114/meetingminutes/119/paragraph

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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 19:24 Uhr

Sachvortrag:

Im Februar 2007 stellte die Bauverwaltung erstmals die umfangreiche Sanierungsstudie für das gesamte Schulzentrum West vor. Der Gemeinderat nahm das mehrjährige Stufenkonzept zur Kenntnis und die Bauverwaltung wurde beauftragt, die Planungen weiter zu konkretisieren. Weiterhin wurde die Bauverwaltung beauftragt, die zur Verfügung gestellte erste Sanierungsrate noch im Jahr 2007 für die dringlichsten Maßnahmen zu verwenden.

1. Erster Sanierungsschritt 2007

Am 16.07.2007 wurden die Aufträge für die dringlichsten Maßnahmen für die Sanierung eines Teiles der naturwissenschaftlichen Fachklassen und die damit zusammenhängenden notwendigen Brandschutzeinrichtungen im Bau- und Planungsausschuss vergeben. Die Maßnahmen wurden in den großen Schulferien in enger Abstimmung mit der Schulverwaltung und dem Fachbereich Revision durchgeführt. Bei der Umsetzung des ersten konkreten Realisierungsabschnittes wurde streng darauf geachtet, nur die dringend notwendigen technischen Installationen in den Fachklassen durchzuführen und die Auflagen des Brandschutzes zu erfüllen. Mittlerweile sind die Baumaßnahmen zu 90% fertiggestellt und werden voraussichtlich entsprechend dem Bauzeitenplan Ende Oktober abgeschlossen sein. Die im Zuge der Baumaßnahme gewonnenen Erfahrungen über die konkreten vorgefundenen bautechnischen und brandschutztechnischen Mängel bestätigten den in der Vorstudie ermittelten Sanierungsbedarf in vollem Umfang.

Nachdem bei diesem ersten Bauabschnitt die abgehängten Decken großflächig entfernt werden konnten, wurden die bereits punktuell angetroffenen Baumängel in brandschutztechnischer Hinsicht im ganzen Ausmaß offensichtlich. In enger Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister und der Feuerwehr sowie den beteiligten Ingenieurbüros wurde das Brandschutzkonzept für die zukünftigen Sanierungsschritte vervollständigt.

2. Energiekonzept für die Gesamtsanierung

Im Zuge der Gesamtsanierungsmaßnahme am Schulzentrum West wird dem Teilaspekt energetische Sanierung ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Bauverwaltung hat aus diesem Grund neben dem beauftragten Architekturbüro und neben dem in vergleichbaren großen Sanierungsmaßnahmen ausgewiesene Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung Pfähler & Rühl GmbH, Heilbronn speziell für die Zielrichtung energieeffiziente Sanierung die Ingenieurgemeinschaft Bauphysik Rudolph & Weischedel Gbr mit Sitz in Stuttgart, Dinkelsbühl, Kressberg und seit kurzem in Schwäbisch Hall beauftragt.

Diese Ingenieurgemeinschaft hat ausgezeichnete Referenzen bei vergleichbaren Großprojekten bzw. Sanierungsprojekten, speziell im Hinblick auf die Optimierung der planerischen Parameter bei Veränderungen an der Gebäudehülle und der technischen Anlagen. Wesentliches Ziel des Energiekonzeptes wird sein, durch die Bündelung der neuen Regelungstechniken den Fassadenaustausch und die Wärmedämmung eine optimale Energieeinsparung im Verhältnis zu den Investitionskosten zu erreichen. Beauftragt sind mehrere Modellrechnungen, in denen die Verhältnismäßigkeit der gesamten Betriebsmehrkosten (einschließlich Kapitalkosten) dargestellt wird.

Das Energiekonzept für das Schulzentrum West sieht vor, alle zugänglichen Außenbauteile, soweit noch nicht geschehen, zu sanieren bzw. zu erneuern. In allen Fällen werden die Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV eingehalten. Die im Einzelnen zu untersuchenden Bauteile und Fragestellungen betreffen:

