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Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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In Schw&auml;bisch Hall gibt es die Bestrebung, mehrere solcher Anlagen umzusetzen mit dem Ziel, einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und damit zum Klimaschutz zu leisten:</p>
 
In Schw&auml;bisch Hall gibt es die Bestrebung, mehrere solcher Anlagen umzusetzen mit dem Ziel, einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und damit zum Klimaschutz zu leisten:</p>
 
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<strong>Teilbereich 1 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Hirten&auml;cker D&ouml;rrenzimmern&ldquo;, Sulzdorf</strong><br />
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Das Plangebiet liegt s&uuml;d&ouml;stlich von Sulzdorf-D&ouml;rrenzimmern und umfasst das Flurst&uuml;ck 3081 mit einer anteiligen Planfl&auml;che von ca. 6 ha. Diese wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. N&ouml;rdlich wird die Fl&auml;che durch die B&uuml;hlertalstra&szlig;e (L1060) begrenzt. S&uuml;d&ouml;stlich und s&uuml;dwestlich des Plangebiets grenzt der Golfclub Schw&auml;bisch Hall an.<br />
<strong>Teilbereich 1 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Hirten&auml;cker D&ouml;rrenzimmern&ldquo;, Sulzdorf</strong></p>
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Das Plangebiet liegt s&uuml;d&ouml;stlich von Sulzdorf-D&ouml;rrenzimmern und umfasst das Flurst&uuml;ck 3081 mit einer anteiligen Planfl&auml;che von ca. 6 ha. Diese wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. N&ouml;rdlich wird die Fl&auml;che durch die B&uuml;hlertalstra&szlig;e (L1060) begrenzt. S&uuml;d&ouml;stlich und s&uuml;dwestlich des Plangebiets grenzt der Golfclub Schw&auml;bisch Hall an.</p>
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Laut Abstimmung mit dem Regionalverband Heilbronn Franken liegt die Fl&auml;che im Vorbehaltsgebiet f&uuml;r Erholung des Regionalplans, wodurch Landschaftsr&auml;ume mit der Eignung f&uuml;r extensive landschaftsgebundene Erholungst&auml;tigkeiten charakterisiert werden. Infolge der Planumsetzung sind aufgrund der bestehenden Eingr&uuml;nung entlang der s&uuml;d&ouml;stlichen und s&uuml;dwestlichen Grundst&uuml;cksgrenze, der geplanten Eingr&uuml;nung nach Norden sowie der Vorpr&auml;gung des Gebietes durch den Golfplatz und der n&ouml;rdlich verlaufenden Landesstra&szlig;e keine weiteren negativen Auswirkungen auf die Sch&ouml;nheit der Landschaft um Sulzdorf-D&ouml;rrenzimmern zu erwarten, woraus keine Minderung der Erholungseignung resultiert.</p>
 
Laut Abstimmung mit dem Regionalverband Heilbronn Franken liegt die Fl&auml;che im Vorbehaltsgebiet f&uuml;r Erholung des Regionalplans, wodurch Landschaftsr&auml;ume mit der Eignung f&uuml;r extensive landschaftsgebundene Erholungst&auml;tigkeiten charakterisiert werden. Infolge der Planumsetzung sind aufgrund der bestehenden Eingr&uuml;nung entlang der s&uuml;d&ouml;stlichen und s&uuml;dwestlichen Grundst&uuml;cksgrenze, der geplanten Eingr&uuml;nung nach Norden sowie der Vorpr&auml;gung des Gebietes durch den Golfplatz und der n&ouml;rdlich verlaufenden Landesstra&szlig;e keine weiteren negativen Auswirkungen auf die Sch&ouml;nheit der Landschaft um Sulzdorf-D&ouml;rrenzimmern zu erwarten, woraus keine Minderung der Erholungseignung resultiert.</p>
 
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<strong>Teilbereich 2 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Br&uuml;hl-S&uuml;dost&ldquo;, Bibersfeld</strong><br />
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Das ca. 3,1 ha gro&szlig;e Plangebiet umfasst die Flurst&uuml;cke 899 und 900 s&uuml;dwestlich von Bibersfeld und liegt ca. 250 m Luftlinie von Teilbereich 4 entfernt. Die Fl&auml;chen werden bislang landwirtschaftlich genutzt und sind von landwirtschaftlichen Fl&auml;chen umgeben.<br />
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<strong>Teilbereich 2 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Br&uuml;hl-S&uuml;dost&ldquo;, Bibersfeld</strong></p>
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Das ca. 3,1 ha gro&szlig;e Plangebiet umfasst die Flurst&uuml;cke 899 und 900 s&uuml;dwestlich von Bibersfeld und liegt ca. 250 m Luftlinie von Teilbereich 4 entfernt. Die Fl&auml;chen werden bislang landwirtschaftlich genutzt und sind von landwirtschaftlichen Fl&auml;chen umgeben.</p>
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Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es aufgrund einer Gr&ouml;&szlig;e zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.</p>
 
Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es aufgrund einer Gr&ouml;&szlig;e zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.</p>
 
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<strong>Teilbereich 3 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Wei&szlig;enhalde&ldquo;, Sulzdorf</strong><br />
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Das Plangebiet umfasst die Flurst&uuml;cke 2802 mit ca. 1,6 ha und 2803 mit ca. 3 ha &ouml;stlich von Sulzdorf. Die Fl&auml;chen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. N&ouml;rdlich befinden sich Waldfl&auml;chen, &ouml;stlich und westlich Gr&uuml;nland und s&uuml;dlich die Bucher Stra&szlig;e/K 2602 sowie Bahngleise.<br />
<strong>Teilbereich 3 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Wei&szlig;enhalde&ldquo;, Sulzdorf</strong></p>
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Das Plangebiet umfasst die Flurst&uuml;cke 2802 mit ca. 1,6 ha und 2803 mit ca. 3 ha &ouml;stlich von Sulzdorf. Die Fl&auml;chen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. N&ouml;rdlich befinden sich Waldfl&auml;chen, &ouml;stlich und westlich Gr&uuml;nland und s&uuml;dlich die Bucher Stra&szlig;e/K 2602 sowie Bahngleise.</p>
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Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es aufgrund einer Gr&ouml;&szlig;e zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.</p>
 
Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es aufgrund einer Gr&ouml;&szlig;e zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.</p>
 
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<strong>Teilbereich 4 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Urchen&ldquo;, Bibersfeld</strong><br />
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Das ca. 2,8 ha gro&szlig;e Plangebiet umfasst einen Teil des Flurst&uuml;cks 906 s&uuml;dwestlich von Bibersfeld und liegt ca. 250 m Luftlinie von Teilbereich 2 entfernt. Die Fl&auml;che wird bislang landwirtschaftlich genutzt und ist von landwirtschaftlichen Fl&auml;chen umgeben.<br />
<strong>Teilbereich 4 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Urchen&ldquo;, Bibersfeld</strong></p>
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Das ca. 2,8 ha gro&szlig;e Plangebiet umfasst einen Teil des Flurst&uuml;cks 906 s&uuml;dwestlich von Bibersfeld und liegt ca. 250 m Luftlinie von Teilbereich 2 entfernt. Die Fl&auml;che wird bislang landwirtschaftlich genutzt und ist von landwirtschaftlichen Fl&auml;chen umgeben.</p>
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Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es aufgrund einer Gr&ouml;&szlig;e zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.</p>
 
Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es aufgrund einer Gr&ouml;&szlig;e zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.</p>
 
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<strong>Teilbereich 5 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Kessel&auml;cker&ldquo;, Gelbingen</strong><br />
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Die landwirtschaftlich genutzte Fl&auml;che umfasst ca. 5,8 ha und liegt n&ouml;rdlich von Gelbingen bzw. s&uuml;dwestlich von Erlach. Die Fl&auml;che grenzt n&ouml;rdlich und &ouml;stlich an landwirtschaftliche Fl&auml;chen, s&uuml;dwestlich an Wald und Gr&uuml;nlandfl&auml;chen (Landschaftsschutzgebiet).<br />
<strong>Teilbereich 5 &bdquo;Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage Kessel&auml;cker&ldquo;, Gelbingen</strong></p>
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Die landwirtschaftlich genutzte Fl&auml;che umfasst ca. 5,8 ha und liegt n&ouml;rdlich von Gelbingen bzw. s&uuml;dwestlich von Erlach. Die Fl&auml;che grenzt n&ouml;rdlich und &ouml;stlich an landwirtschaftliche Fl&auml;chen, s&uuml;dwestlich an Wald und Gr&uuml;nlandfl&auml;chen (Landschaftsschutzgebiet).</p>
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Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es aufgrund einer Gr&ouml;&szlig;e zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.</p>
 
Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es aufgrund einer Gr&ouml;&szlig;e zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.</p>
 
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Alle Vorhaben befinden sich im planungsrechtlichen Au&szlig;enbereich und sind gem&auml;&szlig; &sect; 35 BauGB nicht privilegiert. Im rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplan Fortschreibung 7D der VVG Schw&auml;bisch Hall sind alle Teilbereiche als Fl&auml;chen f&uuml;r die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der Zul&auml;ssigkeitsvoraussetzungen f&uuml;r die beschriebenen Anlagen wurde f&uuml;r jeden Teilbereich jeweils ein Bebauungsplan aufgestellt.<br />
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Da die Bebauungsplanungen nicht den Darstellungen des Fl&auml;chennutzungsplans entsprechen, ist dieser im Parallelverfahren nach &sect; 8 Abs. 3 BauGB zu &auml;ndern.<br />
Alle Vorhaben befinden sich im planungsrechtlichen Au&szlig;enbereich und sind gem&auml;&szlig; &sect; 35 BauGB nicht privilegiert. Im rechtsg&uuml;ltigen Fl&auml;chennutzungsplan Fortschreibung 7D der VVG Schw&auml;bisch Hall sind alle Teilbereiche als Fl&auml;chen f&uuml;r die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der Zul&auml;ssigkeitsvoraussetzungen f&uuml;r die beschriebenen Anlagen wurde f&uuml;r jeden Teilbereich jeweils ein Bebauungsplan aufgestellt.</p>
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Da die Bebauungsplanungen nicht den Darstellungen des Fl&auml;chennutzungsplans entsprechen, ist dieser im Parallelverfahren nach &sect; 8 Abs. 3 BauGB zu &auml;ndern.</p>
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K&uuml;nftig sollen die Plangebiete darin als Sonderbaufl&auml;chen dargestellt werden (vgl. Anlagen 1-5). In Teilbereich 1 verl&auml;uft zudem eine Wasserversorgungshauptleitung, in Teilbereich 3 zwei Freileitungen zur Stromversorgung und in Teilbereich 5 eine Richtfunktrasse sowie oberfl&auml;chennahe Rohstoffvorkommen.</p>
 
K&uuml;nftig sollen die Plangebiete darin als Sonderbaufl&auml;chen dargestellt werden (vgl. Anlagen 1-5). In Teilbereich 1 verl&auml;uft zudem eine Wasserversorgungshauptleitung, in Teilbereich 3 zwei Freileitungen zur Stromversorgung und in Teilbereich 5 eine Richtfunktrasse sowie oberfl&auml;chennahe Rohstoffvorkommen.</p>
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Die Umweltauswirkungen der einzelnen Vorhaben werden im weiteren Verfahren jeweils in einem Umweltbericht beschrieben.</p>
 
Die Umweltauswirkungen der einzelnen Vorhaben werden im weiteren Verfahren jeweils in einem Umweltbericht beschrieben.</p>
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Anlage 4:<br />
 
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Anlage 5:</p>
 
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<u>Empfehlungsbeschluss an den GA</u></p>
 
<u>Empfehlungsbeschluss an den GA</u></p>

Version vom 16. September 2022, 09:58 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 248/22

Sachvortrag:

Wie die aktuelle Energiekrise zeigt, hat die Verbrennung fossiler Energieträger nicht nur dramatische Auswirkungen auf Klima und Umwelt, sondern erzeugt auch eine prekäre Abhängigkeit fossiler Energieimporte. Als Reaktion darauf hat es sich die Bundesregierung im Rahmen der EEG-Novelle zum Ziel gemacht, den Anteil erneuerbarer Energien bereits bis 2030 auf mind. 80 % des Bruttostromverbrauchs zu erhöhen und deren Nutzung als überragendes öffentliches Interesse zu verankern. Zudem weist das baden-württembergische Klimaschutzgesetz in §7 der öffentlichen Hand eine Vorbildrolle zu. Kommunen müssen im Rahmen ihrer Kompetenz die Erreichung der Klimaschutzziele aktiv unterstützen. Dazu zählt u. a. die Ausweisung geeigneter Flächen für Freiflächenphotovoltaik.

