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Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. Mai 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 2 den von der Verwaltung vorgeschlagenen Strukturver&auml;nderungen in der Stadtverwaltung zugestimmt. Wesentlicher Inhalt ist u.A. die Schaffung eines 3. Dezernats. Gem&auml;&szlig; &sect; 49 Absatz 1 der GemO-BW muss die Zahl der Beigeordneten durch die Hauptsatzung bestimmt werden.</p>
 
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. Mai 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 2 den von der Verwaltung vorgeschlagenen Strukturver&auml;nderungen in der Stadtverwaltung zugestimmt. Wesentlicher Inhalt ist u.A. die Schaffung eines 3. Dezernats. Gem&auml;&szlig; &sect; 49 Absatz 1 der GemO-BW muss die Zahl der Beigeordneten durch die Hauptsatzung bestimmt werden.</p>
 
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Der Gemeinderat stimmt der 15. Satzung zur &Auml;nderung der Hauptsatzung zu.</p>
 
Der Gemeinderat stimmt der 15. Satzung zur &Auml;nderung der Hauptsatzung zu.</p>

Version vom 3. Mai 2024, 09:41 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 132/24

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15. Mai 2024 unter dem Tagesordnungspunkt 2 den von der Verwaltung vorgeschlagenen Strukturveränderungen in der Stadtverwaltung zugestimmt. Wesentlicher Inhalt ist u.A. die Schaffung eines 3. Dezernats. Gemäß § 49 Absatz 1 der GemO-BW muss die Zahl der Beigeordneten durch die Hauptsatzung bestimmt werden.

Anlagen:
Anlage 1: Konsolidierte Fassung der Hauptsatzung mit Rotmarkierung
Anlage 2: 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu.

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