  • das Dach: Hier wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Teilflächen saniert und in diesem Zuge mit einer verbesserten Wärmedämmung versehen. Die Sanierung der Restfläche erfolgt mit Dämmstoffstärken im Neubau-Standard, in Abhängigkeit von den geometrischen Randbedingungen wird sogar darüber hinausgegangen werden.
  • die Fassade: Die noch bauzeitliche Pfosten-Riegel-Fassade soll erneuert werden. Es soll eine hochwertige thermisch getrennte Aluminiumkonstruktion zum Einsatz kommen, die mit einer 2-Scheiben-Wärmeschutzverglasung versehen wird. Besonderen Wert wird dabei vor allem auf die Anschlüsse zu anderen Bauteilen gelegt, um hohe Luftdichtheit zu erreichen und so das Risiko von Bauschädigung und unnötige Energieverluste zu vermeiden.
    Bereiche mit massiven Wänden an der Fassade sollen mit einer zusätzlichen Wärmedämmung versehen werden, soweit technisch möglich. Voraussichtlich nicht nachträglich gedämmt werden können Außenwandflächen gegen Erdreich.
  • die Fußbodenflächen: Soweit die vorhandenen Fußbodenaufbauten inkl. Estrich erneuert werden, kann (abhängig von der maximalen Aufbauhöhe) die vorhandene Wärmedämmung gegen Erdreich verbessert werden. Ob dies möglich ist, muss für jeden Raum einzeln bewertet und entschieden werden.
  • Die Vermeidung von Wärmebrücken: Besonderer Wert wird bei allen nachträglich geänderten oder erneuerten Flächen auf die Vermeidung von Wärmebrücken gelegt. Hierdurch werden Energieverluste verringert und die Gefahr von Bauschädigung (z.B. Schimmelpilzbildung) deutlich reduziert.
  • die Haustechnische Ausstattung: Auf die Effizienz der Heizungstechnischen Ausstattung wird besonderen Wert gelegt, insbesondere sollen Regelkreise für einzelne Nutzungseinheiten optimal ansteuerbar sein. Die Möglichkeit einer Nacht-, Wochenend- und Ferienabsenkung sowie die Nutzung einer Wärmerückgewinnung aus der Lüftungsanlage wird ebenfalls vorgesehen.
    Der Anschluss an das vorhandene Fernwärmenetz stellt bereits eine ökologisch sinnvolle Energiequelle dar und soll erhalten werden.
  • den sommerlichen Wärmeschutz: Um auch im Kernsommer eine ausreichende thermische Behaglichkeit zu erreichen, wird dem Stand der Technik entsprechend ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes geführt, um Sonnenschutz­einrichtungen (Raffstores, Sonnenschutzgläser) der baulichen Situation angepasst zu dimensionieren.
  • die Beleuchtung: In den einzelnen Sanierungsabschnitten werden ineffiziente Beleuchtungseinrichtungen durch solche moderner, energiesparender Bauart, ersetzt. Die Möglichkeit einer verbesserten Nutzung von Tageslicht zum Reduzieren des Kunstlichteinsatzes soll geprüft werden.

3. Recherche über Fördermöglichkeiten

Weitere Teilaspekte des o.g. Energiekonzeptes ist die Abstimmung des Konzeptes und die rechtzeitige Einbindung der Maßnahme in laufende regionale und bundesweite Förderprogramme. Nach der Einführung der neuen EnEV (Energieeinsparverordnung) am 01.10.2007 gilt für die Berechnung der Energiestandards bzw. des Energieausweises für sogenannte Nichtwohngebäude die neue DIN 18599. Im Vergleich zu den bisherigen vereinfachten Berechnungsmethoden müssen jetzt sämtliche Einflussfaktoren aus der Anlagentechnik, der Gebäudehülle, den Beleuchtungseinträgen, den unterschiedlichen Nutzungsarten usw. in die Berechnung einfließen. Für ein derartiges umfangreiches Objekt wie das Schulzentrum West sind hierfür spezielle Softwareprogramme erforderlich, die erst im Laufe diesen Jahres auf dem Markt verfügbar sind. Somit sind wir mit diesem Sanierungsvorhaben und den möglichen Modellberechnungen für Zuschüsse in die aktuellste Entwicklung eingebunden. Ziel des Energiekonzeptes ist es, möglichst nah an den Neubaustandard der neuen EnEV zu gelangen, und damit auch die höchstmöglichen Fördermöglichkeiten ausschöpfen zu können. Im folgenden werden die derzeit aktuellen Förderprogramme stichwortartig dargestellt:

Da bei Antragsstellung in der Regel das Gesamtkonzept für alle Bauabschnitte vorzulegen ist, werden aussagefähige Antragsunterlagen frühestens Ende Oktober erstellt werden können. Da die weiteren Sanierungsmaßnahmen und die energetisch wirksamen baulichen Eingriffe frühestens im Sommer 2008 begonnen werden, befinden sich die Planungen und die daraus resultierenden möglichen Förderanträge im Zeitrahmen.

