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<u>Antrag von Stadtrat Pelgrim:</u><br />
 
<u>Antrag von Stadtrat Pelgrim:</u><br />
1. Festhalten am Anciennit&auml;tsprinzip<br />
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1. Festhalten am Anciennit&auml;tsprinzip (Rangordnung nach Altersstufe).<br />
2. Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen bei zwei belassen<br />
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2. Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen bei zwei belassen.<br />
3. F&uuml;r dieses Amt wird als erste ehrenamtlliche Stellvertreterung des Oberb&uuml;rgermeisters Stadtr&auml;tin Herrmann und als zweite ehrenamtliche Stellvertretung Stadtrat Gehrke oder Stadtr&auml;tin Striebel vorgeschlagen. Nach deren Ablehnung hinsichtlicher einer &Uuml;bernahme dieses Amtes wird Stadtrat Preisendanz vorgeschlagen.</p>
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3. F&uuml;r dieses Amt wird als erste ehrenamtlliche Stellvertreterung des Oberb&uuml;rgermeisters Stadtr&auml;tin Herrmann und als zweite ehrenamtliche Stellvertretung Stadtrat Gehrke, Stadtr&auml;tin Striebel oder Stadtrat Preisendanz vorgeschlagen.&nbsp;</p>
 
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&nbsp; &nbsp; 1. Der Gemeinderat setzt die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberb&uuml;rgermeisters f&uuml;r die aktuelle Wahlperiode auf drei fest.</p>
 
&nbsp; &nbsp; 1. Der Gemeinderat setzt die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberb&uuml;rgermeisters f&uuml;r die aktuelle Wahlperiode auf drei fest.</p>
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&nbsp; &nbsp; 4. Der Gemeinderat w&auml;hlt Herrn Thomas Preisendanz zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberb&uuml;rgermeisters.<br />
 
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Version vom 29. Juli 2024, 13:58 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 171/24

Sachvortrag:

Gemäß § 13 der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall sind aus der Mitte des Gemeinderats ehrenamtliche Stellvertretungen des Oberbürgermeisters zu bestellen. Um dem Wählerwillen verstärkt Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung abweichend vom bisherigen Prinzip der Anciennität vor, drei ehrenamtliche Stellvertretungen zu bestellen, die von den drei größten Fraktionen vorgeschlagen werden.

Im Einklang mit den Vorschlägen der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der FWV-Fraktion schlägt die Verwaltung vor,

a) Herrn Joachim Härtig zum 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters

b) Frau Andrea Härterich zur 2. ehrenamtlichen Stellvertreterin des Oberbürgermeisters

c) Herrn Thomas Preisendanz zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters

zu wählen.

Die Wahlen können gemäß § 37 Abs. 7 GemO offen durchgeführt werden, sofern kein Mitglied des Gemeinderats dem widerspricht.

Anlage: Antrag Stadträtin Koch

Antrag von Stadtrat Pelgrim:
1. Festhalten am Anciennitätsprinzip (Rangordnung nach Altersstufe).
2. Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen bei zwei belassen.
3. Für dieses Amt wird als erste ehrenamtlliche Stellvertreterung des Oberbürgermeisters Stadträtin Herrmann und als zweite ehrenamtliche Stellvertretung Stadtrat Gehrke, Stadträtin Striebel oder Stadtrat Preisendanz vorgeschlagen. 

Beschlussfassung:

    1. Der Gemeinderat setzt die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters für die aktuelle Wahlperiode auf drei fest.

    2. Der Gemeinderat wählt Herrn Joachim Härtig zum 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

    3. Der Gemeinderat wählt Frau Andrea Härterich zur 2. ehrenamtlichen Stellvertreterin des Oberbürgermeisters.

    4. Der Gemeinderat wählt Herrn Thomas Preisendanz zum 3. ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters.
 

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