31818/meetingminutes/187858/paragraph

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Gemäß dem Beschluss der Altlastenbewertungskommission vom 19.11.2007 sind Sanierungsuntersuchungen notwendig. Für diese Maßnahmen wurde vom Ingenieurbüro Arcadis Consult GmbH ein Angebot eingeholt. Die Fa. Arcadis Consult GmbH hat die bisherigen Untersuchungen durchgeführt und ist mit der Sachlage bestens vertraut. Der angebotene Umfang der Ingenieurleistungen und der chemischen Analysen beläuft sich auf 29.456,96 € brutto. Ein Antrag auf Zuwendung aus dem Altlastenfond des Regierungspräsidiums kann gestellt werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Somit werden die Kosten für die Untersuchungsmaßnahmen zu 50 % vom Land übernommen.
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Gemäß dem Beschluss der Altlastenbewertungskommission vom 19.11.2007 sind Sanierungsuntersuchungen notwendig. Für diese Maßnahmen wurde vom Ingenieurbüro Arcadis Consult GmbH, Heilbronn, ein Angebot eingeholt. Die Firma hat die bisherigen Untersuchungen durchgeführt und ist mit der Sachlage vertraut. Der angebotene Umfang der Ingenieurleistungen und der chemischen Analysen beläuft sich auf 29.456,96 € brutto. Ein Antrag auf Zuwendung aus dem Altlastenfonds des Regierungspräsidiums kann gestellt werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Somit werden die Kosten für die Untersuchungsmaßnahmen zu 50 % vom Land übernommen.
  
Es ist üblich, dass die jeweiligen Gewerke, die beauftragt werden, von der Stadt bezahlt werden und beim RP die Erstattung der Mittel beantragt wird. Erfahrungsgemäß werden die Mittel kurzfristig erstattet.
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Es ist üblich, dass die Stadt die jeweils im Auftrag gegebenen Gewerke zunächst bezahlt und dann beim RP die Erstattung der Mittel beantragt. Erfahrungsgemäß werden diese kurzfristig erstattet.
  
Um sicherzugehen, dass für die Stadt Schwäbisch Hall eine Verpflichtung zur Untersuchung vorliegt, hat die Verwaltung einen Fachanwalt mit der Überprüfung dieser Frage bereits im Zusammenhang mit der Detailuntersuchung beauftragt. Das Ergebnis des Anwaltsbüros Wurster-Wirsing-Schotten war eindeutig. Die Stadt Schwäbisch Hall ist als sogenannter Handlungsstörer verpflichtet, die weiteren Untersuchungen der Altablagerung vorzunehmen.
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Um sicherzugehen, dass für die Stadt auch eine Verpflichtung zur Untersuchung vorliegt, hat die Verwaltung bereits im Zusammenhang mit der Detailuntersuchung einen Fachanwalt mit der Überprüfung dieser Frage beauftragt. Das Ergebnis des Anwaltsbüros Wurster-Wirsing-Schotten aus Stuttgart war eindeutig. Die Stadt Schwäbisch Hall ist als sog. Handlungsstörer verpflichtet, die weiteren Untersuchungen der Altablagerung vorzunehmen.
  
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Version vom 4. März 2008, 14:37 Uhr

Sachvortrag:

In Michelbach an der Bilz, Am Höhweg I, wurde in der Zeit von 1950 – 1953 ein ehemaliger Gipsbruch von der Stadt Schwäbisch Hall im wesentlichen mit Hausmüll und hausmüllähnlichen Stoffen verfüllt. Außerdem wurden Abfälle aus dem ehemaligen Kasernengelände in Hessental abgelagert. Die Auffüllung umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha mit Höhen von bis zu 6 m. Das Ablagerungsvolumen wird auf 70.000 cbm geschätzt. Seit 1998 werden die Altablagerungen untersucht. Dies erbrachte bis jetzt keine abschließenden Ergebnisse.

Gemäß dem Beschluss der Altlastenbewertungskommission vom 19.11.2007 sind Sanierungsuntersuchungen notwendig. Für diese Maßnahmen wurde vom Ingenieurbüro Arcadis Consult GmbH, Heilbronn, ein Angebot eingeholt. Die Firma hat die bisherigen Untersuchungen durchgeführt und ist mit der Sachlage vertraut. Der angebotene Umfang der Ingenieurleistungen und der chemischen Analysen beläuft sich auf 29.456,96 € brutto. Ein Antrag auf Zuwendung aus dem Altlastenfonds des Regierungspräsidiums kann gestellt werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Somit werden die Kosten für die Untersuchungsmaßnahmen zu 50 % vom Land übernommen.

Es ist üblich, dass die Stadt die jeweils im Auftrag gegebenen Gewerke zunächst bezahlt und dann beim RP die Erstattung der Mittel beantragt. Erfahrungsgemäß werden diese kurzfristig erstattet.

Um sicherzugehen, dass für die Stadt auch eine Verpflichtung zur Untersuchung vorliegt, hat die Verwaltung bereits im Zusammenhang mit der Detailuntersuchung einen Fachanwalt mit der Überprüfung dieser Frage beauftragt. Das Ergebnis des Anwaltsbüros Wurster-Wirsing-Schotten aus Stuttgart war eindeutig. Die Stadt Schwäbisch Hall ist als sog. Handlungsstörer verpflichtet, die weiteren Untersuchungen der Altablagerung vorzunehmen.

Haushaltsmittel sind für diesen Fall nicht vorgesehen und müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.
Sie werden vom Regierungspräsidium nach Vorlage der Rechnungen zu 50 % erstattet.


Stadträtin Herrmann bittet die Verwaltung gelegentlich einmal zu berichten, was und wie viel diesbezüglich noch auf die Stadt zukommen könnte.

Beschluss:

Die Ingenieurleistungen für die Sanierungsuntersuchung der Altablagerungen Am Höhweg I - ehemaliger Gipsbruch Probst in Michelbach - werden an die Fa. Arcadis Consult GmbH zum Angebotspreis von 29.456,96 € brutto vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen. Beim Regierungspräsidium wird ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt.
(einstimmig - 20 -)


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