239985207/meetingannouncement/252726040/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 16.05.2025 08:55, durch .)
 
(Änderung am 16.05.2025 09:36, durch .)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{agendaitem_template
 
{{agendaitem_template
 
|agendaitem-attribute-id=252726040|agendaitem-attribute-ma_id=239985207|agendaitem-attribute-number=5|agendaitem-attribute-subnumber=|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=101/25|agendaitem-attribute-title=Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall zum 31.12.2023|agendaitem-attribute-statement=<p>
 
|agendaitem-attribute-id=252726040|agendaitem-attribute-ma_id=239985207|agendaitem-attribute-number=5|agendaitem-attribute-subnumber=|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=101/25|agendaitem-attribute-title=Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall zum 31.12.2023|agendaitem-attribute-statement=<p>
Vorlage folgt</p>
+
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht f&uuml;r das Wirtschaftsjahr 2023 aufgestellt (siehe Anlage). Mit dem Bericht zur &ouml;rtlichen Pr&uuml;fung durch den Fachbereich Revision kann die endg&uuml;ltige Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen.</p>
|agendaitem-attribute-resolution_text=|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=5|agendaitem-template-title=Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall zum 31.12.2023|agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=26.05.2025|agendaitem-attribute-resolution-heading=- nicht anzeigen -|}}
+
<p>
 +
Die im &sect; 16 Abs. 2 EigBG vorgeschriebene Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb von 6 Monaten konnte f&uuml;r das Jahr 2023 nicht eingehalten werden. Die Gemeindepr&uuml;fungsanstalt (GPA) hat mitgeteilt, dass die Ermittlung des geb&uuml;hrenrechtlichen Ergebnisses und die damit verbundene Ermittlung des Stra&szlig;enentw&auml;sserungsanteils Vorrang haben. Die geb&uuml;hrenrechtliche Ergebnisermittlung wurde von der Allevo Kommunalberatung erstellt und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung am 21.10.2024 vorgelegt.</p>
 +
<p>
 +
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte im Wirtschaftsjahr 2023</p>
 +
<p>
 +
betriebliche Erl&ouml;se und Ertr&auml;ge von&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;8.984.631,86 &euro;<br />
 +
und Aufwendungen in H&ouml;he von&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; <u>9.742.179,76 &euro;</u></p>
 +
<p>
 +
Daraus ergibt sich eine Kostenunterdeckung von&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;-757.547,90 &euro;</p>
 +
<p>
 +
<br />
 +
Im Wirtschaftsplan 2023/2024 war eine h&ouml;here Unterdeckung von -894.600 &euro; eingeplant.</p>
 +
<p>
 +
<br />
 +
F&uuml;r das Betriebsergebnis 2023 waren folgende Gr&uuml;nde ausschlaggebend:</p>
 +
<p>
 +
1. Die Erl&ouml;se/Ertr&auml;ge lagen insgesamt um rund 35 TEUR unter dem Planansatz des Wirtschaftsplans. Die Schmutzwassergeb&uuml;hr war um 20 TEUR h&ouml;her als der Planansatz. Die Niederschlagswassergeb&uuml;hr war um 54 TEUR niedriger als 2022. Der Kostenanteil f&uuml;r die Stra&szlig;enentw&auml;sserung wurde mit der<br />
 +
&nbsp; &nbsp; geb&uuml;hrenrechtlichen Ergebnisermittlung f&uuml;r das Jahr 2023 festgestellt und war um 120 TEUR h&ouml;her als geplant. Erl&ouml;se aus der Stromeinspeisung ins &ouml;ffentliche Netz lagen um 3 TEUR &uuml;ber dem Planansatz von 5 TEUR. Die geplante Verrechnung und R&uuml;ckerstattung der Abwasserabgabe von 181 TEUR<br />
 +
&nbsp; &nbsp; erfolgte in t&auml;ts&auml;chlicher H&ouml;he von 205 TEUR.<br />
 +
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br />
 +
2. Die Aufwendungen waren insgesamt um 171 TEUR h&ouml;her als im Wirtschaftsplan vorgesehen. Aufwendungen f&uuml;r Material und bezogene Leistungen waren um 152 TEUR geringer als geplant. Die gr&ouml;&szlig;te Abweichungen vom Planansatz war bei den Instandhaltungen des Kanalnetztes mit 166 TEUR<br />
 +
&nbsp; &nbsp; weniger als geplant. Die Personalausgaben lagen um 130 TEUR &uuml;ber dem Planansatz, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung mit niedrigeren Kosten bei den&nbsp; Tariferh&ouml;hungen gerechnet wurde.<br />
