118496957/meetingannouncement/125313855/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< 118496957/meetingannouncement(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 18.07.2023 12:11, durch .)
(Änderung am 27.07.2023 14:08, durch .)
 
Zeile 35: Zeile 35:
 
<p>
 
<p>
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einbindung der geplanten Vorbehaltsfl&auml;che f&uuml;r Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen in Natur und Landschaft einen Rahmenplan auf Grundlage des vorliegenden&nbsp; Entwurfes (Anlage 4) weiter auszuarbeiten.</p>
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einbindung der geplanten Vorbehaltsfl&auml;che f&uuml;r Freifl&auml;chenphotovoltaikanlagen in Natur und Landschaft einen Rahmenplan auf Grundlage des vorliegenden&nbsp; Entwurfes (Anlage 4) weiter auszuarbeiten.</p>
|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=11|agendaitem-template-title=Änderung Regionalplan – Vorbehaltsgebiet Freiflächphotovoltaikanlagen (FFPV); hier: Festlegung Vorbehaltsgebiet FFPV Bibersfeld-Sanzenbach |agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=26.07.2023|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussantrag|}}
+
<p>
 +
(16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 10 Enthaltungen)</p>
 +
|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=11|agendaitem-template-title=Änderung Regionalplan – Vorbehaltsgebiet Freiflächphotovoltaikanlagen (FFPV); hier: Festlegung Vorbehaltsgebiet FFPV Bibersfeld-Sanzenbach |agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=26.07.2023|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussfassung|}}
  
 
[[Category:TYP:AI|125313855]]
 
[[Category:TYP:AI|125313855]]

Aktuelle Version vom 27. Juli 2023, 13:08 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 177/23

Sachvortrag:

Derzeit führt der Regionalverband Heilbronn-Franken das Verfahren der 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 durch. Inhalt ist die Ausweisung von Vorbehaltsge-bieten für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen. Auf der Gemarkung Schwäbisch Hall betrifft dies eine Fläche östlich von Sulzdorf (Anlage 1) über die der Gemeinderat im letzten Jahr in Kenntnis gesetzt wurde.

Vorbehaltsflächen für FFPV ermöglichen es der Regionalplanung großflächige FFPV-Anlagen in Regionalen Grünzügen zuzulassen. Dadurch können z. B. Anschlussleitungen, Übergabestationen (Trafos), etc. gemeinsam genutzt und Synergien generiert werden. Bisher sind nur „Insel“-Anlagen bis 2 ha unproblematisch, für Anlagen von 2-5 ha können unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Größere Anlagen, bzw. mehrere nebeneinander liegende Anlagen und die damit verbundene kumulierende Wirkung werden vom Regionalverband derzeit regelmäßig abgelehnt.

Aktuell hat der Regionalverband eine weitere Änderung des Regionalplans mit gleicher Absicht angestoßen, um die Energiewende voranzutreiben und das vom Land gesetzte Flächenziel von 0,2 % der Regionsfläche für FFPV-Anlagen zu erreichen. Deshalb wurde Mitte Mai eine Abfrage an die Kommunen über den weiteren Bedarf für entsprechende Vorhaltsgebiete gestartet. Eine Rückmeldung muss bis 31.07.2023 erfolgen.

Im Umfeld von Bibersfeld sind eine ganze Reihe von Freiflächenpotovoltaikanlagen geplant. Entsprechende Planungsermächtigungen wurden erteilt, bzw. erste Verfahrenschritte zur Bauleitplanung beschlossen und begonnen. In der Anlage 2 sind diese als schwarz umrandete Flächen dargestellt. Inzwischen liegen weitere Anträge vor (Anlage 5). Gleichzeitig sind auf der unmittelbar angrenzenden Gemarkung Rosengarten-Sanzenbach ebenfalls zahlreiche Freiflächenphotovoltaikanlagen geplant.

Nach den Regelungen für Regionale Grünzüge muss der Regionalverband aufgrund der kumulierenden Wirkung viele der geplanten Projekte ablehnen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung zusammen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Rosengarten Ende Mai ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Regionalverbandes geführt. Ergebnis ist, dass die in Anlage 2 dargestellte Fläche als Vorbehaltsfläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Regionalplan verankert werden soll. Dadurch werden die Anlagen gebündelt und ermöglicht, dass sie über eine gemeinsame Anschlussleitung an das übergeordnete Stromnetz angeschlossen werden können. Auch ein erforderliches Umspannwerk kann dann sinnvollerweise gemeinsam genutzt werden. Anlage 3 stellt die geplante Fläche auf der Gemarkung Schwäbisch Hall dar.

