1725125/meetingminutes/2094528/paragraph

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Die Verwaltung hat den Vorschlag unterbreitet, das gesamte Areal des jetzigen ZOB, der Salinenstraße und der angrenzenden Flächen neu zu gliedern. Zentrales Element der Planung ist die Verlegung der Salinenstraße an das Kocherufer. Von der neu trassierten Salinenstraße kann dann auf kurzem Wege das Parkhaus erschlossen werden. Die bisherige relativ lange Tunnellösung in der bestehenden Salinenstraße wird durch eine kürzere und nutzerfreundlichere Erschließung ersetzt.
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Die Verwaltung schlägt vor, das gesamte Areal des jetzigen ZOB, der Salinenstraße und der angrenzenden Flächen neu zu gliedern. Zentrales Element der Planung ist die Verlegung der Straße an das Kocherufer. Von ihr kann dann auf kurzem Wege das Parkhaus erschlossen werden. Die bisherige relativ lange Tunnellösung in der bestehenden Salinenstraße wird durch eine kürzere und nutzerfreundlichere Erschließung ersetzt.
  
Zwischen dem Badtorweg und der neu trassierten Salinenstraße kann das gesamte Paket eines neuen zentralen Omnibusbahnhofes und eines oberirdischen Parkplatzes untergebracht werden. Die räumlichen Verhältnisse sind ausreichend groß bemessen, um den jeweiligen Flächenbedarf für Parkplatz und ZOB aufzunehmen. Nach den ersten strukturellen Überlegungen, die in nichtöffentlicher Sitzung dem Bau und Planungsausschuss vorgestellt worden sind, erfolgte die Prüfung der technischen Machbarkeit. Der Vorentwurf für das Flächenlayout eines Omnibusbahnhofes belegt, dass die zur Verfügung stehenden Flächen ausreichen, um den Betrieb eines Omnibusbahnhofes zu gewährleisten. Die erforderlichen Kurvenradien für die Busse sowie die erforderlichen Stellplätze, einschließlich der Stellplatzlängen und die notwendige Breite der Aufstellflächen für die Passagiere, sind ebenfalls nachgewiesen. Auf dem ZOB können insgesamt 26 Halteplätze für Busse bereitgestellt werden. Somit ist sichergestellt, dass nicht nur die betrieblich notwendigen Halteplätze für die Buslinien vorhanden sind, sondern auch darüber hinaus Halteplätze für Busse die sich in einer so genannten „Warteschleife“ befinden.
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Zwischen dem Badtorweg und der neu trassierten Salinenstraße kann das gesamte Paket eines neuen zentralen Omnibusbahnhofes und eines oberirdischen Parkplatzes untergebracht werden. Die räumlichen Verhältnisse sind ausreichend groß bemessen, um den jeweiligen Flächenbedarf für Parkplatz und ZOB aufzunehmen. Nach den ersten strukturellen Überlegungen, die dem Bau und Planungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt worden sind, erfolgte die Prüfung der technischen Machbarkeit. Der Vorentwurf für das Flächenlayout eines Omnibusbahnhofs belegt, dass die zur Verfügung stehenden Flächen ausreichen, um den Betrieb zu gewährleisten. Die erforderlichen Kurvenradien für die Busse sowie die notwendigen Stellplätze einschließlich der Stellplatzlängen und die benötigte Breite der Aufstellflächen für die Passagiere sind ebenfalls nachgewiesen. Auf dem ZOB können insgesamt 26 Haltestellen für Busse abgeboten werden. Somit ist sichergestellt, dass nicht nur die betrieblich notwendigen Plätze für die Buslinien vorhanden sind, sondern darüber hinaus auch Halteplätze für Busse, die sich in einer so genannten „Warteschleife“ befinden.
  
Selbstverständlich erfolgt die gesamte Planung des Omnibusbahnhofes in enger Kooperation mit den Vertretern des ÖPNV's und eines in dieser spezifischen Fachrichtung versierten Büros.
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Selbstverständlich erfolgt die gesamte Planung des Omnibusbahnhofs in enger Kooperation mit den Vertretern des ÖPNV's und eines in dieser Fachrichtung versierten Büros.
  
Die Anlage des Parkplatzes ist ebenfalls ausreichend breit dimensioniert. Es können auf der Anlage vier Parkzeilen für insgesamt ca. 170 Stellplätze nachgewiesen werden.
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Der Parkplatz ist ebenfalls ausreichend breit dimensioniert. Es können vier Parkzeilen für insgesamt ca. 170 Stellplätze nachgewiesen werden.
  