1.) KfW-Kommunalkredit - Energetische Gebäudesanierung (KfW-Programm-Nr. 156)
Finanziert werden energetische Sanierungen an folgenden Einrichtungen, die bis 01.01.1990 fertiggestellt worden sind:

  • Schulen
  • Schulsporthallen
  • Kindertagesstätten
  • Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzt werden.

Bedingungen

  • es müssen mindestens drei von einem Sachverständigen empfohlene Maßnahmen durchgeführt werden aus:
  1. Wärmedämmung der Außenwände
  2. Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  3. Wärmedämmung der Kellerdecke zum unbeheizten Keller bzw. von erdberührten Wand- und Bodenflächen
  4. Einbau neuer Fenster
  5. Ersatz von Sonnenschutzvorrichtungen durch solche mit Tageslichtfunktion oder Einbau dieser Einrichtungen
  6. Maßnahmen Lüftungsanlagen
  7. Austausch der Beleuchtung
  8. Maßnahmen Heizung


  • Zu beachten ist, dass die Mindestanforderungen nach den Förderrichtlinien der KfW eingehalten werden.
  • Förderhöchstansatz sind 200,-- EUR / m² Nutzfläche, maximal aber 70% der Investitionskosten. Werden mehr als drei Maßnahmen durchgeführt, erhöht sich der Höchstsatz um 50,-- EUR / m² je zusätzlicher Maßnahme.
  • Förderhöchstsatz sind 350,-- EUR / m² Nutzfläche, wenn das Gebäude in der Art und weise saniert wird, dass insgesamt ein energetischer Neubaustandard erreicht wird.
  • Bei Antragsstellung ist ein Gesamtkonzept über alle Bauabschnitte vorzulegen.

Konditionen

  • Derzeit etwa 1,6 - 2,2% nominal (abhängig von Laufzeit, Tilgungsfreien Anlaufjahren und Zinsbindung)

2.) Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger

Ziel und Gegenstand

Mit dem Programm werden Vorhaben gefördert, die zu einer deutlichen Verminderung des Energieverbrauchs gegenüber dem Stand der Technik führen oder die Einsatzmöglichkeit erneuerbarer Energieträger deutlich verbessern. Die am Markt noch nicht eingeführten Techniken sollen in der vorgesehenen Größenordnung oder hinsichtlich der vorgesehenen Kombination bekannter Komponenten erstmalig zur Anwendung kommen.

Voraussetzungen

Förderfähig sind Vorhaben, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Neuartigkeit gegenüber dem Stand der Technik,
  • Verhältnismäßigkeit der gesamten Betriebsmehrkosten (einschl. Kapitalkosten),
  • deutliche Energieeinsparung gegenüber dem Stand der Technik bzw. Nutzung erneuerbarer Energieträger in erheblichem Umfang,
  • Eignung als Muster für entsprechende Anwendungsfälle (Multiplikatorwirkung).

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten.

Bewertung

Ob die Förderung über dieses Programm möglich ist, muss zunächst noch geprüft werden, insbesondere auch, weil nach der Zielsetzung des Programms nur Maßnahmen förderfähig sind, die deutlich über das heute übliche Maß hinausgehen.

3.) CO2-Minderungsprogramm "Klimaschutz plus" in Baden-Württemberg
Die Bauverwaltung hat frühzeitig direkt nach Start des Programms im Mai 2007 für insgesamt fünf städtische Gebäude (drei Turnhallen und zwei Kindergärten) Anträge für die geplanten Wärmedämmmaßnahmen gestellt und bekam für vier Maßnahmen die Bewilligung.

Die Antragsfrist wurde vorzeitig zum 15.08.2007 beendet.

Die Bauverwaltung geht davon aus, dass bei Fortsetzung dieses Programms der Programmstart wie in den vergangenen Jahren frühestens im März / April 2008 erfolgen wird. Die Anträge für den Sanierungsabschnitt 2008 werden bis zu diesem Zeitpunkt vorbereitet sein.