Damit sich die FFPV-Anlagen möglichst harmonisch in Natur und Landschaft einfügen, ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich für die Vorbehaltsfläche einen verbindlichen Rahmenplan aufzustellen, der die Fläche mittels Grün- und Wegschneisen strukturiert. Ein erster Entwurf des Strukturkonzeptes ist der Sitzungsvorlage beigefügt und soll nach Aufnahme in das Verfahren zur Änderung des Regionalplanes weiter konkretisiert werden (Anlage 4). Die weitere Bearbeitung erfolgt ebenfalls in enger Abstimmung mit der Gemeinde Rosengarten.

Der derzeitige Entwurf der Vorbehaltsfläche (ca. 85 ha) sieht eine Stromerzeugung von etwa 36 MW bezogen auf die ca. 54 ha Modulflächen vor, die über die nahegelegene Hochspannungsleitung in das regionale Stromnetz eingespeist werden können. Gleichzeitig werden durch die Grünkorridore mit einer Fläche von etwa 31 ha Bereiche geschaffen, die es Tieren weiterhin ermöglicht die Landschaft frei zu durchqueren und auch die ökologische Vielfalt deutlich steigert, im Vergleich zur derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung. Begleitend verlaufen hier auch die vorhandenen Bachläufe und Wege. Darüber hinaus können die Modulflächen innerhalb der Zäune zusammen mit der Eingrünung und den Wiesenflächen sehr gut ins Landschaftsbild eingebunden werden. An zentraler Stelle an der Gemarkungsgrenze von Schwäbisch Hall/Rosengarten ist eine Fläche (Landmark) denkbar, die über den Solarpark informiert, gleichzeitig aber auch Landschaftselemente (Aussichtspunkt, Baumhain,...) beinhaltet, die verschiedene Perspektiven auf den vorhandenen Naturraum eröffnet. Insgesamt soll hier ein Mehrwert für die Öffentlichkeit geschaffen werden der auch die Akzeptanz für eine solche Anlage steigern kann.

In Anbetracht der künftigen Konzentration von FFPV-Anlagen entlang der Gemarkungsgrenze Schwäbisch Hall-Bibersfeld und Rosengarten-Sanzenbach sind aus Sicht der Verwaltung weitere FFPV-Anlagen im Umfeld von Bibersfeld zu vermeiden, um Natur und Landschaft nicht zusätzlich zu belasten. Ausgenommen hiervon sind die Vorhaben, die bereits zur Planung ermächtigt wurden. In Anlage 2 sind diese dargestellt.
Darüber hinaus wird mit den bereits im Verfahren befindlichen Vorhaben und den künftigen Vorbehaltsflächen für FFPV die nach Kriterienkatalog festgesetzte maximale Zubaufläche von 100 ha erreicht. Gleichzeitig sind die FFPV-Vorbehaltsflächen vorrangig zu befüllen, weshalb auch aus diesem Grund keine weiteren bzw. bereits vorliegende Anfragen für FFPV-Anlagen um Bibersfeld angenommen werden. Die betroffenen Flächen sind in Anlage 5 dargestellt.

Der Gemeinderat Rosengarten berät nach der Sommerpause ebenfalls über die geplante Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf seiner Gemarkung und meldet diese entsprechend an den Regionalverband.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 einstimmig zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen Sulzdorf-Ost, Stand 22.09.2022
Anlage 2: Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen Bibersfeld- Sanzenbach, Stand 07.06.2023
Anlage 3: Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen Bibersfeld, Stand 07.06.2023
Anlage 4: Entwurf Strukturkonzept, Stand 07.06.2023
Anlage 5: Übersicht Freiflächenphotovoltaikanlagen angefragt, Stand 07.06.2023 

Beschlussfassung:

1. Der geplanten Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen für die vorgesehene Teiländerung des Regionalplans Heilbronn-Franken, dargestellt in Anlage 3, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fläche dem Regionalverband mitzuteilen.     

2. Um Natur und Landschaft im Umfeld von Bibersfeld zu schonen, werden vorerst keine weiteren bzw. vorliegende Anfragen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in diesem Bereich  angenommen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Einbindung der geplanten Vorbehaltsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Natur und Landschaft einen Rahmenplan auf Grundlage des vorliegenden  Entwurfes (Anlage 4) weiter auszuarbeiten.

(16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 10 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge