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+ | Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) auf der Grundlage der Wertansätze der Anteile an den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zum Erwerbs- und Gründungszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss vorgenommen. | ||
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+ | Die Erstkonsolidierung wurde zum 01.01.2006 vorgenommen.<br>Abweichend von DRS 4, Tz. 23, wendet die SHB die Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) statt der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB) an. Dies hat zur Folge, dass sich Veränderungen (Auflösung, Verkauf etc.) beim Mutterunternehmen und/oder bei den Tochergesellschaften steuerlich erst zu diesem Zeitpunkt auswirken. | ||
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+ | Die in den Abschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Unternehmen wurden nicht einheitlich nach den für das Mutterunternehmen angewandten Bilanzierungsgrundsätzen angesetzt und bewertet. Die unterschiedliche Bewertung resultiert aus der abweichenden Bilanzierung des Anlagevermögens der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH, der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH (lineare Abschreibungsmethode) und der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (degressive Abschreibungsmethode). Auf Grund der geringen Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Konzernabschlusses erfolgt keine Neubewertung der einzelnen Unternehmen.<br>Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. | ||
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Version vom 20. Februar 2008, 12:58 Uhr
Sachvortrag:
Gemäß § 290 HGB wurde ein Konzernabschluss samt Lagebericht aufgestellt, in den folgende Unternehmen einbezogen sind:
1. SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH (Mutterunternehmen)
2. Konzern Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
3. GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH
4. HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH
5. TMG Touristik und Marketinggesellschaft mbH Schwäbisch Hall
Vorgehensweise und Erläuterung
Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) auf der Grundlage der Wertansätze der Anteile an den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zum Erwerbs- und Gründungszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss vorgenommen.
Soweit im Rahmen der Erstkonsolidierung ein Unterschiedsbetrag entstand, wurde dieser auf stille Reserven und stille Lasten hin untersucht.
Die Erstkonsolidierung wurde zum 01.01.2006 vorgenommen.
Abweichend von DRS 4, Tz. 23, wendet die SHB die Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) statt der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB) an. Dies hat zur Folge, dass sich Veränderungen (Auflösung, Verkauf etc.) beim Mutterunternehmen und/oder bei den Tochergesellschaften steuerlich erst zu diesem Zeitpunkt auswirken.
Entsprechend § 303 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert.
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden alle konzerninternen Umsätze mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet und die übrigen Erträge und Aufwendungen zwischen den Konzerngesellschaften eliminiert.
Die in den Abschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Unternehmen wurden nicht einheitlich nach den für das Mutterunternehmen angewandten Bilanzierungsgrundsätzen angesetzt und bewertet. Die unterschiedliche Bewertung resultiert aus der abweichenden Bilanzierung des Anlagevermögens der GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH, der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH (lineare Abschreibungsmethode) und der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH (degressive Abschreibungsmethode). Auf Grund der geringen Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Konzernabschlusses erfolgt keine Neubewertung der einzelnen Unternehmen.
Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
Die angewandten Konsolisierungsmethoden sind mit den gesetzlichen Vorschriften konform.
Jahresabschluss 2006
Prüfungsergebnis:
- Der Konzernabschlussprüfungsbericht 2006 liegt vor. Er beinhaltet keine wesentlichen Beanstandungen.
- Die Wirtschaftstreuhand Hank GmbH hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
- Die Prüfung des Konzernabschlusses führte zu keinen wesentlichen Beanstandungen.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert die wichtigsten Zahlen und Punkte des Konzernabschlusses.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt weist auf verschiedene unklare bzw. unbefriedigende Dinge im Abschlussbericht hin.
Nach weiterer kurzer Aussprache wird der Jahresabschluss des Konzerns SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH zum 31.12.2006 zur Kenntnis genommen.
Ein Beschluss hierüber wird nicht gefasst.