124675038/meetingannouncement/124982118/agendaitem
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+ | Die Auswahl wird nach einer Priorisierung hinsichtlich des Umfeldes und der Nutzung der Haltestellen wie Bushaltestellen an Schulen, Schulzentren, Pflege- und Seniorenheimen, öffentlichen Einrichtungen erstellt, bei denen eine barrierfreie Mobilität vorhanden sein sollte. Desweiteren werden im Zuge von Straßenbaumaßnahmen der Umbau von Bushaltestellen vorgenommen.</p> | ||
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+ | Folgende Haltestellen wurden bisher in die Auswahl mit einbezogen:<br /> | ||
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+ | Zum barrierefreien Ein- und Ausstieg hat sich der Einbau von Formsteinen als Busbordstein etabliert, um den Bus so nahe wie möglich an die Haltestellenkante zu führen. Als weitere Grundelemente der Barrierefreiheit, die in jeder Haltestelle eingerichtet werden sollen, zählen die Bodenindikatoren. Diese sollen den sehbehinderten Personen das Auffinden der Haltestelle (Rippenstruktur) und des Einstiegsfelds ermöglichen. Bei dem Ausbau der Haltestellen sind die vorhandenen verkehrlichen Anlagen wie Fußgängerüberwege, Ampeln, Beleuchtungen mit einzubeziehen, so dass auch diese entsprechend der Barrierefreiheit angepasst werden.</p> | ||
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+ | Für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen gibt es nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Zuschüsse zur Förderung (ÖPNV). Die Zuschussanträge können nach dem Vorliegen der Kostenschätzung der Einzelplanungen gestellt werden. Gegebenenfalls werden Haltestellen zusammengefasst, um die Mindestantragssumme zu erreichen.</p> | ||
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+ | Aufgrund der Personalsituation in der Abteilung Tiefbau und den zahlreichen noch parallel laufenden Tiefbauprojekten ist diese bemüht, nach Festlegung der Ausbaupakete die Planungsaufträge im Oktober zu erteilen. Dann werden die Planungen mit den Beteiligten erarbeitet und die Zuschüsse beantragt sowie Haushaltsmittel für 2025 angemeldet. Eine bauliche Umsetzung der Ausbauplanungen mit den ersten Haltestellen wird im Frühjahr 2025 angestrebt.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 17. Juli 2023, 20:24 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 172/23
Sachvortrag:
Die Stadt Schwäbisch Hall hat in ihrem Stadtgebiet mit Teilorten 150 Bushaltestellen. Von diesen Haltestellen sind 29 barrierefrei ausgebaut, das entspricht einer Ausbauquote von 20 % (Vergleichsdaten auf Bundes-, Landes- oder Kreisebene waren leider nicht ermittelbar, lediglich einer Anfrage im Landtag vom November 2020 konnte entnommen werden, dass im Enzkreis bspw. 60 von 830 Bushaltestellen barrierefrei seien, 50 weitere konkret in Planung. Dies entspräche einer Quote von ca. 13,5 %. In Stuttgart waren nach einer Zeitungsmeldung vom Juni 2021 zu diesem Zeitpunkt ca. 46 % der 822 Bushaltestellen barrierefrei).
Bei laufenden Baumaßnahmen, wie bei der Sanierung der Daimlerstraße, werden die Bushaltestellen regelmäßig barrierefrei gebaut. Für die weiteren Ausbaustufen zur Barrierefreiheit der Bushaltestellen wird zur Zeit in der Abteilung Tiefbau an der Erstellung eines weiteren Ausbaupaketes gearbeitet, in dem mehrere Bushaltestellen im Stadtgebiet als Planungsauftrag an ein Ingenieurbüro mit einer Angebotsabfrage (UVgo) vergeben werden sollen.
Die Auswahl wird nach einer Priorisierung hinsichtlich des Umfeldes und der Nutzung der Haltestellen wie Bushaltestellen an Schulen, Schulzentren, Pflege- und Seniorenheimen, öffentlichen Einrichtungen erstellt, bei denen eine barrierfreie Mobilität vorhanden sein sollte. Desweiteren werden im Zuge von Straßenbaumaßnahmen der Umbau von Bushaltestellen vorgenommen.
Folgende Haltestellen wurden bisher in die Auswahl mit einbezogen:
• Berufsschulzentrum Hagenbacher Ring - Max - Eyth Straße
• Rollhofschule im Vogelsang + FGÜ + Rollhof
• Schulzentrum Ost Tüngentalerstraße / Kreuzwiesenweg
• Schenkenseestraße, Schenkenseebad, Schulzentrum Ost
• Seniorenhaus Hessental, Hessentaler Straße
• Diak-Alten-Hilfe Sonngarten, Schlichtweg 39
Zum barrierefreien Ein- und Ausstieg hat sich der Einbau von Formsteinen als Busbordstein etabliert, um den Bus so nahe wie möglich an die Haltestellenkante zu führen. Als weitere Grundelemente der Barrierefreiheit, die in jeder Haltestelle eingerichtet werden sollen, zählen die Bodenindikatoren. Diese sollen den sehbehinderten Personen das Auffinden der Haltestelle (Rippenstruktur) und des Einstiegsfelds ermöglichen. Bei dem Ausbau der Haltestellen sind die vorhandenen verkehrlichen Anlagen wie Fußgängerüberwege, Ampeln, Beleuchtungen mit einzubeziehen, so dass auch diese entsprechend der Barrierefreiheit angepasst werden.
Für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen gibt es nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Zuschüsse zur Förderung (ÖPNV). Die Zuschussanträge können nach dem Vorliegen der Kostenschätzung der Einzelplanungen gestellt werden. Gegebenenfalls werden Haltestellen zusammengefasst, um die Mindestantragssumme zu erreichen.
Aufgrund der Personalsituation in der Abteilung Tiefbau und den zahlreichen noch parallel laufenden Tiefbauprojekten ist diese bemüht, nach Festlegung der Ausbaupakete die Planungsaufträge im Oktober zu erteilen. Dann werden die Planungen mit den Beteiligten erarbeitet und die Zuschüsse beantragt sowie Haushaltsmittel für 2025 angemeldet. Eine bauliche Umsetzung der Ausbauplanungen mit den ersten Haltestellen wird im Frühjahr 2025 angestrebt.
Anlage: Übersichtsplan
Beschlussfassung:
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)