136305219/meetingannouncement/231822588/agendaitem
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Im Ergebnishaushalt stehen aktuell noch ca. 82.000 € zur Verfügung. Zur Beauftragung der Maßnahme müssten zusätzlich zu den am 24.07.2024 beschlossenen 50.000 € noch weitere 80.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung beider Beträge werden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer vorgeschlagen.</p> | Im Ergebnishaushalt stehen aktuell noch ca. 82.000 € zur Verfügung. Zur Beauftragung der Maßnahme müssten zusätzlich zu den am 24.07.2024 beschlossenen 50.000 € noch weitere 80.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung beider Beträge werden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer vorgeschlagen.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 28. November 2024, 11:10 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 284/24
Sachvortrag:
Am 24.07.2024 wurde im Gemeinderat der Ausschreibung über den Verkehrssicherungshieb in der Badersklinge zugestimmt (<a href="https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/136292295/meetingannouncement/189967635/agendaitem" target="_top">SV-Nr. 168/24</a>). Für die Durchführung der Gesamtmaßnahme (Forsthieb) wurden Mittel von rund 133.280 € brutto bereitgestellt.
Daraufhin wurde von Seiten des Forstamtes die Maßnahme ausgeschrieben. Das einzige abgegebene Angebot auf diese Ausschreibung wurde auf Grund der hohen Kosten zunächst abgelehnt. Der Angebotspreis lag mit 384.310,50 € (für Los 1 und 2: Fläche der Stadt inkl. PZO, siehe Anlage 1 zur o.g. Sitzungsvorlage) deutlich über den vom Gemeinderat bewilligten Mitteln.
Aufgrund dessen wurden die Ausschreibungsbedingungen angepasst und die Fläche in Los 1 durch das Forstamt ausgezeichnet, um eine bessere Kalkulationsgrundlage für die Angebotsabgabe zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für die Helikopterfällung inkl. Verkehrssicherungsmaßnahmen mit 193.732 € brutto veranschlagt. Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 18.000 € brutto für weitere Forstmaßnahmen und Aufräumarbeiten. Daraus ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von ca. 212.000 € brutto.
In diesem Kostenrahmen würde ausschließlich die städtische Fläche sowie die Bachbetträumung durch den Helikopter bzw. Forstunternehmer bearbeitet. Die geplante konventionelle Holzernte (Los 2, inkl. Fläche der PZO) ist im Gegensatz zur ursprünglichen Kostenschätzung (siehe Absatz 1) nicht inbegriffen. Falls diese Fläche ebenfalls bearbeitet werden soll, empfiehlt die Forstverwaltung einen weiteren Einsatz im kommenden Jahr.
Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses wurde intern eine erneute Ausschreibung der Maßnahme im kommenden Jahr dikutiert. Angesichts der gefährlichen Situation vor Ort spricht sich die Forstverwaltung klar für eine zeitnahe Beseitigung der verkehrsgefährdenden Bäume aus, zumal diese bereits markiert wurden. Es sind seitdem bereits wieder Eschen umgestürzt und der Zustand der Bäume wird sich weiter verschlechtern, wodurch eine Holzernte dort immer gefährlicher wird. Auch geht die Forstverwaltung nicht davon aus, dass die Preise für die Umsetzung im nächsten Jahr niedriger werden, wenn sich überhaupt Unternehmer für diese Maßnahme finden lassen.
Kosten und Finanzierung
Im Ergebnishaushalt stehen aktuell noch ca. 82.000 € zur Verfügung. Zur Beauftragung der Maßnahme müssten zusätzlich zu den am 24.07.2024 beschlossenen 50.000 € noch weitere 80.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung beider Beträge werden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer vorgeschlagen.
Anlage: Übersichtsplan Maßnahmenflächen, Stand Juli 2024
Beschlussfassung:
1. Zuschlag Los 1 an die Firma Helix aus Neuenstein zum Angebotspreis von 193.732 € brutto.
2. Überplanmäßige Bereitstellung von 130.000 € aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
(einstimmig - 16)