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Die hospitalische Immobilllie &bdquo;Marienburger Weg 1/1a soll komplett saniert werden. Hierf&uuml;r sind im Haushalt 2025 1.900.000 &euro; und in 2026 weitere 800.000 &euro; eingestellt. Die Ma&szlig;nahme wird von der st&auml;dtischen Tochter GWG Grundst&uuml;cks- und Wohnungsbaugesellschaft Schw&auml;bisch Hall mbH betreut.</p>
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Die hospitalische Immobilllie &bdquo;Marienburger Weg 1/1a&quot; soll komplett saniert werden. Hierf&uuml;r sind im Haushalt 2025 1.900.000 &euro; und in 2026 weitere 800.000 &euro; eingestellt. Die Ma&szlig;nahme wird von der st&auml;dtischen Tochter GWG Grundst&uuml;cks- und Wohnungsbaugesellschaft Schw&auml;bisch Hall mbH betreut.</p>
 
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Die Finanzierung des Vorhabens soll durch eine Bundesf&ouml;rderung f&uuml;r effiziente Wohngeb&auml;ude aus dem KfW 261-Programm erfolgen. Der Kreditbetrag betr&auml;gt 150.000 &euro; pro Wohneinheit zzgl. 40.000 &euro; f&uuml;r die Energieberatung. Somit ergibt sich ein Gesamtkreditbetrag in H&ouml;he von 2.440.000 &euro;.</p>
 
Die Finanzierung des Vorhabens soll durch eine Bundesf&ouml;rderung f&uuml;r effiziente Wohngeb&auml;ude aus dem KfW 261-Programm erfolgen. Der Kreditbetrag betr&auml;gt 150.000 &euro; pro Wohneinheit zzgl. 40.000 &euro; f&uuml;r die Energieberatung. Somit ergibt sich ein Gesamtkreditbetrag in H&ouml;he von 2.440.000 &euro;.</p>
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2025, 19:30 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 22/25

Sachvortrag:

Die hospitalische Immobilllie „Marienburger Weg 1/1a" soll komplett saniert werden. Hierfür sind im Haushalt 2025 1.900.000 € und in 2026 weitere 800.000 € eingestellt. Die Maßnahme wird von der städtischen Tochter GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH betreut.

Die Finanzierung des Vorhabens soll durch eine Bundesförderung für effiziente Wohngebäude aus dem KfW 261-Programm erfolgen. Der Kreditbetrag beträgt 150.000 € pro Wohneinheit zzgl. 40.000 € für die Energieberatung. Somit ergibt sich ein Gesamtkreditbetrag in Höhe von 2.440.000 €.

Die Laufzeit des Kredites beträgt 30 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei. Der bewilligte Zinssatz für die ersten 10 Jahre liegt bei 2,16 % p.a.

Die Antragstellung erfolgte über die Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim als Hausbank. Die Sparkasse möchte zur Absicherung des Förderdarlehens eine Ausfallbürgschaft der Stadt Schwäbisch Hall über 80 % der Kreditsumme.

Anlage: Bürgschaftsurkunde

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt für das Jahr 2025 der Übernahme einer kommunalen Ausfallbürgschaft zugunsten der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ in Höhe von 1.952.000,00 € zu. 

(12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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