4890032/meetingminutes/5979575/paragraph
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Aktuelle Version vom 14. Oktober 2014, 13:16 Uhr
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat auf der Grundlage vertraglicher Regelungen mit Beschluss vom 02.04.2014, § 75/2 der Katholischen Gesamtkirchen Gemeinde Schwäbisch Hall für die energetische Sanierung des Kindergartens St. Franziskus auf der Basis von Gesamtkosten in Höhe von 254.630 € einen Zuschuss in Höhe von 50 % = 127.315 € gewährt.
Mit Schreiben vom 15. Mai 2014 teilt das Katholische Verwaltungszentrum Hohenlohe mit, dass es leider versäumt hat darauf hinzuweisen, dass in den Kosten die grundsätzlich für den Einbau einer Krippengruppe in das Gebäude beantragt wurden - inzwischen aber zurückgestellt sind - Maßnahmen und Kosten enthalten sind, die unabdingbar mit der energetischen Sanierung zusammen hängen und notwendigerweise in diesem Zusammenhang auch gleich mit erledigt werden müssen.
Für diese Maßnahmen hat der beauftragte Architekt Kosten in Höhe von 50.000 € berechnet.
Die Katholische Gesamtkirchengemeinden Schwäbisch Hall beantragt daher für diese Maßnahmen entsprechend den Regelungen im bestehenden Kindergartenvertrag in Höhe von 50 % der Kosten einen weiteren Zuschuss in Höhe von 25.000 €.
Die Katholische Gesamtkirchengemeinde wird den Zuschuss im HHJ 2015 abrufen.
Haushaltsmittel stehen im aktuellen Doppelhaushalt ausreichend zur Verfügung.
Anlage: Schreiben Katholisches Verwaltungszentrum Hohenlohe
Beschluss:
Die Katholische Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall erhält als Ergänzung zum energetischen Sanierungszuschuss einen weiteren Zuschuss zur Durchführung dringend notwendiger Zusatzmaßnamen in Höhe von 25.000 €.
(einstimmig - 17 -)