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Version vom 19. April 2024, 08:24 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 109/24
Sachvortrag:
Der Fachbereich Revision hat den Jahresabschluss 2022 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 110 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) daraufhin geprüft, ob
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bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
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die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
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der Haushaltsplan eingehalten und
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das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.
Der Schlussbericht vom 08.01.2024 liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert. An dem vom Fachbereich Finanzen zur Prüfung vorgelegten Jahresabschluss 2022 wurde keine inhaltliche Veränderung vorgenommen. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2022 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ nach § 95 b Abs. 1 GemO festzustellen.
Die Feststellung des Betriebsergebnisses des hospitalischen Forstbetriebs 2022 und die Aufteilung des Ergebnisses gemäß § 4 Verpachtungsvertrag ist bereits in der Sitzung des Hospitalausschusses und des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 20.11.2023 erfolgt.
Anlage: Schlussbericht 2022
Beschlussantrag:
Der Jahresabschluss 2022 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ wird nach § 95 b Abs.1 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt:
siehe: Grafik