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Version vom 23. März 2023, 09:18 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 2zu2/22
Sachvortrag:
2. zu Sitzungsvorlage Nr. 2/22
zu a)
Stadträtin Herrmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: siehe Anlage
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt für die CDU-Fraktion: siehe Anlage
Stadtrat Rempp für die SPD-Fraktion: siehe Anlage
Stadtrat Reber für die FWV-Fraktion: siehe Anlage
Stadtrat Preisendanz für die FDP-Fraktion: siehe Anlage
Stadtrat Finger (fraktionslos): siehe Anlage
Stadträtin Koch (fraktionslos): siehe Anlage
Anlagen:
Anlage 1: Haushaltssatzung der Stadt Schwäbisch Hall für das Haushaltsjahr 2022
Anlage 2: Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt mit der mittelfristigen Planung bis 2025
Anlage 3: Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall (Festsetzungsbeschluss)
Anlage 4: Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Friedhöfe Schwäbisch Hall (Festsetzungsbeschluss)
Anlage 5: Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall (Festsetzungsbeschluss)
Anlage 6: Haushaltsplan 2022 Stadt, Austausch der Anlage 7
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt folgendes:
-
Die um die Änderungen der Verwaltung sowie Änderungen durch Beschlüsse des Gemeinderates aktualisierte Haushaltssatzung 2022, der Gesamtergebnishaushalt (einschließlich Mittelfristiger Ergebnisplanung), der Gesamtfinanzhaushalt (einschließlich Mittelfristiger Finanzplanung) sowie der Stellenplan werden beschlossen.
-
Der Auszahlung der Zuschüsse, die in Anlage 5 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.
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Der Budgetierungsrichtlinie, die eine höhere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haushaltsplanansätze eines Budgets regelt, wird zugestimmt.
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Die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2022 der Eigenbetriebe
- Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Schwäbisch Hall,
- Eigenbetrieb Friedhöfe Schwäbisch Hall und
- Eigenbetrieb Städtischer Werkhof Schwäbisch Hall
werden beschlossen.
(29 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)