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Anlage 2:&nbsp;[[Media:51-22-A2-Kostenrahmen-Kita-Mens-Bibersfeld.pdf{{!}}Kostenrahmen vom 20.01.2022 in H&ouml;he von 3,69 Mio. &euro; brutto, inkl. 10% Marktunsicherheit 4,05 Mio. &euro; brutto.]]</p>
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Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung zu. Die Bauma&szlig;nahme kann auf dieser Basis weiterbearbeitet und ausgeschrieben werden.</p>
 
Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung zu. Die Bauma&szlig;nahme kann auf dieser Basis weiterbearbeitet und ausgeschrieben werden.</p>

Version vom 15. Februar 2022, 08:33 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 51/22

Sachvortrag:

In der Sitzung am 6. Oktober 2021 (§ 248, öffentlich) wurde der o. g. Maßnahme zugestimmt. Ein Bestandteil der Planung war damals der Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Gebäude der Grundschule. In der weiteren Bearbeitung hat sich gezeigt, dass in der Kosten-Nutzen-Analyse es sinnvoller ist, auf den Ausbau des Dachgeschosses zu verzichten und stattdessen die bereits vorgestellte Möglichkeit einer Aufstockung über der Mensa gleich im ersten Bauabschnitt zu realisieren. Der Entwurf (Anlage) wird in der Sitzung vorgestellt.

Die Vorteile liegen in der viel besseren Funktionalität der Räume und in einem besseren Bauablauf (keine Baumaßnahme im Stammgebäude bei laufendem Betrieb).

Kostenermittlung und Finanzierung

Auf Grundlage des Vorentwurfs wurde für die Erweiterung des Kindergartens und den Neubau der Mensa mit zwei Geschossen ein grober Kostenrahmen nach BKI erstellt. Aufgrund der Zweigeschossigkeit der Mensa beläuft sich die Kostenfortschreibung gemäß BKI auf 3.686.200 €, inklusive eines Zuschlags für die Marktunsicherheit von 10% sind es 4.054.820 €. Die Kosten sind etwas höher als in der Variante vom Oktober (3,69 Mio € satt 3,43 Mio €), der Ansatz im Haushaltsentwurf 2022 (4,005 Mio €) kann aber eingehalten werden.

Weiterer Projektverlauf

Auf der Grundlage des Beschlusses wird der Bauantrag fertiggestellt und eingereicht. Gleichzeitig wird die Ausführungsplanung begonnen, damit im Sommer die Ausschreibungen veröffentlicht werden können mit dem Ziel Baubeginn im Herbst 2022.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld wurde im Schriftlichen Verfahren über den Sachverhalt informiert. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Einwendungen eingegangen.

Anlagen:
Anlage 1: Lageplan, Grundriss und Ansicht von der Luckenbacher Straße
Anlage 2: Kostenrahmen vom 20.01.2022 in Höhe von 3,69 Mio. € brutto, inkl. 10% Marktunsicherheit 4,05 Mio. € brutto.
Präsentation

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Planung zu. Die Baumaßnahme kann auf dieser Basis weiterbearbeitet und ausgeschrieben werden.

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