2286132/meetingminutes/2382221/paragraph
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Der Bebauungsplan „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“ wurde vom 30.04.2012 bis 30.05.2012 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.</p> | Der Bebauungsplan „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“ wurde vom 30.04.2012 bis 30.05.2012 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.</p> | ||
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Bis 30.05.2012 gingen von Seiten der <strong>Öffentlichkeit</strong> <u>keine Anregungen</u> ein.</p> | Bis 30.05.2012 gingen von Seiten der <strong>Öffentlichkeit</strong> <u>keine Anregungen</u> ein.</p> | ||
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− | Das <strong>Regierungspräsidium Stuttgart, Abtl. Wirtschaft und Infrastruktur</strong> weist darauf hin, dass sich im Plangebiet das Kulturdenkmal gem. § 2 DschG Wirtsgasse 6, ehemaliges Schul- und Rathaus von 1839 befindet. Es bittet um nachrichtliche Übernahme in den Plan- und Textteil. Zu den Planungen bestehen keine Bedenken, da das Kulturdenkmal durch die Erweiterungsbauten nicht nenneswert tangiert wird.</p> | + | Das <strong>Regierungspräsidium Stuttgart, Abtl. Wirtschaft und Infrastruktur, </strong>weist darauf hin, dass sich im Plangebiet das Kulturdenkmal gem. § 2 DschG Wirtsgasse 6, ehemaliges Schul- und Rathaus von 1839 befindet. Es bittet um nachrichtliche Übernahme in den Plan- und Textteil. Zu den Planungen bestehen keine Bedenken, da das Kulturdenkmal durch die Erweiterungsbauten nicht nenneswert tangiert wird.</p> |
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<u>Abwägungsvorschlag:</u><br /> | <u>Abwägungsvorschlag:</u><br /> | ||
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Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der Textteil zum Bebauungsplan wird durch Deckblätter entsprechend ergänzt. Das Kulturdenkmal wird im zeichnerischen Teil nachrichtlich übernommen.</p> | Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der Textteil zum Bebauungsplan wird durch Deckblätter entsprechend ergänzt. Das Kulturdenkmal wird im zeichnerischen Teil nachrichtlich übernommen.</p> | ||
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− | <u>A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0311-05/01 „Nördlich der Schmiedsgasse 1.Änderung“</u><br /> | + | <u>A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0311-05/01 „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“</u><br /> |
− | Der Bebauungsplan Nr. 0311-05/01 „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fach­­bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, im M 1: 500 vom 04.06.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.</p> | + | Der Bebauungsplan Nr. 0311-05/01 „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fach­­bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, im M 1:500 vom 04.06.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.</p> |
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<u>B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“</u><br /> | <u>B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“</u><br /> | ||
− | Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Nördlich der Schmiedsgasse 1.Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, vom 04.06.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem | + | Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fach­bereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, vom 04.06.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungs­planes „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“.<br /> |
− | + | Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.<br /> | |
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Aktuelle Version vom 31. Juli 2012, 10:27 Uhr
Sachvortrag:
Der Bebauungsplan „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“ wurde vom 30.04.2012 bis 30.05.2012 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.
Bis 30.05.2012 gingen von Seiten der Öffentlichkeit keine Anregungen ein.
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange ging folgende abwägungsrelevante Stellungnahme ein:
Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abtl. Wirtschaft und Infrastruktur, weist darauf hin, dass sich im Plangebiet das Kulturdenkmal gem. § 2 DschG Wirtsgasse 6, ehemaliges Schul- und Rathaus von 1839 befindet. Es bittet um nachrichtliche Übernahme in den Plan- und Textteil. Zu den Planungen bestehen keine Bedenken, da das Kulturdenkmal durch die Erweiterungsbauten nicht nenneswert tangiert wird.
Abwägungsvorschlag:
Dem Wunsch wird entsprochen.
Anlage: Lageplan
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der Textteil zum Bebauungsplan wird durch Deckblätter entsprechend ergänzt. Das Kulturdenkmal wird im zeichnerischen Teil nachrichtlich übernommen.
A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0311-05/01 „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“
Der Bebauungsplan Nr. 0311-05/01 „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, im M 1:500 vom 04.06.2010 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abtl. Stadtplanung, vom 04.06.2012. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Nördlich der Schmiedsgasse 1. Änderung“.
Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 20 -)