2286182/meetingminutes/2593035/paragraph

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Sehr geehrter Herr Oberb&uuml;rgermeister,</p>
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namens der SPD-Fraktion beantrage ich f&uuml;r die kommende Gemeinderatssitzung folgenden Antrag zu beraten:</p>
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Der Gemeinderat m&ouml;ge beschlie&szlig;en,</p>
 
Der Gemeinderat m&ouml;ge beschlie&szlig;en,</p>
 
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Die Bewohner der Einkornstra&szlig;e in Hessental sind erheblichen L&auml;rmbel&auml;stigungen durch den Durchgangsverkehr ausgesetzt. Die Einkornstra&szlig;e ist die am drittst&auml;rksten befahrene Stra&szlig;e im gesamten Stadtgebiet und zugleich Wohnbereich f&uuml;r eine Vielzahl von Menschen.<br />
 
Die Bewohner der Einkornstra&szlig;e in Hessental sind erheblichen L&auml;rmbel&auml;stigungen durch den Durchgangsverkehr ausgesetzt. Die Einkornstra&szlig;e ist die am drittst&auml;rksten befahrene Stra&szlig;e im gesamten Stadtgebiet und zugleich Wohnbereich f&uuml;r eine Vielzahl von Menschen.<br />
Als Soforthilfe f&uuml;r die Anwohner schlagen wir nach R&uuml;cksprache mit einigen Anwohnern vor, die zul&auml;ssige H&ouml;chstgeschwindigkeit zur Nachtzeit (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) auf 30 km/h zu begrenzen und die Erhaltung durch eine station&auml;re Messanlage zu kontrollieren.<br />
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Als Soforthilfe f&uuml;r die Anwohner schlagen wir nach R&uuml;cksprache mit einigen Anwohnern vor, die zul&auml;ssige H&ouml;chstgeschwindigkeit zur Nachtzeit (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) auf 30 km/h zu begrenzen und die Erhaltung durch eine station&auml;re Messanlage zu kontrollieren.</p>
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Die L&ouml;sung k&ouml;nnte die Stadt ohne hohe Kosten zeitnah verwirklichen und so den Bewohnerinnen und Bewohnern entgegen kommen. Eine erhebliche Beeintr&auml;chtigung des Verkehrsflusses w&uuml;rde zu diesen Uhrzeiten nicht ins Gewicht fallen.</p>
 
Die L&ouml;sung k&ouml;nnte die Stadt ohne hohe Kosten zeitnah verwirklichen und so den Bewohnerinnen und Bewohnern entgegen kommen. Eine erhebliche Beeintr&auml;chtigung des Verkehrsflusses w&uuml;rde zu diesen Uhrzeiten nicht ins Gewicht fallen.</p>
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Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en</p>
 
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Nikolaos Sakellariou, MdL</p>
 
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SPD-Stadtrat</p>
 
 
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Nachdem dieses Anliegen von Seiten eines Anwohners bereits beim Fachbereich Planen und Bauen und in der B&uuml;rgersprechstunde des Oberb&uuml;rgermeisters vorgetragen wurde, ist dies bereits am 26.06.2012 im Verkehrsgespr&auml;ch gemeinsam mit der Stra&szlig;enverkehrsbeh&ouml;rde, der Polizei und dem Fachbereich Planen und Bauen er&ouml;rtert und mit Schreiben vom 10.07.2012 wie folgt beantwortet worden:</p>
 
Nachdem dieses Anliegen von Seiten eines Anwohners bereits beim Fachbereich Planen und Bauen und in der B&uuml;rgersprechstunde des Oberb&uuml;rgermeisters vorgetragen wurde, ist dies bereits am 26.06.2012 im Verkehrsgespr&auml;ch gemeinsam mit der Stra&szlig;enverkehrsbeh&ouml;rde, der Polizei und dem Fachbereich Planen und Bauen er&ouml;rtert und mit Schreiben vom 10.07.2012 wie folgt beantwortet worden:</p>
 
