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Vorlage folgt</p>
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Der Bereich in Gelbingen s&uuml;dlich des ehemaligen Rathauses westlich der Brauerstra&szlig;e ist gekennzeichnet durch eine verstreute Bebauungs- und gemischte Nutzungsstruktur. W&auml;hrend der Teil westlich der Kocherstra&szlig;e entlang des Kochers durch gro&szlig;ma&szlig;st&auml;bliche gewerbliche Einheiten gepr&auml;gt ist, ist der Teil &ouml;stlich der Kocherstra&szlig;e weitestgehend wohnbaulich genutzt. Die bauliche Anordnung orientiert sich noch weitestgehend an ehemaligen Hofstrukturen und weist eine geringe bauliche Dichte auf, die Potenzial zur Nachverdichtung aufweist. Der &Uuml;bergang zwischen Bebauung und &ouml;ffentlicher Stra&szlig;e ist baulich kaum gestaltet. Am Knotenpunkt Brauerstra&szlig;e / Neubergstra&szlig;e befinden sich mit dem ehemaligen Rathaus Gelbingen auf der Nordseite sowie der alten Kegelbahn mit Wirtschaftsgarten auf der S&uuml;dseite historische und ortsbildpr&auml;gende Strukturen. Die eingeschossige in Holzkonstruktion ausgef&uuml;hrte alte Kegelbahn mit Wirtschaftsgarten ist Teil des ehemaligen Gasthof Schwanens, die als Kulturdenkmal rechtlich gesch&uuml;tzt ist.</p>
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Der oben genannte Bereich weist damit Entwicklungspotenziale f&uuml;r die Innen- Ortsentwicklung Gelbingens im Allgemeinen auf. Aufgrund der verbindenden Lage des Gebiets zwischen Kocher, Nahversorgung und Ortsmitte sowie den wohnbaulichen gepr&auml;gten Bereichen ist eine st&auml;dtebauliche Entwicklung, die eine St&auml;rkung des Ortsmitte mit sich bringt, von zentraler Bedeutung.</p>
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Um eine&nbsp; geordnete st&auml;dtebauliche Entwicklung zu erm&ouml;glichen, wird ein Bebauungsplan im oben genannten Bereich aufgestellt. Der Geltungsbereich wird im S&uuml;den und Westen von der Brauerstra&szlig;e (B 19), im Norden von der Neubergstra&szlig;e und im Westen vom Kocher abgegrenzt.</p>
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Die st&auml;dtebaulichen Ziele f&uuml;r den Bebauungsplan werden wie folgt zusammengefasst:</p>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Funktionale St&auml;rkung der Ortsmitte Gelbingen<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; F&ouml;rderung der Innenentwicklung und Schaffung innerst&auml;dtischen Wohnraums<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; St&auml;rkung der gemischten Nutzungsstruktur<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Attraktivierung der (&ouml;ffentlichen) Gr&uuml;nstrukturen<br />
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&nbsp;&nbsp;&nbsp; &bull; Neuordnung der &ouml;rtlichen Durchwegungsstruktur</p>
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Das Plangebiet umfasst ca. 3,8 ha. Im Fl&auml;chennutzungsplan ist das Gebiet als gemischte (&ouml;stlich Kocherstra&szlig;e) bzw. gewerbliche Baufl&auml;che dargestellt.</p>
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Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss wird die Stadtverwaltung einen st&auml;dtebaulichen Rahmenplan f&uuml;r den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie ggf. umliegender Bereiche erstellen. Der Rahmenplan wird dem Gemeinderat vorgelegt und bildet im Weiteren dann die planerische Grundlage f&uuml;r das weitere Bebauungsplanverfahren.</p>
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<u>Nachtrag zur Sitzungsvorlage:</u><br />
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Der Ortschaftsrat Gelbingen wurde im Wege des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Einwendungen eingegangen.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1: [[Media:107-25-Anlage1-B-Plan1611-Gelbingen-Brauerstr-Kocherstr-Orientierung.pdf{{!}}Orientierungsplan, Stand 19.05.2025]]<br />
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Anlage 2: [[Media:107-25-Anlage2B-Plan1611-Gelbingen-Brauerstr-Kocherstr-Abgrenzungsplan.pdf{{!}}Abgrenzungsplan, Stand 19.05.2025]]</p>
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<u>1. Aufstellungsbeschl&uuml;sse</u></p>
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A) Bebauungsplan Nr. 1611-03 &bdquo;Brauerstra&szlig;e / Kochersta&szlig;e&ldquo;</p>
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Der Bebauungsplan Nr. 1611-03 &bdquo;Brauerstra&szlig;e / Kocherstra&szlig;e&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect;1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect;2 Abs. 1 BauGB aufegstellt. Ma&szlig;gebend ist der Abgrenzungsplan im Ma&szlig;stab 1:2000 (vgl. Anlage 2).</p>
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B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 1611-03 &bdquo;Brauerstra&szlig;e / Kocherstra&szlig;e&ldquo;</p>
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 1611-03 &bdquo;Brauerstra&szlig;e / Kocherstra&szlig;e&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 2 Abs. 1 in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 1611-03 &bdquo;Brauerstra&szlig;e / Kocherstra&szlig;e&ldquo; (vgl. Anlage 2).</p>
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(einstimmig - 27)</p>
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Aktuelle Version vom 26. Mai 2025, 19:33 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 107/25

