2286122/meetingminutes/2321669/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Gem&auml;&szlig; dem Beschluss der Landesregierung soll die Nutzung der Windenergie in Baden-W&uuml;rttemberg deutlich ausgebaut werden. Zur Unterst&uuml;tzung dieser Zielsetzung wurde das Landesplanungsgesetz ge&auml;ndert. Ein wesentlicher Inhalt der Gesetzes&auml;nderung ist die Aufhebung des Regionalplans hinsichtlich der Ausweisung von Windenergiestandorten. Am Freitag, den 27. April 2012 fand in Wolpertshausen eine Informationsveranstaltung des Regionalverbands Heilbronn-Franken statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde vom Regionalverband sowie vom Regierungspr&auml;sidium mitgeteilt, dass mit der Aufhebung der Teilfortschreibung Windenergie keinesfalls die &uuml;brigen Festsetzungen des Regionalplans betroffen sind. Insbesondere gilt dieses f&uuml;r die Ausweisung der regionalen Gr&uuml;nz&uuml;ge und Gr&uuml;nz&auml;suren. Nach Rechtsauffassung des Regionalverbands und auch des Regierungspr&auml;sidiums d&uuml;rfen Windkraftanlagen in den regionalen Gr&uuml;nz&uuml;gen sowie in Waldfl&auml;chen mit Schutzfunktion nicht aufgestellt werden. Windkraftanlagen sind nach Meinung der genannten Beh&ouml;rden bauli Anlagen, die in den genannten Gebietskategorien nicht zul&auml;ssig sind. Nach Auskunft des Umweltministeriums wird dieser Sachverhalt in denFrrrrfvv ggbg</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> berichtet, dass er dem Regionalverband die bisher f&uuml;r Windenergie festgelegte Fl&auml;chen (siehe Lageplan vom 08.11.2011) mitteilen m&ouml;chte, so dass diese vom Regionalverband auch beraten werden m&uuml;ssen.</p>
 
