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[[Category:Startdate|2013-01-28]]
 
[[Category:Startdate|2013-01-28]]

Aktuelle Version vom 19. Februar 2013, 14:15 Uhr

Sachvortrag:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für das Baugebiet Mittelhöhe III wurden im Jahr 2004 bereits zwei Baugrundstücke für gewerbliche Zwecke südlich der Bühlertalstraße ausgewiesen.

Das östlich gelegenen Grundstück wurde an die Firma Lidl veräußert, die daraufhin einen Discountermarkt für die Nahversorgung von Hessental errichtete.

Das westlich gelegene Grundstück konnte bislang noch keinen Nutzer finden.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Mittelhöhe V - VIII wurde das genannte westlich gelegene Grundstück in die Gesamtplanung miteinbezogen. Im Rahmen der Planung wurde die überbaubare Fläche deutlich vergrößert, um ein attraktiveres Grundstücksangebot realisieren zu können. Die Ausweisung der Fläche als Mischbaufläche erfolgte aus lärmtechnischen Gründen, da von der Bühlertalstraße erhebliche Lärmimissionen ausgehen. Die Nutzung der Fläche kann als Verbrauchermarkt, Fachmarkt und ähnliches, jedoch nicht für Innenstadt relevante Produktreihen, genutzt werden.

Für die Fläche hat nunmehr sowohl die Edeka-Kette, als auch die Rewe-Kette ein sehr deutliches Interesse formuliert. Beide Ketten haben die Absicht, dort einen Verbrauchermarkt für die ortsnahe Versorgung von Hessental einzurichten. Bedingung für die Errichtung eines derartigen Verbrauchermarktes ist jedoch, dass der Verbrauchermarkt eine Größe von mindestens 1.450 qm haben muss. Dieser Wert liegt deutlich über dem Schwellenwert, der für den großflächigen Einzelhandel in den nicht ausgewiesenen Flächen zulässig ist. Gemäß des Einzelhandelserlass sind Märkte bis zu einer Größe von 800 qm zulässig.

Eine Voruntersuchung, die die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung in Ludwigsburg durchgeführt hat, bestätigt, dass dieser Markt für Hessental durchaus tragfähig ist. Eine Konkurrenzsituation zum gegenüberliegenden Discounter wird nicht gesehen; eher eine Ergänzung. Die GMA bestätigt auch, dass eine Innenstadtrelevanz nicht gegeben ist, da dieser Markt der Versorgung der Gebietskulisse von Hessental dient und keine Konkurrenz zur Kernstadt darstellt.

Die Fläche liegt nicht in einer der Konzentrationsflächen für den großflächigen Einzelhandel gemäß des Einzelhandelskonzeptes des Regionalverbandes. Diese befinden sich in der Kernstadt, sowie auf den Höhenlagen in Hessental Gründle und in der Stadtheide. Um einen solchen Verbrauchermarkt in einer Größenordnung von mehr als 800 qm auf dem genannten Grundstück genehmigungsfähig zu machen, ist ein so genanntes Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan erforderlich.

Voraussetzung für die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens ist die Aufstellung, bzw. Änderung des hierfür gültigen Bebauungsplans. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Fläche zukünftig als Sonderbaufläche für einen Verbrauchermarkt auszuweisen. An der Größe des Baufeldes ändert sich nichts. Nach der Einleitung des Änderungsverfahrens wird der Regionalverband dann das notwendige Verfahren für das Zielabweichungsverfahren in Gang setzen. Die Verfahrensdauer kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkret genannt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Zielabweichungsverfahrens ist eine gutachterliche Untersuchung durch die GMA, die die Auswirkungen dieses Verbrauchermarktes auf die bestehende Einkaufslandschaft bewertet. Von Seiten der GMA wurde bereits eine positive Grundtendenz signalisiert.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, im Rahmen dieses Verfahrens einen weiteren Punkt der Bauleitplanung zu verändern: Östlich und westlich der Haupterschließungsstraße (der Willy-Brandt-Allee) liegen vier Baustreifen, welche im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für eine zweigeschossige Bebauung vorgesehen waren. Denkbar waren auf diesen Bauflächen auch Mehrfamilienhäuser. Im Jahr 2009, als der Bebauungsplan aufgestellt wurde, war die Nachfrage nach Mehrfamilienhausgrundstücken in Hessental noch nicht so intensiv wie es zum gegenwärtigen Zeitpunkt festzustellen ist. Aus diesem Grund wurde seinerzeit die Anzahl der Wohnungen pro Gebäude auf maximal zwei, wie in den übrigen Bereichen auch, beschränkt.

In der jüngeren Zeit ist gerade auch in Hessental, eine signifikant verstärkte Nachfrage nach Eigentumswohnungen bzw. nach Geschosswohnungen festzustellen. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die als B- und C-Kategorien ausgewiesenen Bauzeilen für die Herstellung von Mehrfamilienhäusern freizugeben. An der Zahl der Vollgeschosse wird sich aufgrund dieser Freigabe nichts ändern. Des Weiteren ist vorgesehen, die Baustreifen einzeln zu vergeben um einer Blockbebauung entgegen zu steuern. Aus Sicht der Verwaltung kann somit kurzfristig auf die aktuelle Marktsituation reagiert werden. Städtebauliche oder funktionale Nachteile sind hierdurch nicht zu erwarten. Es wird daher beantragt, für diese Baustreifen die Nutzungsbeschränkung von zwei Wohneinheiten auf max. sechs Wohneinheiten pro Gebäude zu erhöhen.