Sachvortrag:

Der Bereich in Gelbingen südlich des ehemaligen Rathauses westlich der Brauerstraße ist gekennzeichnet durch eine verstreute Bebauungs- und gemischte Nutzungsstruktur. Während der Teil westlich der Kocherstraße entlang des Kochers durch großmaßstäbliche gewerbliche Einheiten geprägt ist, ist der Teil östlich der Kocherstraße weitestgehend wohnbaulich genutzt. Die bauliche Anordnung orientiert sich noch weitestgehend an ehemaligen Hofstrukturen und weist eine geringe bauliche Dichte auf, die Potenzial zur Nachverdichtung aufweist. Der Übergang zwischen Bebauung und öffentlicher Straße ist baulich kaum gestaltet. Am Knotenpunkt Brauerstraße / Neubergstraße befinden sich mit dem ehemaligen Rathaus Gelbingen auf der Nordseite sowie der alten Kegelbahn mit Wirtschaftsgarten auf der Südseite historische und ortsbildprägende Strukturen. Die eingeschossige in Holzkonstruktion ausgeführte alte Kegelbahn mit Wirtschaftsgarten ist Teil des ehemaligen Gasthof Schwanens, die als Kulturdenkmal rechtlich geschützt ist.

Der oben genannte Bereich weist damit Entwicklungspotenziale für die Innen- Ortsentwicklung Gelbingens im Allgemeinen auf. Aufgrund der verbindenden Lage des Gebiets zwischen Kocher, Nahversorgung und Ortsmitte sowie den wohnbaulichen geprägten Bereichen ist eine städtebauliche Entwicklung, die eine Stärkung des Ortsmitte mit sich bringt, von zentraler Bedeutung.

Um eine  geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, wird ein Bebauungsplan im oben genannten Bereich aufgestellt. Der Geltungsbereich wird im Süden und Westen von der Brauerstraße (B 19), im Norden von der Neubergstraße und im Westen vom Kocher abgegrenzt.

Die städtebaulichen Ziele für den Bebauungsplan werden wie folgt zusammengefasst:

    • Funktionale Stärkung der Ortsmitte Gelbingen
    • Förderung der Innenentwicklung und Schaffung innerstädtischen Wohnraums
    • Stärkung der gemischten Nutzungsstruktur
    • Attraktivierung der (öffentlichen) Grünstrukturen
    • Neuordnung der örtlichen Durchwegungsstruktur

Das Plangebiet umfasst ca. 3,8 ha. Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als gemischte (östlich Kocherstraße) bzw. gewerbliche Baufläche dargestellt.

Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss wird die Stadtverwaltung einen städtebaulichen Rahmenplan für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie ggf. umliegender Bereiche erstellen. Der Rahmenplan wird dem Gemeinderat vorgelegt und bildet im Weiteren dann die planerische Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Gelbingen wurde im Wege des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Einwendungen eingegangen.

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stand 19.05.2025
Anlage 2: Abgrenzungsplan, Stand 19.05.2025

Beschlussfassung:

1. Aufstellungsbeschlüsse

A) Bebauungsplan Nr. 1611-03 „Brauerstraße / Kocherstaße“

Der Bebauungsplan Nr. 1611-03 „Brauerstraße / Kocherstraße“ wird gemäß §1 Abs. 3 in Verbindung mit §2 Abs. 1 BauGB aufegstellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan im Maßstab 1:2000 (vgl. Anlage 2).

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 1611-03 „Brauerstraße / Kocherstraße“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 1611-03 „Brauerstraße / Kocherstraße“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 1611-03 „Brauerstraße / Kocherstraße“ (vgl. Anlage 2).

(einstimmig - 27)

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