Aus funktionaler Sicht hat diese Lösung erhebliche Vorteile. Es gelingt, den ZOB und den Parkplatz so anzulegen, dass er nicht durch den Individualverkehr der Salinenstraße gestört wird. Das bedeutet, dass die Busnutzer keine Straßenquerung benötigen. Des weiteren ist es möglich, den ZOB und den Parkplatz vollständig barrierefrei mit den zentralen Aufenthaltsflächen der Einkaufsimmobilie zu verflechten.
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Aus funktionaler Sicht hat diese Lösung erhebliche Vorteile. Es gelingt, den ZOB und den Parkplatz so anzulegen, dass er nicht durch den Individualverkehr der Salinenstraße gestört wird. Das bedeutet, dass die Busnutzerinnen/-nutzer keine Straßenquerung benötigen. Zudem ist es möglich, den ZOB und den Parkplatz vollständig barrierefrei mit den zentralen Aufenthaltsflächen der Einkaufsimmobilie zu verflechten.
  
Über das Parkplatzangebot des Schwerpunktparkplatzes hinaus besteht die Notwendigkeit, weitere Kurzzeitparkplätze vor der alten JVA unterzubringen. Hier sollen insbesondere Behindertenstellplätze und Kurzzeitparker untergebracht werden. Bei der weiteren Planung muss hier dafür Sorge getragen werden, das diese Kurzzeitplätze gestalterisch und optisch in die Gesamtanlage integriert werden.
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Über das Angebot des Schwerpunktparkplatzes hinaus besteht die Notwendigkeit, weitere Kurzzeitstellplätze vor der alten JVA unterzubringen. Dies ist insbesondere für Behinderte und Kurzzeitparker gedacht. Bei der weiteren Planung muss dafür gesorgt werden, dass sich diese Kurzzeitplätze gestalterisch und optisch in die Gesamtanlage integrieren.<br>
  
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Anlage: [[Media:09-70.pdf{{!}}Lageplan]]<br> <br>
# Der Anordnung des neuen zentralen Omnibusbahnhofes westlich des Badtorweges zwischen Salinenstraße und Parkplatz wird zugestimmt.
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# Der Anlage des Ersatzparkplatzes für das dritte Untergeschoss östlich der Salinenstraße wird zugestimmt.
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# Die Verwaltung wird beauftragt die planerischen Grundüberlegungen jetzt in eine Ausführungsplanung über zu leiten.
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<u>Stadtplaner Neumann</u> erläutert das Vorhaben an Plänen und Skizzen.
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<u>Stadtrat Lindner</u> teilt mit, dass seine Fraktion diese Lösung befürworten könne.
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Lt. <u>Stadtrat Stein</u> sei die SPD-Fraktion ebenfalls für das Vorhaben. Er bittet jedoch noch um Prüfung der Kosten hinsichtlich einer Teilüberbauung der Parkfläche.
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> plädiert für eine evtl. Begrünung der Flachdachbereiche des Kocherquartiers.
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Auf entsprechende Einwände von <u>Stadträtin Bergmann und Stadtrat Neidhardt</u> teilt <u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> mit, dass das sog. Fischhaus am Kocher aufgrund der Planungen leider abgerissen werden müsse.
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<u>Stadträtin Herrmann</u> sieht das ganze Vorhaben als Notlösung. Sie halte es für nicht gut, dass der Eingangsbereich der Stadt hier mit einem großen Parkplatz „zugepflastert“ werde. Ursprünglich hätte dies eine Ruhe- und Flanierzone werden sollen.<br>Sie spricht sich für eine Bürgerversammlung zu diesem Thema aus.
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Hierzu gibt <u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> bekannt, dass eine Bürgerversammlung geplant sei und am 02.04.2009 stattfinden werde.
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# Der Anordnung des neuen zentralen Omnibusbahnhofs westlich des Badtorweges zwischen Salinenstraße und Parkplatz wird zugestimmt.
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# Der Anlage des Ersatzparkplatzes (für das wegfallende dritte Untergeschoss) östlich der Salinenstraße wird ebenfalls zugestimmt. Alternativen und Kosten für zweigeschossige Parkierungsebenen sind zu prüfen.
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# Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Grundüberlegungen jetzt in eine Ausführungsplanung über zu leiten.
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# Die Kosten der Umplanung und Herstellung sind vom Verursacher zu tragen (mit Kostenersatz für die Flächeninanspruchnahme).
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Version vom 30. März 2009, 08:44 Uhr

Sachvortrag:

Der Verzicht auf die Realisierung des dritten Untergeschosses in der Einkaufsimmobilie des Kocherquartiers führt zu der Notwendigkeit, die wegfallenden Parkplätze an anderer Stelle bzw. in unmittelbarer Nähe zu kompensieren.

Die Verwaltung schlägt vor, das gesamte Areal des jetzigen ZOB, der Salinenstraße und der angrenzenden Flächen neu zu gliedern. Zentrales Element der Planung ist die Verlegung der Straße an das Kocherufer. Von ihr kann dann auf kurzem Wege das Parkhaus erschlossen werden. Die bisherige relativ lange Tunnellösung in der bestehenden Salinenstraße wird durch eine kürzere und nutzerfreundlichere Erschließung ersetzt.