 +
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
 +
<p>
 +
3. Die Abschreibungen waren um 129 TEUR h&ouml;her als der Planansatz und der Zinsaufwand lag 273 TEUR unter dem Ansatz des Wirtschaftsplans.<br />
 +
&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br />
 +
&nbsp; &nbsp; Kosten&uuml;berdeckungen sind wegen der zwingenden Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) im Wirtschaftsjahr der Entstehung einer Geb&uuml;hrenausgleichsr&uuml;ckstellung aufwandswirksam zuzuf&uuml;hren und beim sp&auml;teren Ausgleich durch Einstellung in die Geb&uuml;hrenkalkulation<br />
 +
&nbsp; &nbsp; erfolgswirksam wieder aufzul&ouml;sen. Dies muss nach &sect; 14 Abs. 2 KAG innerhalb von 5 Jahren erfolgen.</p>
 +
<p>
 +
&nbsp; &nbsp; Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 betr&auml;gt die H&ouml;he der noch zur Verrechnung anstehenden Kosten&uuml;berdeckungen aus Vorjahren 1,27 Mio. &euro;.&nbsp;</p>
 +
<p>
 +
<br />
 +
<u><strong>Verm&ouml;gensplan</strong></u><br />
 +
Im Verm&ouml;gensplan des Wirtschaftsplans 2023 waren Investitionen in H&ouml;he von 13,981 Mio. &euro; geplant, die tats&auml;chlichen Ausgaben lagen bei 5,1 Mio. &euro;</p>
 +
<p>
 +
F&uuml;r Erschlie&szlig;ungsma&szlig;nahmen waren 1,68 Mio. &euro; geplant, die tats&auml;chlichen Ausgaben lagen aufgrund Stagnation bei lediglich 118 TEUR. Die Erschlie&szlig;ungen der Baugebiete &bdquo;An der Breiteich V&ldquo; und &bdquo;Erweiterung Grundwiesensiedlung&ldquo; und &bdquo;T&uuml;ngental Langwiesen&ldquo; wurden verschoben.</p>
 +
<p>
 +
F&uuml;r die Regenwasserbehandlung waren 800 TEUR geplant. Tats&auml;chlich wurden nur 13 TEUR ausgegeben, da sich der Umbau des R&Uuml;B II in Sulzdorf verschoben hat.</p>
 +
<p>
 +
Vom Planansatz f&uuml;r den Ausbau, die Erweiterung und Erneuerung des Kanalnetzes von 950 TEUR wurden nur 799 TEUR&nbsp; ben&ouml;tigt. Der gr&ouml;&szlig;te Teil f&uuml;r die Fertigstellung der Kanalauswechslung in Wackershofen.</p>
 +
<p>
 +
F&uuml;r die Kl&auml;ranlagen waren Mittel in H&ouml;he von 9,92 Mio. &euro; veranschlagt. Die Ausgaben lagen bei 2,47 Mio. &euro;. Mit dem Projekt zur Erweiterung der Kl&auml;rtechnik durch eine 4. Reinigungsstufe wurde begonnen.</p>
 +
<p>
 +
Nach &sect; 2 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung sind die Mittel f&uuml;r einzelne Vorhaben des Verm&ouml;gensplans &uuml;bertragbar und die Ans&auml;tze gegenseitig deckungsf&auml;hig.</p>
 +
<p>
 +
Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorl&auml;ufige Jahresergebnis bekannt.</p>
 +
<p>
 +
&nbsp;</p>
 +
<p>
 +
<u>Anlagen:</u><br />
 +
Anlage 1: [[Media:101-25_A1-Jahresabschluss-und-Lagebericht_Jahresabschluss-und-Lagebericht-2023-EB-Abwasser.pdf{{!}}Jahresabschluss und Lagebericht 2023; inklusive der Anlagen:<br />
 +
&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Anlage 1.1: Strukturbilanz<br />
 +
&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Anlage 1.2: Anlagennachweis 2023<br />
 +
&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Anlage 1.3: Aufl&ouml;sung Zuweisungen und Zusch&uuml;sse]]<br />
 +
Anlage 2: [[Media:101-25_A2-gebuehrenrechtl-Ergebniserittlung_Jahresabschluss-und-Lagebericht-2023-EB-Abwasser.pdf{{!}}Geb&uuml;hrenrechtliche Ergebnisermittlung 2023]] (nicht&ouml;ffentlich)</p>
 +
|agendaitem-attribute-resolution_text=<p>
 +
Der Gemeinderat nimmt den vorl&auml;ufigen Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.</p>
 +
|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=5|agendaitem-template-title=Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall zum 31.12.2023|agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=26.05.2025|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussantrag|}}
  
 
[[Category:TYP:AI|252726040]]
 
[[Category:TYP:AI|252726040]]

Version vom 16. Mai 2025, 09:36 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 101/25

Sachvortrag:

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 aufgestellt (siehe Anlage). Mit dem Bericht zur örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision kann die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen.

