136304046/meetingannouncement/229731235/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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In den Jahren vor 2022 sind teilweise Abrechnungen von den Tr&auml;gern nicht eingereicht oder aufgrund fehlender personeller Kapazit&auml;ten vom FB 50 nicht bearbeitet worden. Als der Haushalt 2023/2024 im Jahr 2022 geplant wurde, war daher nicht abzusehen, in welcher H&ouml;he tats&auml;chlich Mittel f&uuml;r die Auszahlung dieser Tr&auml;gerzusch&uuml;sse ben&ouml;tigt werden. Hinzu kam die Tarifeinigung des &ouml;ffentlichen Dienstes im April 2023 &uuml;ber die Erh&ouml;hung der Geh&auml;lter und Auszahlung von Inflationsausgleichszahlungen. Dies hatte zur Folge, dass auch Tr&auml;ger ihre Geh&auml;lter anpassten und Inflationsausgleichszahlungen gew&auml;hrten.<br />
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Nachdem zwischenzeitlich alle Abrechnungen der Vorjahre vorliegen und bearbeitet wurden, zeigt sich, dass nicht gen&uuml;gend Mittel zur Verf&uuml;gung stehen, um den vertraglichen Anspruch der Tr&auml;ger erf&uuml;llen zu k&ouml;nnen.</p>
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Der Fehlbetrag bel&auml;uft sich insgesamt auf 705.000,00 EUR. Ersatzdeckungsmittel stehen dem Fachbereich Fr&uuml;hkindliche Bildung, Schulen und Sport nicht zur Verf&uuml;gung. Der Betrag muss daher auf dem Produktsachkonto 36.50.02.00 &ndash; 4458 0000 &uuml;berplanm&auml;&szlig;ig bereit gestellt werden.</p>
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Die Deckung erfolgt &uuml;ber Mehrertr&auml;ge auf dem Produktsachkonto 61.10.00.00 &ndash;3013 0000 (Gewerbesteuer).</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 2: [[Media:221-24_A2_Finanzierung_freie_Traeger.pdf{{!}}Finanzierung freie Tr&auml;ger ]](eingestellt am 13.11.2024)</p>
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Aktuelle Version vom 13. November 2024, 20:37 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 221/24

Sachvortrag:

Die Träger von freien, kirchlichen und privaten Tageseinrichtungen für Kinder in Schwäbisch Hall erhalten aufgrund vertraglicher Regelungen einen Anteil ihrer Betriebsausgaben (aktuell zwischen 70 und 80%) durch die Stadt finanziert.
In den Jahren vor 2022 sind teilweise Abrechnungen von den Trägern nicht eingereicht oder aufgrund fehlender personeller Kapazitäten vom FB 50 nicht bearbeitet worden. Als der Haushalt 2023/2024 im Jahr 2022 geplant wurde, war daher nicht abzusehen, in welcher Höhe tatsächlich Mittel für die Auszahlung dieser Trägerzuschüsse benötigt werden. Hinzu kam die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes im April 2023 über die Erhöhung der Gehälter und Auszahlung von Inflationsausgleichszahlungen. Dies hatte zur Folge, dass auch Träger ihre Gehälter anpassten und Inflationsausgleichszahlungen gewährten.
Nachdem zwischenzeitlich alle Abrechnungen der Vorjahre vorliegen und bearbeitet wurden, zeigt sich, dass nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um den vertraglichen Anspruch der Träger erfüllen zu können.

Der Fehlbetrag beläuft sich insgesamt auf 705.000,00 EUR. Ersatzdeckungsmittel stehen dem Fachbereich Frühkindliche Bildung, Schulen und Sport nicht zur Verfügung. Der Betrag muss daher auf dem Produktsachkonto 36.50.02.00 – 4458 0000 überplanmäßig bereit gestellt werden.

Die Deckung erfolgt über Mehrerträge auf dem Produktsachkonto 61.10.00.00 –3013 0000 (Gewerbesteuer).

Anlagen:
Anlage 1: anerkanntr Gesamtaufwand Träger (eingestellt am 13.11.2024)
Anlage 2: Finanzierung freie Träger (eingestellt am 13.11.2024)

Beschlussfassung:

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 705.000,00 EUR werden wie im Sachvortrag beschrieben überplanmäßig bereit gestellt.

(26 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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