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verschiedenen Regionalverb&auml;nden unterschiedlich gehandhabt. F&uuml;r Schw&auml;bisch Hall hat das zur Folge, dass lediglich im Bereich Sittenhardt (siehe beiliegende Karte) eine Vorrangfl&auml;che f&uuml;r die Ausweisung von Windkraftanlagen denkbar w&auml;re. Die &uuml;brigen Untersuchungsbereiche, die vom Gemeinsamen Ausschuss beschlossen worden sind, w&auml;ren nach der Feststellung des Regionalverbands gar nicht f&uuml;r die Aufstellung von Windkraftanlagen zul&auml;ssig. Gem&auml;&szlig; Aussage des Regierungspr&auml;sidiums ist eine Einzelfallpr&uuml;fung bzw. das so genannte Zielabweichungsverfahren f&uuml;r Fl&auml;chen innerhalb der genannten Gebiete nicht zul&auml;ssig. &Uuml;ber die Ver&auml;nderung der sehr restriktiven Vorschriften bez&uuml;glich der Zul&auml;ssigkeit von Vorhaben innerhalb der regionalplanerisch relevanten Fl&auml;chen (regionale Gr&uuml;nz&uuml;ge, Gr&uuml;nz&auml;suren, Waldgebiete mit besonderen Funktionen), entscheidet die Verbandsversammlung des Regionalverbands. Welche Entscheidung dort getroffen wird, kann zum gegenw&auml;rtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat vor kurzem im Rahmen eines informellen Beteiligungsverfahrens s&auml;mtliche Kommunen &uuml;ber m&ouml;gliche regionale Potentialfl&auml;chen f&uuml;r Windkraftanlagen informiert. Vor dem Hintergrund des Ausschlusses von Windkraftanlagen in den genannten Gebieten wird jedoch klar, dass bei einem Beibehalt dieser Ausschlusskriterien von einem Ausbau der Windkraftanlagen, bzw. einer Umsetzung der politischen Vorgaben (Umstellung des Prinzips von &bdquo;schwarz-wei&szlig;&ldquo; auf &bdquo;grau-wei&szlig;&ldquo;) nicht die Rede sein kann. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher dringend erforderlich, dass eine Neuregelung der Ausschlusswirkung von regionalen Gr&uuml;nz&uuml;gen und den genannten Waldgebieten erreicht werden muss. Es muss auf jeden Fall gew&auml;hrleistet sein, dass das Zielabweichungsverfahren f&uuml;r alle ausgewiesenen Untersuchungsfl&auml;chen zugelassen wird.<br />
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<u>Stadtr&auml;tin Rabe</u> f&uuml;hrt aus: Die vorhandenen Windkraftanlagen in unserer Region stellen 30 % des Bestands dar. Nach dem Koalitionsvertrag der Landesregierung soll bis zum Jahr 2020 mindestens 10 % des Stroms aus heimischer Windkraft produziert werden - so bedeutet dies den Bau von zus&auml;tzlich ca. 140 Anlagen. Diese Anlagen sollen eine Gesamth&ouml;he bis 200 m haben - im Vergleich hierzu der Sender in Waldenburg: Er hat eine H&ouml;he von 150 m. Stadtr&auml;tin Rabe ist strikt dagegen, das einheitliche Abstimmungsverfahren des Regionalverbands zur Disposition zu stellen. Der Schutz von regionalen Gr&uuml;nz&uuml;gen sowie von Waldfl&auml;chen mit Schutzfunktion muss erhalten bleiben. Ihre Fraktion m&ouml;chte den Schutz der Landschaft keinesfalls aufgeben.</p>
Anlage: [[Media:11-332zu.pdf{{!}}Karte]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> stellt klar, dass der Gesetzgeber in der Verabschiedung des Landungsplanungsgesetzes am 9. Mai 2012 beschlossen hat, an den urspr&uuml;nglichen Kriterien festzuhalten. Hiernach sind Wald- und Gr&uuml;nz&auml;suren kein Ausschlussgrund f&uuml;r die Erstellung von Windkraftanlagen. Er m&ouml;chte die urspr&uuml;nglich vorgesehenen Fl&auml;chen dem Regionalverband mitteilen, damit sie in das regul&auml;re Abw&auml;gungsverfahren mit aufgenommen werden. W&uuml;rde man keine Fl&auml;chen melden, so hie&szlig;e dies einem privaten Investor m&ouml;glicherweise die Chance zu bieten, &uuml;ber ein privilegiertes Vorhaben eine Windkraftanlage zu realisieren.</p>
Der Gemeinderat nimmt die Ausf&uuml;hrungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zum informellen Beteiligungsverfahren des Regionalverbands Heilbronn-Franken abzugeben.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> bekr&auml;ftigt, dass man an dem Schutz der regionalen Gr&uuml;nz&uuml;ge sowie den Waldfl&auml;chen festhalten m&ouml;chte - auch wenn dies nicht den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes entspricht.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> kritisiert die CDU-Fraktion f&uuml;r ihre Haltung hinsichtlich des Neubaus von Windkraftanlagen. Er sieht die Notwendigkeit auch im S&uuml;den Windkraftanlagen zu bauen, zumal der Zuwachs der Windkraftanlagen in Baden-W&uuml;rttemberg im Vergleich zu der in Rheinland-Pfalz nur etwa 10 % betr&auml;gt. Sich von Anfang an gegen den Ausbau von Windkraftanlagen zu stellen h&auml;lt er f&uuml;r grundlegend falsch.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> wundert sich &uuml;ber die Haltung der CDU-Fraktion - dort ist bekannt, dass sowohl eine Wirtschaftlichkeits- als auch die Umweltvertr&auml;glichkeitspr&uuml;fung von Windkraftanlagen erfolgt. Nach Abw&auml;gung sind solche Anlagen legitim und viel sicherer als ein Atomkraftwerk.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> h&auml;lt es f&uuml;r die bessere Variante, wenn die Kommunen die aktive Rolle bei der Planung &uuml;bernehmen. Sie f&uuml;rchtet schwindenden Einfluss bei der Planung eines privaten Investors.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> sieht sich in der &ouml;ffentlich-rechtlichen Verantwortung Fl&auml;chen zur Nutzung von Windkraft auszuweisen. Dar&uuml;ber hinaus sieht er es als Ziel f&uuml;r den l&auml;ndlichen Raum, Energie&uuml;berschuss auch im Bereich Windenergie f&uuml;r den mittleren Neckarraum zu erwirtschaften. Er m&ouml;chte, dass die von der Stadt Schw&auml;bisch Hall f&uuml;r Windenergie ausgewiesenen Fl&auml;chen im regul&auml;ren Verfahren des Regionalverbands gepr&uuml;ft werden - Zielabweichungsverfahren sind m&ouml;glichst zu vermeiden.</p>
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Das Gremium nimmt die Ausf&uuml;hrungen zur 8. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft zur Kenntnis.<br />
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An den urspr&uuml;nglichen Fl&auml;chen des [[Media:332-11_Lageplan.pdf{{!}}Lageplan vom 08.11.2011]], die f&uuml;r die Windkraft vorgesehen waren, wird festgehalten. Diese werden dem Regionalverband &uuml;bermittelt. Dort erfolgen die weiteren Untersuchungen.</p>
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Aktuelle Version vom 19. Juni 2012, 14:19 Uhr

Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass er dem Regionalverband die bisher für Windenergie festgelegte Flächen (siehe Lageplan vom 08.11.2011) mitteilen möchte, so dass diese vom Regionalverband auch beraten werden müssen.

Stadträtin Rabe führt aus: Die vorhandenen Windkraftanlagen in unserer Region stellen 30 % des Bestands dar. Nach dem Koalitionsvertrag der Landesregierung soll bis zum Jahr 2020 mindestens 10 % des Stroms aus heimischer Windkraft produziert werden - so bedeutet dies den Bau von zusätzlich ca. 140 Anlagen. Diese Anlagen sollen eine Gesamthöhe bis 200 m haben - im Vergleich hierzu der Sender in Waldenburg: Er hat eine Höhe von 150 m. Stadträtin Rabe ist strikt dagegen, das einheitliche Abstimmungsverfahren des Regionalverbands zur Disposition zu stellen. Der Schutz von regionalen Grünzügen sowie von Waldflächen mit Schutzfunktion muss erhalten bleiben. Ihre Fraktion möchte den Schutz der Landschaft keinesfalls aufgeben.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass der Gesetzgeber in der Verabschiedung des Landungsplanungsgesetzes am 9. Mai 2012 beschlossen hat, an den ursprünglichen Kriterien festzuhalten. Hiernach sind Wald- und Grünzäsuren kein Ausschlussgrund für die Erstellung von Windkraftanlagen. Er möchte die ursprünglich vorgesehenen Flächen dem Regionalverband mitteilen, damit sie in das reguläre Abwägungsverfahren mit aufgenommen werden. Würde man keine Flächen melden, so hieße dies einem privaten Investor möglicherweise die Chance zu bieten, über ein privilegiertes Vorhaben eine Windkraftanlage zu realisieren.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bekräftigt, dass man an dem Schutz der regionalen Grünzüge sowie den Waldflächen festhalten möchte - auch wenn dies nicht den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes entspricht.

Stadtrat Kaiser kritisiert die CDU-Fraktion für ihre Haltung hinsichtlich des Neubaus von Windkraftanlagen. Er sieht die Notwendigkeit auch im Süden Windkraftanlagen zu bauen, zumal der Zuwachs der Windkraftanlagen in Baden-Württemberg im Vergleich zu der in Rheinland-Pfalz nur etwa 10 % beträgt. Sich von Anfang an gegen den Ausbau von Windkraftanlagen zu stellen hält er für grundlegend falsch.

Stadtrat Dr. Pfisterer wundert sich über die Haltung der CDU-Fraktion - dort ist bekannt, dass sowohl eine Wirtschaftlichkeits- als auch die Umweltverträglichkeitsprüfung von Windkraftanlagen erfolgt. Nach Abwägung sind solche Anlagen legitim und viel sicherer als ein Atomkraftwerk.

Stadträtin Niemann hält es für die bessere Variante, wenn die Kommunen die aktive Rolle bei der Planung übernehmen. Sie fürchtet schwindenden Einfluss bei der Planung eines privaten Investors.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht sich in der öffentlich-rechtlichen Verantwortung Flächen zur Nutzung von Windkraft auszuweisen. Darüber hinaus sieht er es als Ziel für den ländlichen Raum, Energieüberschuss auch im Bereich Windenergie für den mittleren Neckarraum zu erwirtschaften. Er möchte, dass die von der Stadt Schwäbisch Hall für Windenergie ausgewiesenen Flächen im regulären Verfahren des Regionalverbands geprüft werden - Zielabweichungsverfahren sind möglichst zu vermeiden.

Das Gremium nimmt die Ausführungen zur 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft zur Kenntnis.
An den ursprünglichen Flächen des Lageplan vom 08.11.2011, die für die Windkraft vorgesehen waren, wird festgehalten. Diese werden dem Regionalverband übermittelt. Dort erfolgen die weiteren Untersuchungen.

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