136292295/meetingannouncement/189963963/agendaitem
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Version vom 24. Juli 2024, 09:48 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 157/24
Sachvortrag:
Infolge der Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Stadt Schwäbisch Hall (Beschluss des Gemeinderats vom 24.07.2013) durfte für zwei weitere Wahlen die damalige Mitgliederanzahl des Gemeinderats von 34 beibehalten werden. Bei der Kommunalwahl 2024 musste dann die Anzahl der Mitglieder, aufgrund der Regelung des § 25 Gemeindeordnung Baden Württemberg, auf die gesetzlich vorgesehene Anzahl von 32 Mitgliedern reduziert werden. Die bisherige, diesen Sachverhalt erklärende Regelung im § 3 der Hauptsatzung, sollte jetzt entsprechend angepasst werden.
Gemäß § 40 Absatz 1 Satz 3 GemO-BW sind nach jeder Wahl der Gemeinderäte die beschießenden Ausschüsse neu zu bilden. Die Bildung der Ausschüsse soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst im Einigungverfahren erfolgen. Um eine solche Einigung erzielen zu können ist es notwendig, die Anzahl der Mitglieder in folgenden Ausschüssen wie folgt zu verändern.
1. Verwaltungs- und Finanzausschuss bisher 17 zukünftig 15 Mitglieder
2. Bau- und Planungsausschuss bisher 17 zukünftig 17 Mitglieder
3. Personal- und Organisationsausschuss bisher 12 zukünftig 13 Mitglieder
4. Hospitalausschuss bisher 12 zukünftig 13 Mitglieder
5. Umlegungsausschuss bisher 10 zukünftig 8 Mitglieder
Ferner soll es keine persönlichen Stellvertretungen mehr geben und die Regelung, dass die gleiche Anzahl an Stellvertretungen bestellt wird, wie die Ausschüsse Mitglieder haben, abgeschafft werden.
Weiterhin soll gemäß § 33a GemO-BW ein Ältestenrat eingerichtet werden.
Der § 3 und der § 4 Absatz 2 und Absatz 3 der städtischen Hauptsatzung sollen deshalb entsprechend geändert werden.
Bezüglich des Ältestenrats wird ein neuer § 3a eingefügt.
Anlage: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu.