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− | Für das Vorhaben der Röwisch Wohnbau auf dem ehemaligen Gelände einer Lackiererei am Schweickerweg 21 hat der Gemeinderat am 16.05.2018 die Änderung des Bebauungsplan „Kreuzäcker - Änderung Schweickerweg“ Nr. 0142-05/03 beschlossen.</p> | + | Für das Vorhaben der Röwisch Wohnbau auf dem ehemaligen Gelände einer Lackiererei am Schweickerweg 21 hat der Gemeinderat am [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/28009221/meetingminutes/31487526/paragraph 16.05.2018] die Änderung des Bebauungsplan „Kreuzäcker - Änderung Schweickerweg“ Nr. 0142-05/03 beschlossen.</p> |
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Da es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Dadurch konnte direkt in den Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingestiegen werden.</p> | Da es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Dadurch konnte direkt in den Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingestiegen werden.</p> |
Aktuelle Version vom 15. Oktober 2018, 08:23 Uhr
Sachvortrag:
- Stadträtin Walter verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -
Für das Vorhaben der Röwisch Wohnbau auf dem ehemaligen Gelände einer Lackiererei am Schweickerweg 21 hat der Gemeinderat am 16.05.2018 die Änderung des Bebauungsplan „Kreuzäcker - Änderung Schweickerweg“ Nr. 0142-05/03 beschlossen.
Da es sich hierbei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Dadurch konnte direkt in den Verfahrensschritt der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingestiegen werden.
Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 28.05.2018 bis einschließlich 28.06.2018 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 16.05.2018.
Aus der Beteiligung gingen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und keine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein. Die Stellungnahmen wurden entgegengenommen und die darin enthaltenen Anregungen und Hinweise mit den zur Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgelegten Unterlagen abgeglichen. Die Tabelle mit den Abwägungsvorschlägen liegt bei (Anlage 10).
Anlage 1: Orientierungsplan im Maßstab 1:25.000
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 0142-05/03 im Maßstab 1:500, Stand 10.04.2018 (LK&P Ingenieure GbR)
Anlage 3: Begründung, Stand 10.04.2018 (LK&P Ingeniure GbR)
Anlage 4: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften, Stand 10.04.2018 (LK&P Ingenieure GbR)
Anlage 5: Vorhaben- und Erschließungsplan Maßstab 1: 250, Stand 10.04.2018 (LK&P Ingenieure GbR)
Anlage 6: Geräuschimmissionsprognose Stand 03.04.2018 (rw bauphysik)
Anlage 7: Altlasten- und Bausubstanzuntersuchung, Stand 10.01.2018 (BFI Zeiser)
Anlage 8: Baugrunduntersuchung, Stand 10.01.2018 (BFI Zeiser)
Anlage 9: Durchführungsvertrag
Anlage 10: Tabelle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB und Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
ergänzende Abwägung: Tischvorlage
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt fragt nach der Aufnahme in das Vorranggebiet der Fernwärmesatzung.
Oberbürgermeister Pelgrim erklärt, dass eine Aufnahme in das Satzungsgebiet nicht geplant sei. Es gebe jedoch Gespräche über einen Fernwärmeanschluss.
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erkundigt sich, ob der Vorhabensträger dies freiwillig umsetze.
Oberbürgermeister Pelgrim bejaht dies.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Satzungsbeschluss:
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß den Abwägungsvorschlägen der Anlage 10 beschieden.
A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0142-05 „Kreuzäcker – Änderung
Schweickerweg“
Der Bebauungsplan Nr. 0142-05 „Kreuzäcker – Änderung Schweickerweg“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen, im M 1:500 vom 10.04.2018 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil, sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 10.04.2018.
B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet
„Kreuzäcker – Änderung Schweickerweg“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Kreuzäcker – Änderung Schweickerweg“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros LK&P Ingenieure GbR, Mutlangen vom 10.04.2018 Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0142-05/03 „Kreuzäcker – Änderung Schweickerweg“.
Für beide Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig -16, ohne Stadtrat Baumann wg. Befangenheit)