4.) Förderprogramm des Bundes - Deutsche Energieagentur GmbH (dena) In dem bundesweiten dena-Modellvorhaben "Niedrigenergiehaus im Bestand für Schulen" werden zwei energetisch hocheffiziente Standards gefördert. Dabei wird der Energiebedarf des Gebäudes durch umfassende energetische Sanierung so stark verringert, dass es deutlich unter der eines vergleichbaren Neubaus liegt. Ziel des Modellvorhabens ist es, an Hand von Best-Practice-Beispielen

  • hocheffiziente Sanierungsstandards zu erproben und zu etablieren,
  • den Know-how-Transfer zu beschleunigen,
  • Nachahmungseffekte zu erzeugen und
  • die Markteinführung energiesparender Technologien zu unterstützen.

Die Bewerbung für die Beteiligung an dem Modellvorhaben wird zur Zeit vorbereitet. Nach Rücksprache mit der "dena" können die Antragsunterlagen bis Ende Oktober eingereicht werden. Für den technischen Nachweis der geforderten Standards sind umfangreiche Berechnungen nach der neuen DIN 18599 erforderlich.


4. Gesamtsanierungsbedarf und Bildung weiterer Sanierungsabschnitte

Mit Vorlage des ersten Stufenkonzeptes für die Generalsanierung des Schulzentrums West im Februar diesen Jahres wurden die Gesamtkosten unter Berücksichtigung einer linearen 3%-igen jährlichen Preissteigerung und einem Zeitraum von 7 Jahren ermittelt; sie betragen 19,4 Mio. €.

Mit den Erfahrungen des ersten Bauabschnittes wurden die getroffenen Annahmen hinsichtlich des Sanierungsbedarfs bestätigt, die tatsächlichen Preissteigerungen unterliegen nicht vorhersehbaren konjunkturellen Entwicklungen. Unter Verwendung der bereitgestellten Haushaltsmitteln im Doppelhaushalt 2006/2007 in Höhe von 970.000,00 € für erste Sanierungsmaßnahmen und der Mitverwendung der Bauunterhaltungsmittel in Höhe von ca. 180.000,00 € konnte bereits der erste Teil der am dringlichsten anstehenden Sanierungsschritte realisiert werden.

Für den Doppelhaushalt 2008/2009 wurden von der Bauverwaltung jeweils 2 Mio. € beantragt. Um weiterhin einen realistischen Planungshorizont für die notwendige Gesamtsanierung zu behalten und für die mittelfristige Finanzplanung den entsprechenden Finanzbedarf darzustellen, wurde der ursprünglich auf sieben Jahre entwickelte Sanierungsplan von 2008 bis 2014 nun um zwei Jahre erweitert. D.h. unter der Annahme einer jährlich gleichbleibenden Haushaltsbelastung von ca. 2 Mio. € könnte der verbleibende Gesamtfinanzierungsbedarf von ca. 18 Mio. € in den Jahren 2008 bis 2016 abgedeckt werden. Komplementärfinanzierungen aus laufenden Zuschussprogrammen bzw. durch die Beteiligung der Nachbargemeinden im Rahmen der bestehenden Verträge sind bei dieser Betrachtung der Gesamtaufwendungen nicht berücksichtigt. In dem beigelegten Übersichtsplan wurde die ursprüngliche Aufteilung der Sanierungsabschnitte von 7 Jahren auf 9 Jahre erweitert.


Siehe Anlage Übersichtsplan


Weitere Bauabschnitte 2008/2009

Gemeinsam mit der Schulverwaltung und mit den Schulleitungen wurden die in den beiden Folgejahren anstehenden Planungen mit den Belangen der Schulen abgestimmt und ein Bauzeitenplan wurde erstellt. In dem beiliegenden Übersichtsplan sind die beiden Bauabschnitte B und C, die im Wesentlichen die weitere Sanierung der Fachklassen sowie der Schulaula betreffen, dargestellt. Wie bereits im Jahr 2007 (Bauabschnitt A) werden in den Fachklassen Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Elektroinstallationen erneuert, die Ausstattung der Fachklassen wird auf die heutigen Anforderungen angepasst. Wesentlicher Bestandteil dieser Maßnahmen wird wiederum die notwendige Ergänzung des Brandschutzes in den Fachklassen und Fluren sein. Ein weiterer wichtiger Teilabschnitt ist die Sanierung der Aula. Hier wird seit Jahren beklagt, dass das Gebäude sich in den Sommermonaten sehr stark aufheizt und die Lüftungsanlage nur unzureichend arbeitet. Da die Aula nicht nur für alle zentralen schulischen Veranstaltungen genutzt wird, sondern auch alle wichtigen Prüfungen der drei Schulen in der Sommerzeit in der Aula abgehalten werden, ist dieser Bereich vordringlicher Sanierungsabschnitt.