Die im § 16 Abs. 2 EigBG vorgeschriebene Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb von 6 Monaten konnte für das Jahr 2023 nicht eingehalten werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat mitgeteilt, dass die Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses und die damit verbundene Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils Vorrang haben. Die gebührenrechtliche Ergebnisermittlung wurde von der Allevo Kommunalberatung erstellt und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung am 21.10.2024 vorgelegt.

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte im Wirtschaftsjahr 2023

betriebliche Erlöse und Erträge von                           8.984.631,86 €
und Aufwendungen in Höhe von                                9.742.179,76 €

Daraus ergibt sich eine Kostenunterdeckung von       -757.547,90 €


Im Wirtschaftsplan 2023/2024 war eine höhere Unterdeckung von -894.600 € eingeplant.


Für das Betriebsergebnis 2023 waren folgende Gründe ausschlaggebend:

1. Die Erlöse/Erträge lagen insgesamt um rund 35 TEUR unter dem Planansatz des Wirtschaftsplans. Die Schmutzwassergebühr war um 20 TEUR höher als der Planansatz. Die Niederschlagswassergebühr war um 54 TEUR niedriger als 2022. Der Kostenanteil für die Straßenentwässerung wurde mit der
    gebührenrechtlichen Ergebnisermittlung für das Jahr 2023 festgestellt und war um 120 TEUR höher als geplant. Erlöse aus der Stromeinspeisung ins öffentliche Netz lagen um 3 TEUR über dem Planansatz von 5 TEUR. Die geplante Verrechnung und Rückerstattung der Abwasserabgabe von 181 TEUR
    erfolgte in tätsächlicher Höhe von 205 TEUR.
      
2. Die Aufwendungen waren insgesamt um 171 TEUR höher als im Wirtschaftsplan vorgesehen. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen waren um 152 TEUR geringer als geplant. Die größte Abweichungen vom Planansatz war bei den Instandhaltungen des Kanalnetztes mit 166 TEUR
    weniger als geplant. Die Personalausgaben lagen um 130 TEUR über dem Planansatz, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung mit niedrigeren Kosten bei den  Tariferhöhungen gerechnet wurde.
      

3. Die Abschreibungen waren um 129 TEUR höher als der Planansatz und der Zinsaufwand lag 273 TEUR unter dem Ansatz des Wirtschaftsplans.
      
    Kostenüberdeckungen sind wegen der zwingenden Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) im Wirtschaftsjahr der Entstehung einer Gebührenausgleichsrückstellung aufwandswirksam zuzuführen und beim späteren Ausgleich durch Einstellung in die Gebührenkalkulation
    erfolgswirksam wieder aufzulösen. Dies muss nach § 14 Abs. 2 KAG innerhalb von 5 Jahren erfolgen.

    Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 beträgt die Höhe der noch zur Verrechnung anstehenden Kostenüberdeckungen aus Vorjahren 1,27 Mio. €. 


Vermögensplan
Im Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2023 waren Investitionen in Höhe von 13,981 Mio. € geplant, die tatsächlichen Ausgaben lagen bei 5,1 Mio. €

Für Erschließungsmaßnahmen waren 1,68 Mio. € geplant, die tatsächlichen Ausgaben lagen aufgrund Stagnation bei lediglich 118 TEUR. Die Erschließungen der Baugebiete „An der Breiteich V“ und „Erweiterung Grundwiesensiedlung“ und „Tüngental Langwiesen“ wurden verschoben.

Für die Regenwasserbehandlung waren 800 TEUR geplant. Tatsächlich wurden nur 13 TEUR ausgegeben, da sich der Umbau des RÜB II in Sulzdorf verschoben hat.

Vom Planansatz für den Ausbau, die Erweiterung und Erneuerung des Kanalnetzes von 950 TEUR wurden nur 799 TEUR  benötigt. Der größte Teil für die Fertigstellung der Kanalauswechslung in Wackershofen.

Für die Kläranlagen waren Mittel in Höhe von 9,92 Mio. € veranschlagt. Die Ausgaben lagen bei 2,47 Mio. €. Mit dem Projekt zur Erweiterung der Klärtechnik durch eine 4. Reinigungsstufe wurde begonnen.

Nach § 2 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung sind die Mittel für einzelne Vorhaben des Vermögensplans übertragbar und die Ansätze gegenseitig deckungsfähig.

Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorläufige Jahresergebnis bekannt.

 

Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2023; inklusive der Anlagen:
                Anlage 1.1: Strukturbilanz
                Anlage 1.2: Anlagennachweis 2023
                Anlage 1.3: Auflösung Zuweisungen und Zuschüsse

Anlage 2: Gebührenrechtliche Ergebnisermittlung 2023 (nichtöffentlich)

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.

Meine Werkzeuge