Zwischen dem Badtorweg und der neu trassierten Salinenstraße kann das gesamte Paket eines neuen zentralen Omnibusbahnhofes und eines oberirdischen Parkplatzes untergebracht werden. Die räumlichen Verhältnisse sind ausreichend groß bemessen, um den jeweiligen Flächenbedarf für Parkplatz und ZOB aufzunehmen. Nach den ersten strukturellen Überlegungen, die dem Bau und Planungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt worden sind, erfolgte die Prüfung der technischen Machbarkeit. Der Vorentwurf für das Flächenlayout eines Omnibusbahnhofs belegt, dass die zur Verfügung stehenden Flächen ausreichen, um den Betrieb zu gewährleisten. Die erforderlichen Kurvenradien für die Busse sowie die notwendigen Stellplätze einschließlich der Stellplatzlängen und die benötigte Breite der Aufstellflächen für die Passagiere sind ebenfalls nachgewiesen. Auf dem ZOB können insgesamt 26 Haltestellen für Busse abgeboten werden. Somit ist sichergestellt, dass nicht nur die betrieblich notwendigen Plätze für die Buslinien vorhanden sind, sondern darüber hinaus auch Halteplätze für Busse, die sich in einer so genannten „Warteschleife“ befinden.

Selbstverständlich erfolgt die gesamte Planung des Omnibusbahnhofs in enger Kooperation mit den Vertretern des ÖPNV's und eines in dieser Fachrichtung versierten Büros.

Der Parkplatz ist ebenfalls ausreichend breit dimensioniert. Es können vier Parkzeilen für insgesamt ca. 170 Stellplätze nachgewiesen werden.

Aus funktionaler Sicht hat diese Lösung erhebliche Vorteile. Es gelingt, den ZOB und den Parkplatz so anzulegen, dass er nicht durch den Individualverkehr der Salinenstraße gestört wird. Das bedeutet, dass die Busnutzerinnen/-nutzer keine Straßenquerung benötigen. Zudem ist es möglich, den ZOB und den Parkplatz vollständig barrierefrei mit den zentralen Aufenthaltsflächen der Einkaufsimmobilie zu verflechten.

Über das Angebot des Schwerpunktparkplatzes hinaus besteht die Notwendigkeit, weitere Kurzzeitstellplätze vor der alten JVA unterzubringen. Dies ist insbesondere für Behinderte und Kurzzeitparker gedacht. Bei der weiteren Planung muss dafür gesorgt werden, dass sich diese Kurzzeitplätze gestalterisch und optisch in die Gesamtanlage integrieren.

Anlage: Lageplan

Stadtplaner Neumann erläutert das Vorhaben an Plänen und Skizzen.

Stadtrat Lindner teilt mit, dass seine Fraktion diese Lösung befürworten könne.

Lt. Stadtrat Stein sei die SPD-Fraktion ebenfalls für das Vorhaben. Er bittet jedoch noch um Prüfung der Kosten hinsichtlich einer Teilüberbauung der Parkfläche.

Stadtrat Neidhardt plädiert für eine evtl. Begrünung der Flachdachbereiche des Kocherquartiers.

Auf entsprechende Einwände von Stadträtin Bergmann und Stadtrat Neidhardt teilt Oberbürgermeister Pelgrim mit, dass das sog. Fischhaus am Kocher aufgrund der Planungen leider abgerissen werden müsse.

Stadträtin Herrmann sieht das ganze Vorhaben als Notlösung. Sie halte es für nicht gut, dass der Eingangsbereich der Stadt hier mit einem großen Parkplatz „zugepflastert“ werde. Ursprünglich hätte dies eine Ruhe- und Flanierzone werden sollen.
Sie spricht sich für eine Bürgerversammlung zu diesem Thema aus.

Hierzu gibt Oberbürgermeister Pelgrim bekannt, dass eine Bürgerversammlung geplant sei und am 02.04.2009 stattfinden werde.

Nach weiterer kurzer Aussprache regt Stadtrat Dr. Pfisterer an, einen Runden Tisch mit den Verkehrsträgern (Stadtbus, Kreisverkehr) und dem Fahrgastbeirat durchzuführen.
Hierzu biete sich der städtische Verkehrsbeirat an.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Verlegung der Salinenstraße wird zugestimmt.
  2. Der Anordnung des neuen zentralen Omnibusbahnhofs westlich des Badtorweges zwischen Salinenstraße und Parkplatz wird zugestimmt.
  3. Der Anlage des Ersatzparkplatzes (für das wegfallende dritte Untergeschoss) östlich der Salinenstraße wird ebenfalls zugestimmt. Alternativen und Kosten für zweigeschossige Parkierungsebenen sind zu prüfen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Grundüberlegungen jetzt in eine Ausführungsplanung über zu leiten.
  5. Die Kosten der Umplanung und Herstellung sind vom Verursacher zu tragen (mit Kostenersatz für die Flächeninanspruchnahme).

(15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen; Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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