136286852/meetingannouncement/152042283/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Am 02.02.2024 hat die Freiwillige Feuerwehr Schw&auml;bisch Hall, Abteilung Ost, die Abteilungsversammlung durchgef&uuml;hrt. Die Einladungen wurden fristgerecht versandt. Unter TOP 9 und 10 waren die Wahlen des ehrenamtlichen Abteilungskommandanten Ost und seiner Stellvertreter anberaumt. Die Amtszeit des seitherigen Abteilungskommandanten endete am 02.02.2024.</p>
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F&uuml;r diese Wahl ist gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 4 Nr. 4 Feuerwehrsatzung ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschrieben. Innerhalb der 10-t&auml;tigen Frist vor der Versammlung hat Herr Sebastian Steiner als Abteilungskommandant sowie Herr Wolf-Martin Striebel und Herr Steffen John als stellvertretende Abteilungskommandanten ihr Interesse bekundet. Alle Kandidaten erf&uuml;llen die Voraussetzungen nach &sect; 8 Feuerwehrgesetz und &sect; 10 Feuerwehrsatzung.</p>
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Die Wahl wurde geheim durchgef&uuml;hrt, Kommandant Sven Kipphardt stellte zuvor die Beschlussf&auml;higkeit der Versammlung fest. Jeder Wahlberechtigte hatte eine Stimme je Funktion zu vergeben.</p>
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Gew&auml;hlt wurde als Abteilungskommandant Ost Herr Sebastian Steiner. Als Stellvertreter wurden die Herren Wolf-Martin Striebel und Steffen John gew&auml;hlt.</p>
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Gegen die Wahl kann nach &sect; 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz binnen einer Woche von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Ablauf der Einspruchsfrist war am 09.02.2024. Innerhalb der Frist sind keine Einspr&uuml;che eingegangen.</p>
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&sect; 8 Feuerwehrgesetz und &sect; 10 Feuerwehrsatzung sehen nach Zustimmung des Gemeinderates die Bestellung der Gew&auml;hlten durch den Oberb&uuml;rgermeister vor.</p>
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Version vom 27. Februar 2024, 15:41 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 62/24

Sachvortrag:

Am 02.02.2024 hat die Freiwillige Feuerwehr Schwäbisch Hall, Abteilung Ost, die Abteilungsversammlung durchgeführt. Die Einladungen wurden fristgerecht versandt. Unter TOP 9 und 10 waren die Wahlen des ehrenamtlichen Abteilungskommandanten Ost und seiner Stellvertreter anberaumt. Die Amtszeit des seitherigen Abteilungskommandanten endete am 02.02.2024.

Für diese Wahl ist gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 4 Feuerwehrsatzung ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschrieben. Innerhalb der 10-tätigen Frist vor der Versammlung hat Herr Sebastian Steiner als Abteilungskommandant sowie Herr Wolf-Martin Striebel und Herr Steffen John als stellvertretende Abteilungskommandanten ihr Interesse bekundet. Alle Kandidaten erfüllen die Voraussetzungen nach § 8 Feuerwehrgesetz und § 10 Feuerwehrsatzung.

Die Wahl wurde geheim durchgeführt, Kommandant Sven Kipphardt stellte zuvor die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Jeder Wahlberechtigte hatte eine Stimme je Funktion zu vergeben.

Gewählt wurde als Abteilungskommandant Ost Herr Sebastian Steiner. Als Stellvertreter wurden die Herren Wolf-Martin Striebel und Steffen John gewählt.

Gegen die Wahl kann nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz binnen einer Woche von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Ablauf der Einspruchsfrist war am 09.02.2024. Innerhalb der Frist sind keine Einsprüche eingegangen.

§ 8 Feuerwehrgesetz und § 10 Feuerwehrsatzung sehen nach Zustimmung des Gemeinderates die Bestellung der Gewählten durch den Oberbürgermeister vor.

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der Wahl des ehrenamtlichen Abteilungskommandanten Herrn Sebastian Steiner sowie den Stellvertretern Herrn Wolf-Martin Striebel und Herrn Steffen John vom 02.02.2024 zu.

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