Anlage: Lageplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet von einer Änderung des Bebauungsplans „Mittelhöhe V – VIII“ dahingehend, dass der verstärkten Nachfrage nach Geschosswohnungsbau Rechnung getragen werden soll. Die Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude soll erhöht werden. Außerdem soll im nördlichen Bereich ein Sondergebiet „Verbrauchermärkte“ zur Ansiedlung eines weiteren Lebensmittelmarktes ausgewiesen werden.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann berichtet von einem Zielabweichungsverfahren. Grundlage hierfür ist die Änderung des Bebauungsplans. Ein zusätzlicher Lebensmittelverbrauchermarkt ist möglich, sofern er der ortsnahen Versorgung dient und keine Auswirkungen auf den Innenstadthandel hat.Ferner haben verschiedene Bauträger eine verdichtete Bebauung nachgefragt. Pro Gebäude sollen fünf bis sechs Wohneinheiten möglich sein.

Stadtrat Unser äußert erhebliche Zweifel daran, dass ein weiterer Lebensmittelmarkt für Hessental notwendig ist. Er sieht den Bedarf durch das Gewerbegebiet Gründle und den Innenbereich bzw. den bereits vorhandenen Lidl-Markt gedeckt.

Stadtrat Baumann sieht den Innenstadthandel für ausreichend geschützt an. Für ein SO Verbrauchermärkte sieht er keinen Anlass - die Versorgung in Hessental ist ausreichend gewährleistet. Er regt an, das SO Verbrauchermärkte in eine Wohnanlage umzuwandeln.

Auch Stadtrat Sakellariou sieht keinen Anlass für die Schaffung eines zusätzlichen SO Verbrauchermärkte, zumal es nur darum geht, dass sich die Wettbewerber untereinander schaden und im Preis unterbieten.

Stadträtin Niemann sieht weder Nutzen noch Notwendigkeit eines SO Verbrauchermärkte. Sie hinterfragt, ob nach einem abgeschlossenen Umlegungsverfahren es rechtlich möglich ist, die Vorgaben des Bebauungsplans noch einmal zu ändern. Die Erfahrungen in der Mittelhöhe IV haben gezeigt, dass es nicht ratsam ist, im Nachhinein eine verdichtete Bebauung aufzunehmen.

Stadtrat Neidhardt ist der Meinung, dass die Stadt keinen weiteren Lebensmittelmarkt verträgt. Er befürchtet leerstehende Schmuddelecken und Brennpunkte in der Innenstadt.

Stadträtin Jörg-Unfried hinterfragt den verdichteten Geschosswohnungsbau. Ihrer Meinung nach hätte dies seit der Umsetzung des Baugebiets An der Breiteich bekannt sein müssen. Bei zwei Wohneinheiten ist es viel wahrscheinlicher, dass es bei zwei Vollgeschossen bleibt. Bei fünf bis sechs Wohneinheiten ist das Staffelgeschoss so gut wie sicher. Sie hält es nicht für fair, im Nachhinein eine solche Änderung vorzunehmen und diese Bauplätze den Bauträgern zum regulären Preis für ein Zweifamilienhaus zu veräußern.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt zu bedenken, dass die Bauplätze im Bauabschnitt VI und VII noch nicht veräußert sind. Ein Vertrauensschutz kann nicht geltend gemacht werden. Er räumt jedoch ein, dass die Lebensmittelversorgung in Hessental ausreichend ist. Er bittet den Gemeinderat um eine andere Nutzungsfestsetzung, um Klarheit für eine Folgenutzung zu schaffen. Darüber hinaus gibt Oberbürgermeister Pelgrim zu bedenken, dass zurzeit ein Engpass für kleine Wohnungen vorhanden ist und hierauf seitens der Stadt eingegangen werden sollte.

Stadtrat Weber stellt fest, dass die Höhe auf 9 m festgelegt wurde. Stellplätze müssen beim Geschosswohnungsbau notfalls in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Zum SO Verbrauchermärkte merkt er an, dass dies die betriebswirtschaftliche Entscheidung der Anbieter bleiben muss.

Stadtrat Baumann regt an, die zusätzlichen Wohneinheiten der Verdichtung auf das Gebiet der SO Verbrauchermärkte zu verlagern und dort eine Wohnanlage in Erwägung zu ziehen. Er möchte eine Anfrage bei den einschlägig bekannten Wohnbauunternehmen.

Auch Stadtrat Dr. Pfisterer nimmt Bezug auf die Mittelhöhe IV: Die Umwidmung dort hat sich nicht bewährt.

Oberbürgermeister Pelgrim weist nochmals auf den überdurchschnittlichen Bedarf an kleineren Wohneinheiten hin. Erfolgt die Änderung des Bebauungsplans nicht jetzt, so läuft man Gefahr nach Zuteilung in einen Interessenskonflikt mit den Erwerbern hineinzulaufen.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt abschließend fest, dass die Neigung des Gemeinderats, Veränderungen im Bebauungsplan vorzunehmen, gering bis gar nicht vorhanden ist. Die Sitzungsvorlage wird zurückgezogen.

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