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<em>&quot;Bei der Einkornstra&szlig;e und Sulzdorfer Stra&szlig;e handelt es sich um eine Landesstra&szlig;e (L 1056), die vorwiegend dem durchgehenden Verkehr dient und eine entsprechende Verkehrsbedeutung hat. Es ist zwar verst&auml;ndlich, dass Sie als Anwohner an einer Reduzierung der damit verbundenen Belastung interessiert sind. Dieser Zielkonflikt ist jedoch nicht dadurch l&ouml;sbar, dass einfach Tempo-30-Beschr&auml;nkungen angeordnet werden. In Wohnstra&szlig;en ist dies selbstverst&auml;ndlich m&ouml;glich und bei uns in Schw&auml;bisch Hall auch fl&auml;chendeckend verwirklicht.<br />
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<em>&quot;Bei der Einkornstra&szlig;e und Sulzdorfer Stra&szlig;e handelt es sich um eine Landesstra&szlig;e (L&nbsp;1056), die vorwiegend dem durchgehenden Verkehr dient und eine entsprechende Verkehrsbedeutung hat. Es ist zwar verst&auml;ndlich, dass Anwohner an einer Reduzierung der damit verbundenen Belastung interessiert sind, dieser Zielkonflikt ist jedoch nicht dadurch l&ouml;sbar, dass einfach Tempo-30-Beschr&auml;nkungen angeordnet werden. In Wohnstra&szlig;en ist dies selbstverst&auml;ndlich m&ouml;glich und in Schw&auml;bisch Hall auch fl&auml;chendeckend verwirklicht.<br />
Wir nehmen Ihr Anliegen gerne zum Anlass, um durch verst&auml;rkte Geschwindigkeitskontrollen darauf hinzuwirken, dass die f&uuml;r Durchgangsstra&szlig;en vorgeschriebene H&ouml;chstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht &uuml;berschritten wird.<br />
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Die Verwaltung nimmt das Anliegen gerne zum Anlass, um durch verst&auml;rkte Geschwindigkeitskontrollen darauf hinzuwirken, dass die f&uuml;r Durchgangsstra&szlig;en vorgeschriebene H&ouml;chstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht &uuml;berschritten wird.<br />
 
Erfahrungsgem&auml;&szlig; f&uuml;hren immer mehr Schilder nicht wirklich zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.....&quot; </em>Au&szlig;erdem wurde darauf hingewiesen, dass die S&uuml;dumfahrung eine echte Entlastung bringen w&uuml;rde.</p>
 
Erfahrungsgem&auml;&szlig; f&uuml;hren immer mehr Schilder nicht wirklich zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.....&quot; </em>Au&szlig;erdem wurde darauf hingewiesen, dass die S&uuml;dumfahrung eine echte Entlastung bringen w&uuml;rde.</p>
 
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Verkehrsrechtlich ist dabei folgendes zu beachten: Generell darf die Stra&szlig;enverkehrsbeh&ouml;rde Verkehrszeichen nach &sect; 45 Abs. 9 StVO nur dort anordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umst&auml;nde <u>zwingend</u> geboten ist. Insbesondere Beschr&auml;nkungen und Verbote des flie&szlig;enden Verkehrs d&uuml;rfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen &ouml;rtlichen Verh&auml;ltnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeintr&auml;chtigung der durch die StVO gesch&uuml;tzten Rechtsg&uuml;ter <u>erheblich</u> &uuml;bersteigt.</p>
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Verkehrsrechtlich ist dabei Folgendes zu beachten: Generell darf die Stra&szlig;enverkehrsbeh&ouml;rde Verkehrszeichen nach &sect; 45 Abs. 9 StVO nur dort anordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umst&auml;nde <u>zwingend</u> geboten ist. Insbesondere Beschr&auml;nkungen und Verbote des flie&szlig;enden Verkehrs d&uuml;rfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen &ouml;rtlichen Verh&auml;ltnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeintr&auml;chtigung der durch die StVO gesch&uuml;tzten Rechtsg&uuml;ter <u>erheblich</u> &uuml;bersteigt.</p>
 
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Nach der Verwaltungsvorschrift bedarf die Anordnung von Ma&szlig;nahmen zum Schutz der Bev&ouml;lkerung vor L&auml;rm und Abgasen au&szlig;erdem der Zustimmung des Regierungspr&auml;sidiums.</p>
 
Nach der Verwaltungsvorschrift bedarf die Anordnung von Ma&szlig;nahmen zum Schutz der Bev&ouml;lkerung vor L&auml;rm und Abgasen au&szlig;erdem der Zustimmung des Regierungspr&auml;sidiums.</p>
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Eine wirkliche Entlastung k&ouml;nnte mit der S&uuml;dumfahrung erreicht werden.</p>
 