In Schwäbisch Hall gibt es die Bestrebung, mehrere solcher Anlagen umzusetzen mit dem Ziel, einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien und damit zum Klimaschutz zu leisten:

Teilbereich 1 „Freiflächenphotovoltaikanlage Hirtenäcker Dörrenzimmern“, Sulzdorf
Das Plangebiet liegt südöstlich von Sulzdorf-Dörrenzimmern und umfasst das Flurstück 3081 mit einer anteiligen Planfläche von ca. 6 ha. Diese wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Nördlich wird die Fläche durch die Bühlertalstraße (L1060) begrenzt. Südöstlich und südwestlich des Plangebiets grenzt der Golfclub Schwäbisch Hall an.
Laut Abstimmung mit dem Regionalverband Heilbronn Franken liegt die Fläche im Vorbehaltsgebiet für Erholung des Regionalplans, wodurch Landschaftsräume mit der Eignung für extensive landschaftsgebundene Erholungstätigkeiten charakterisiert werden. Infolge der Planumsetzung sind aufgrund der bestehenden Eingrünung entlang der südöstlichen und südwestlichen Grundstücksgrenze, der geplanten Eingrünung nach Norden sowie der Vorprägung des Gebietes durch den Golfplatz und der nördlich verlaufenden Landesstraße keine weiteren negativen Auswirkungen auf die Schönheit der Landschaft um Sulzdorf-Dörrenzimmern zu erwarten, woraus keine Minderung der Erholungseignung resultiert.

Teilbereich 2 „Freiflächenphotovoltaikanlage Brühl-Südost“, Bibersfeld
Das ca. 3,1 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 899 und 900 südwestlich von Bibersfeld und liegt ca. 250 m Luftlinie von Teilbereich 4 entfernt. Die Flächen werden bislang landwirtschaftlich genutzt und sind von landwirtschaftlichen Flächen umgeben.
Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es aufgrund einer Größe zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.

Teilbereich 3 „Freiflächenphotovoltaikanlage Weißenhalde“, Sulzdorf
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2802 mit ca. 1,6 ha und 2803 mit ca. 3 ha östlich von Sulzdorf. Die Flächen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. Nördlich befinden sich Waldflächen, östlich und westlich Grünland und südlich die Bucher Straße/K 2602 sowie Bahngleise.
Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es aufgrund einer Größe zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.

Teilbereich 4 „Freiflächenphotovoltaikanlage Urchen“, Bibersfeld
Das ca. 2,8 ha große Plangebiet umfasst einen Teil des Flurstücks 906 südwestlich von Bibersfeld und liegt ca. 250 m Luftlinie von Teilbereich 2 entfernt. Die Fläche wird bislang landwirtschaftlich genutzt und ist von landwirtschaftlichen Flächen umgeben.
Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es aufgrund einer Größe zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.

Teilbereich 5 „Freiflächenphotovoltaikanlage Kesseläcker“, Gelbingen
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche umfasst ca. 5,8 ha und liegt nördlich von Gelbingen bzw. südwestlich von Erlach. Die Fläche grenzt nördlich und östlich an landwirtschaftliche Flächen, südwestlich an Wald und Grünlandflächen (Landschaftsschutzgebiet).
Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es aufgrund einer Größe zwischen 2 - 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes.

Alle Vorhaben befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich und sind gemäß § 35 BauGB nicht privilegiert. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan Fortschreibung 7D der VVG Schwäbisch Hall sind alle Teilbereiche als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die beschriebenen Anlagen wurde für jeden Teilbereich jeweils ein Bebauungsplan aufgestellt.
Da die Bebauungsplanungen nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechen, ist dieser im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Künftig sollen die Plangebiete darin als Sonderbauflächen dargestellt werden (vgl. Anlagen 1-5). In Teilbereich 1 verläuft zudem eine Wasserversorgungshauptleitung, in Teilbereich 3 zwei Freileitungen zur Stromversorgung und in Teilbereich 5 eine Richtfunktrasse sowie oberflächennahe Rohstoffvorkommen.

Die Umweltauswirkungen der einzelnen Vorhaben werden im weiteren Verfahren jeweils in einem Umweltbericht beschrieben.

Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:

Beschlussantrag:

Empfehlungsbeschluss an den GA

Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall im Parallelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB zuzustimmen. Maßgebend sind die beigefügten Planzeichnungen (vgl. Anlage 1-5).

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