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Seit 2018 f&uuml;hrt die AWO das Integrationsmanagement f&uuml;r Gefl&uuml;chtete in der Anschlussunterbringung f&uuml;r die Stadt Schw&auml;bisch Hall und die weiteren Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft durch. Das Land f&ouml;rdert das Integrationsmanagement mit Mitteln aus dem Programm &bdquo;Pakt f&uuml;r Integration&ldquo;.<br />
 
Seit 2018 f&uuml;hrt die AWO das Integrationsmanagement f&uuml;r Gefl&uuml;chtete in der Anschlussunterbringung f&uuml;r die Stadt Schw&auml;bisch Hall und die weiteren Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft durch. Das Land f&ouml;rdert das Integrationsmanagement mit Mitteln aus dem Programm &bdquo;Pakt f&uuml;r Integration&ldquo;.<br />
Seit Januar 2025 gilt die neue Verwaltungsvorschrift f&uuml;r das Integrationsmanagement. Erstempf&auml;nger f&uuml;r die Landesf&ouml;rderung sind seitdem ausschlie&szlig;lich die Stadt- und Landkreise. Um die erfolgreiche Arbeit mit der AWO fortsetzen zu k&ouml;nnen, haben die Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall auf eine Weiterleitung der Mittel durch den Landkreis optiert (Gemeinderatsbeschluss vom 24.4.2024).&nbsp;</p>
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Seit Januar 2025 gilt die neue Verwaltungsvorschrift f&uuml;r das Integrationsmanagement. Erstempf&auml;nger f&uuml;r die Landesf&ouml;rderung sind seitdem ausschlie&szlig;lich die Stadt- und Landkreise. Um die erfolgreiche Arbeit mit der AWO fortsetzen zu k&ouml;nnen, haben die Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall auf eine Weiterleitung der Mittel durch den Landkreis optiert (Gemeinderatsbeschluss vom [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/136287475/meetingannouncement/162870250/agendaitem 24.4.2024]).&nbsp;</p>
 
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Die Migrationsberatungsstelle f&uuml;r erwachsene Zugewanderte wird gef&ouml;rdert aus Mitteln des Bundeshaushaltes. Um eine Schlie&szlig;ung des Migrationsberatung als Folge nicht ausk&ouml;mmlicher Bundesmittel zu verhindern, hat der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Zuschuss in H&ouml;he von 15.000 Euro an die AWO beschlossen.</p>
 
Die Migrationsberatungsstelle f&uuml;r erwachsene Zugewanderte wird gef&ouml;rdert aus Mitteln des Bundeshaushaltes. Um eine Schlie&szlig;ung des Migrationsberatung als Folge nicht ausk&ouml;mmlicher Bundesmittel zu verhindern, hat der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Zuschuss in H&ouml;he von 15.000 Euro an die AWO beschlossen.</p>

Version vom 2. Mai 2025, 09:42 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 90/25

Sachvortrag:

Seit 2018 führt die AWO das Integrationsmanagement für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung für die Stadt Schwäbisch Hall und die weiteren Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft durch. Das Land fördert das Integrationsmanagement mit Mitteln aus dem Programm „Pakt für Integration“.
Seit Januar 2025 gilt die neue Verwaltungsvorschrift für das Integrationsmanagement. Erstempfänger für die Landesförderung sind seitdem ausschließlich die Stadt- und Landkreise. Um die erfolgreiche Arbeit mit der AWO fortsetzen zu können, haben die Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall auf eine Weiterleitung der Mittel durch den Landkreis optiert (Gemeinderatsbeschluss vom 24.4.2024). 

Die Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zugewanderte wird gefördert aus Mitteln des Bundeshaushaltes. Um eine Schließung des Migrationsberatung als Folge nicht auskömmlicher Bundesmittel zu verhindern, hat der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro an die AWO beschlossen.

Das Integrationsmanagement und die Migrationsberatungsstelle arbeiten in engem Austausch und bieten eine gute Synergie in der Beratung von Migrantinnen und Migranten in Schwäbisch Hall.
Sie stellen ihre Arbeit des vergangenen Jahres vor und gehen auf die Veränderungen der vergangenen Monate ein.

Anlagen:
Anlage 1: Tätigkeitsbericht des Integrationsmanagements
Anlage 2: Bericht der Migrationsberatungsstelle

Beschlussantrag:

Zur Kenntnisnahme.

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