Eine wirkliche Entlastung k&ouml;nnte mit der S&uuml;dumfahrung erreicht werden.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> berichtet, dass rechtlich die Ausweisung einer 30 km/h-Zone auch bei einer Landesstra&szlig;e wie der Einkornstra&szlig;e m&ouml;glich ist, jedoch ist diese Ausweisung an bestimmte Voraussetzungen (Verkehrszahlen) gekn&uuml;pft. Aus den Verkehrszahlen ist ersichtlich, dass es wenig sinnvoll ist, auf dieser Grundlage an das Regierungspr&auml;sidium zum Zwecke einer Genehmigung heranzutreten, da nachts so gut wie kein Verkehr aufgezeichnet wurde.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> berichtet von einem B&uuml;rgergespr&auml;ch in Hessental. Dort wurden auffallend laute Ger&auml;usche in den Nacht- und Morgenstunden beklagt.</p>
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<u>Stadtrat Weber</u> erinnert daran, dass die gesamte Situation in Hessental, also auch die &ouml;stliche Sulzdorfer Stra&szlig;e und nicht nur im Bereich zwischen Seeweg und H&ouml;hweg, betrachtet werden soll.</p>
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<u>Stadtrat Prof. Dr. Geisen</u> beklagt die Verkehrssituation am Tag: Ein Vorankommen schneller als 30 km/h ist aufgrund verkehrstechnischer Hindernisse (parkende Fahrzeuge, Bushaltestellen, bauliche Voraussetzungen) nicht m&ouml;glich.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> sagt zu, dass den Fraktionen die Ergebnisse der Verkehrsz&auml;hlungs zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Eine weitere Diskussion folgt.</p>
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Aktuelle Version vom 6. November 2012, 08:56 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat möge beschließen,

die zulässige Geschwindigkeit auf der Einkornstraße (zwischen Höhweg und Seeweg) zur Nachtzeit auf 30 km/h zu begrenzen.

Begründung:

Die Bewohner der Einkornstraße in Hessental sind erheblichen Lärmbelästigungen durch den Durchgangsverkehr ausgesetzt. Die Einkornstraße ist die am drittstärksten befahrene Straße im gesamten Stadtgebiet und zugleich Wohnbereich für eine Vielzahl von Menschen.
Als Soforthilfe für die Anwohner schlagen wir nach Rücksprache mit einigen Anwohnern vor, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zur Nachtzeit (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) auf 30 km/h zu begrenzen und die Erhaltung durch eine stationäre Messanlage zu kontrollieren.

Die Lösung könnte die Stadt ohne hohe Kosten zeitnah verwirklichen und so den Bewohnerinnen und Bewohnern entgegen kommen. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Verkehrsflusses würde zu diesen Uhrzeiten nicht ins Gewicht fallen.

 

- Antwort der Verwaltung -

Die SPD-Gemeinderatsfraktion weist darauf hin, dass die Bewohnerinnen/ Bewohner der Einkornstraße erheblichen Lärmbelästigungen durch den Durchgangsverkehr ausgesetzt sind und beantragt nach Rücksprache mit einigen Anwohnerinnen/ Anwohnern,

  • die zulässige Geschwindigkeit auf der Einkornstraße (zwischen Höhweg und Seeweg) zur Nachtzeit (von 22 bis 6 Uhr) auf 30 km/h zu begrenzen

und

  • die Einhaltung durch eine stationäre Messanlage zu kontrollieren.

Nachdem dieses Anliegen von Seiten eines Anwohners bereits beim Fachbereich Planen und Bauen und in der Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters vorgetragen wurde, ist dies bereits am 26.06.2012 im Verkehrsgespräch gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Fachbereich Planen und Bauen erörtert und mit Schreiben vom 10.07.2012 wie folgt beantwortet worden:

"Bei der Einkornstraße und Sulzdorfer Straße handelt es sich um eine Landesstraße (L 1056), die vorwiegend dem durchgehenden Verkehr dient und eine entsprechende Verkehrsbedeutung hat. Es ist zwar verständlich, dass Anwohner an einer Reduzierung der damit verbundenen Belastung interessiert sind, dieser Zielkonflikt ist jedoch nicht dadurch lösbar, dass einfach Tempo-30-Beschränkungen angeordnet werden. In Wohnstraßen ist dies selbstverständlich möglich und in Schwäbisch Hall auch flächendeckend verwirklicht.
Die Verwaltung nimmt das Anliegen gerne zum Anlass, um durch verstärkte Geschwindigkeitskontrollen darauf hinzuwirken, dass die für Durchgangsstraßen vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten wird.
Erfahrungsgemäß führen immer mehr Schilder nicht wirklich zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit....."
Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Südumfahrung eine echte Entlastung bringen würde.

