136305219/meetingannouncement/231822588/agendaitem

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Daraufhin wurde von Seiten des Forstamtes die Ma&szlig;nahme ausgeschrieben. Das einzige abgegebene Angebot auf diese Ausschreibung wurde auf Grund der hohen Kosten zun&auml;chst abgelehnt. Der Angebotspreis lag mit 384.310,50 &euro; (f&uuml;r Los 1 und 2: Fl&auml;che der Stadt inkl. PZO, siehe Anlage 1 zur o.g. Sitzungsvorlage) deutlich &uuml;ber den vom Gemeinde&shy;rat bewilligten Mitteln.</p>
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Aufgrund dessen wurden die Ausschreibungsbedingungen angepasst und die Fl&auml;che in Los 1 durch das Forstamt ausgezeichnet, um eine bessere Kalkulationsgrundlage f&uuml;r die Angebotsabgabe zu erm&ouml;glichen. Auf dieser Grundlage werden die Kosten f&uuml;r die Helikop&shy;terf&auml;llung inkl. Verkehrssicherungsma&szlig;nahmen mit 193.732 &euro; brutto veranschlagt. Hinzu kommen Kosten in H&ouml;he von ca. 18.000 &euro; brutto f&uuml;r weitere Forstma&szlig;nahmen und Aufr&auml;umarbeiten. Daraus ergeben sich Gesamtkosten in H&ouml;he von ca. 212.000 &euro; brutto.</p>
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In diesem Kostenrahmen w&uuml;rde ausschlie&szlig;lich die st&auml;dtische Fl&auml;che sowie die Bachbettr&auml;u&shy;mung durch den Helikopter bzw. Forstunternehmer bearbeitet. Die geplante konventio&shy;nelle Holzernte (Los 2, inkl. Fl&auml;che der PZO) ist im Gegensatz zur urspr&uuml;nglichen Kosten&shy;sch&auml;tzung (siehe Absatz 1) nicht inbegriffen. Falls diese Fl&auml;che ebenfalls bearbeitet werden soll, empfiehlt die Forstverwaltung einen weiteren Einsatz im kommenden Jahr.</p>
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Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses wurde intern eine erneute Ausschreibung der Ma&szlig;nahme im kommenden Jahr dikutiert. Angesichts der gef&auml;hrlichen Situation vor Ort spricht sich die Forst&shy;verwaltung klar f&uuml;r eine zeitnahe Beseitigung der verkehrsgef&auml;hrdenden B&auml;ume aus, zumal diese bereits markiert wurden. Es sind seitdem bereits wieder Eschen umgest&uuml;rzt und der Zustand der B&auml;ume wird sich weiter verschlechtern, wodurch eine Holzernte dort immer gef&auml;hrlicher wird. Auch geht die Forstverwaltung nicht davon aus, dass die Preise f&uuml;r die Umsetzung im n&auml;chsten Jahr niedriger werden, wenn sich &uuml;berhaupt Unternehmer f&uuml;r diese Ma&szlig;nahme finden lassen.</p>
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<u>Kosten und Finanzierung</u></p>
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Im Ergebnishaushalt stehen aktuell noch ca. 82.000 &euro; zur Verf&uuml;gung. Zur Beauftragung der Ma&szlig;nahme m&uuml;ssten zus&auml;tzlich zu den am 24.07.2024 beschlossenen 50.000 &euro; noch weitere 80.000 &euro; &uuml;berplanm&auml;&szlig;ig bereitgestellt werden. Zur Deckung beider Betr&auml;ge werden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer vorgeschlagen.</p>
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Aktuelle Version vom 28. November 2024, 11:10 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 284/24

Sachvortrag:

Am 24.07.2024 wurde im Gemeinderat der Ausschreibung über den Verkehrssicherungs­hieb in der Badersklinge zugestimmt (<a href="https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/136292295/meetingannouncement/189967635/agendaitem" target="_top">SV-Nr. 168/24</a>). Für die Durchführung der Gesamt­maßnahme (Forsthieb) wurden Mittel von rund 133.280 € brutto bereitgestellt.

Daraufhin wurde von Seiten des Forstamtes die Maßnahme ausgeschrieben. Das einzige abgegebene Angebot auf diese Ausschreibung wurde auf Grund der hohen Kosten zunächst abgelehnt. Der Angebotspreis lag mit 384.310,50 € (für Los 1 und 2: Fläche der Stadt inkl. PZO, siehe Anlage 1 zur o.g. Sitzungsvorlage) deutlich über den vom Gemeinde­rat bewilligten Mitteln.

Aufgrund dessen wurden die Ausschreibungsbedingungen angepasst und die Fläche in Los 1 durch das Forstamt ausgezeichnet, um eine bessere Kalkulationsgrundlage für die Angebotsabgabe zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für die Helikop­terfällung inkl. Verkehrssicherungsmaßnahmen mit 193.732 € brutto veranschlagt. Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 18.000 € brutto für weitere Forstmaßnahmen und Aufräumarbeiten. Daraus ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von ca. 212.000 € brutto.

In diesem Kostenrahmen würde ausschließlich die städtische Fläche sowie die Bachbetträu­mung durch den Helikopter bzw. Forstunternehmer bearbeitet. Die geplante konventio­nelle Holzernte (Los 2, inkl. Fläche der PZO) ist im Gegensatz zur ursprünglichen Kosten­schätzung (siehe Absatz 1) nicht inbegriffen. Falls diese Fläche ebenfalls bearbeitet werden soll, empfiehlt die Forstverwaltung einen weiteren Einsatz im kommenden Jahr.

Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses wurde intern eine erneute Ausschreibung der Maßnahme im kommenden Jahr dikutiert. Angesichts der gefährlichen Situation vor Ort spricht sich die Forst­verwaltung klar für eine zeitnahe Beseitigung der verkehrsgefährdenden Bäume aus, zumal diese bereits markiert wurden. Es sind seitdem bereits wieder Eschen umgestürzt und der Zustand der Bäume wird sich weiter verschlechtern, wodurch eine Holzernte dort immer gefährlicher wird. Auch geht die Forstverwaltung nicht davon aus, dass die Preise für die Umsetzung im nächsten Jahr niedriger werden, wenn sich überhaupt Unternehmer für diese Maßnahme finden lassen.

Kosten und Finanzierung

Im Ergebnishaushalt stehen aktuell noch ca. 82.000 € zur Verfügung. Zur Beauftragung der Maßnahme müssten zusätzlich zu den am 24.07.2024 beschlossenen 50.000 € noch weitere 80.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung beider Beträge werden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer vorgeschlagen.

Anlage: Übersichtsplan Maßnahmenflächen, Stand Juli 2024

Beschlussfassung:

1. Zuschlag Los 1 an die Firma Helix aus Neuenstein zum Angebotspreis von 193.732 €  brutto.

2. Überplanmäßige Bereitstellung von 130.000 € aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

(einstimmig - 16)

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