Als Teil des Gesamtkonzeptes wird hierfür in der zentralen Technikanlage ein Kühlregister in die Zuluftkanäle zur Aula integriert. Dadurch wird gewährleistet, dass auch in den Sommermonaten die Innentemperaturen und das Raumklima vernünftig geregelt werden können. Wichtige Ergänzung für den sommerlichen Wärmeschutz und solare Wärmegewinne während der Heizperiode ist die Erneuerung der Fassade und des Sonnenschutzes der nach Süden orientierten Glasfassade. Im Jahr 2009 wird ebenfalls ein Teil der südlichen Fassaden in den Fachklassen mit modernen Wärmeschutzgläsern und außenliegendem Sonnenschutz ausgestattet.

Mit Abschluss dieser Maßnahmen wird dann Ende 2009 die im ursprünglichen Bauzeitenplan vorgesehene Teilfläche des gesamten Schulzentrums saniert sein. Die ab 2010 ursprünglich in fünf Jahresetappen geplanten Sanierungsabschnitte werden nach dem jetzigen mittelfristigen Finanzierungsrahmen auf sieben Jahre bis 2016 eingeplant. Die Bearbeitung der Sanierungsabschnitte folgt dabei dem Grundsatz, zuerst die Ausstattung der Fachklassen und der Aula qualitativ zu verbessern und damit die Räume zu sanieren, die allen Schülern zugute kommen. In den Folgejahren werden die technisch weniger aufwendig ausgestatteten Klassenräume saniert. Die Streckung des Zeitrahmens bietet dabei aus Sicht der Bauverwaltung den wesentlichen Vorteil auf zukünftige pädagogische und demographische Entwicklungen (Ganztagesschulen, Verlagerung des Anteils der einzelnen Schularten, etc.) noch rechtzeitig reagieren zu können.


5. Planungsvorlauf und genaue Bestandserfassung für jeden Bauabschnitt

Die Bauabwicklung unter Berücksichtigung des Schulbetriebs muss sich im Wesentlichen auf den Zeitrahmen von den großen Schulferien bis zu den Herbstferien konzentrieren. Um in der kurzen Zeit von 14 Kalenderwochen ein Bauvolumen von ca. 2 Mio. € umsetzen zu können, ist eine exakte Vorplanung für den Personaleinsatz und die genaue Koordination des Bauablaufes unabdingbare Voraussetzung.

Die Fachplaner benötigen deshalb einen Planungsvorlauf für jeden Bauabschnitt von mindestens einem halben Jahr. In dieser Zeit müssen auch die kurzen Abschnitte der Weihnachts-, Faschings- und Pfingstferien genutzt werden um die theoretisch aus den Bestandsplänen ermittelten Angaben vor Ort genau zu überprüfen. Decken müssen geöffnet werden, der Leitungsverlauf und der Umfang und Zustand der tatsächlichen Installationen muss vorher exakt aufgenommen werden. Erst mit diesen Grundlagen können letztlich genaue Montageablaufpläne erstellt und in die Leitungsverzeichnisse eingearbeitet werden.

Bei Gebäuden mit einem hohen Anteil an Installationen (Lüftungsanlage, Brandmeldeanlage, EDV, etc.) wie dem Schulzentrum West wo ca. 70 - 80 % der Haustechnik in den Zwischendecken geführt wird, kann eine kurze Bauzeit nur durch gute Vorplanung gewährleistet werden. Die Aufträge für die Vorplanungen sollten deshalb bereits 2007 erteilt werden.


Haushaltsmittel:

Vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderates werden Haushaltsmittel in Höhe von 2 Mio. € im Jahr 2008 sowie 2 Mio. € im Haushaltsjahr 2009 für die o.g. weiteren Bauabschnitte vorgesehen.


Stadtrat Dr. Graf von Westerholt schlägt vor, bei der nächsten Beratung evtl. einmal die Schulleiter hinzuzuziehen, um etwas aus ihrer Sicht über diese Sanierungsmaßnahmen zu erfahren.

Stadträtin Jörg-Unfried teilt als Elternbeiratsvorsitzende mit, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern mit den bisherigen Arbeiten und Sanierungen sehr zufrieden seien und sich sicher melden würden, wenn etwas zu bemängeln wäre.

Es findet eine weitere kurze, zustimmende Aussprache zu diesem Thema statt.

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