Verkehrsrechtlich ist dabei Folgendes zu beachten: Generell darf die Straßenverkehrsbehörde Verkehrszeichen nach § 45 Abs. 9 StVO nur dort anordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der durch die StVO geschützten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Nach der Verwaltungsvorschrift bedarf die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen außerdem der Zustimmung des Regierungspräsidiums.

Weiter sind die "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutzrichtlinien-StV) vom 23.11.2007 zu beachten:

Maßgeblich ist demnach "ob die Lärmbeeinträchtigung jenseits dessen liegt, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss". Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen sollen auch nicht losgelöst von baulichen oder planerischen Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden. Sie sollen kein Ersatz für technisch mögliche und finanziell tragbare bauliche oder andere Maßnahmen sein.

Auf den Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes- /Landes- und Kreisstraßen) und weiteren Hauptverkehrsstraßen bündelt sich der weiträumige und der innerörtliche Verkehr und entlastet gleichzeitig die Wohngebiete. Einer Geschwindigkeitsbeschränkung steht auf diesen Straßen in der Regel deren besondere Verkehrsfunktion entgegen.

Unter Berücksichtigung dieser Rechtslage und der Tatsache, dass es in Schwäbisch Hall eine Vielzahl an Ortsdurchfahrten gibt, deren Anwohnerinnen und Anwohner ähnlich und zum Teil weit mehr vom Durchgangsverkehr belastet sind, hält es die Verwaltung weder für zulässig, noch für erstrebenswert, für die L 1056 im Bereich der Einkornstraße eine nächtliche 30 km/h-Beschränkung anzuordnen. Mit der selben Begründung könnten sich alle anderen Anwohnerinnen und Anwohner von Ortsdurchfahrten auf Gleichbehandlung berufen, so z.B. die der B 14 und 19 sowie sämtlicher Landesstraßen:

  • Johanniterstraße

  • Heilbronner Straße

  • Brauerstraße und Untermünkheimer Straße

  • Gaildorfer Straße

  • Neue Reifensteige

  • Steinbacher Straße und Hirschgraben

  • Hessentaler Straße

  • Sulzdorfer Straße

  • Karl-Kurz-Straße

  • Langer Graben

  • Crailsheimer Straße

  • Ellwanger Straße

  • Bühlertalstraße

Die Gleichbehandlung würde in der Konsequenz die vom Bundesgesetzgeber für innerörtliche Durchgangsstraßen festgelegte Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ad absurdum führen.

Eine wirkliche Entlastung könnte mit der Südumfahrung erreicht werden.

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass rechtlich die Ausweisung einer 30 km/h-Zone auch bei einer Landesstraße wie der Einkornstraße möglich ist, jedoch ist diese Ausweisung an bestimmte Voraussetzungen (Verkehrszahlen) geknüpft. Aus den Verkehrszahlen ist ersichtlich, dass es wenig sinnvoll ist, auf dieser Grundlage an das Regierungspräsidium zum Zwecke einer Genehmigung heranzutreten, da nachts so gut wie kein Verkehr aufgezeichnet wurde.

Stadtrat Sakellariou berichtet von einem Bürgergespräch in Hessental. Dort wurden auffallend laute Geräusche in den Nacht- und Morgenstunden beklagt.

Stadtrat Weber erinnert daran, dass die gesamte Situation in Hessental, also auch die östliche Sulzdorfer Straße und nicht nur im Bereich zwischen Seeweg und Höhweg, betrachtet werden soll.

Stadtrat Prof. Dr. Geisen beklagt die Verkehrssituation am Tag: Ein Vorankommen schneller als 30 km/h ist aufgrund verkehrstechnischer Hindernisse (parkende Fahrzeuge, Bushaltestellen, bauliche Voraussetzungen) nicht möglich.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt zu, dass den Fraktionen die Ergebnisse der Verkehrszählungs zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere Diskussion folgt.

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