118496673/meetingannouncement/121832598/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< 118496673/meetingannouncement(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 06.03.2023 10:52, durch .)
 
(Änderung am 16.03.2023 15:33, durch .)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
 
|agendaitem-attribute-id=121832598|agendaitem-attribute-ma_id=118496673|agendaitem-attribute-number=4|agendaitem-attribute-subnumber=|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=1.zu32/23|agendaitem-attribute-title=Stadt Schwäbisch Hall: Übertragung von Haushaltsmitteln
 
|agendaitem-attribute-id=121832598|agendaitem-attribute-ma_id=118496673|agendaitem-attribute-number=4|agendaitem-attribute-subnumber=|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=1.zu32/23|agendaitem-attribute-title=Stadt Schwäbisch Hall: Übertragung von Haushaltsmitteln
 
hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2022
 
hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2022
|agendaitem-attribute-statement=<p>
+
|agendaitem-attribute-statement=<p align="justify">
Vorlage folgt</p>
+
Gem&auml;&szlig; &sect; 21 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-W&uuml;rttemberg (GemHVO) k&ouml;nnen</p>
|agendaitem-attribute-resolution_text=|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=4|agendaitem-template-title=Stadt Schwäbisch Hall: Übertragung von Haushaltsmitteln hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2022 |agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=15.03.2023|agendaitem-attribute-resolution-heading=- nicht anzeigen -|}}
+
<ol>
 +
<li>
 +
<p align="justify">
 +
Ans&auml;tze f&uuml;r Auszahlungen f&uuml;r Investitionen per Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragung (E&Uuml;T) ins Folgejahr &uuml;bertragen werden, wenn diese im Folgejahr fortgef&uuml;hrt werden.</p>
 +
</li>
 +
<li>
 +
<p align="justify">
 +
Ans&auml;tze f&uuml;r zweckgebundene investive Einzahlungen per E&Uuml;T ins Folgejahr &uuml;bertragen werden, wenn deren Eingang im Folgejahr sicher ist.</p>
 +
</li>
 +
</ol>
 +
<ol>
 +
<li value="3">
 +
<p align="justify">
 +
Ans&auml;tze f&uuml;r Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets entsprechend der st&auml;dtischen Budgetierungsrichtlinie per E&Uuml;T ins Folgejahr &uuml;bertragen werden.</p>
 +
</li>
 +
</ol>
 +
<p align="justify">
 +
Die E&Uuml;T&#39;s werden unterschieden in:</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>&Uuml;bert</u><u>r</u><u>ag offener Auftr&auml;ge:</u><br />
 +
Bei den sogenannten &bdquo;offenen Auftr&auml;gen&ldquo; handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgesch&auml;ft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im st&auml;dtischen Finanzsystem sind diese F&auml;lle als &bdquo;offene Auftr&auml;ge&ldquo; angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Auftr&auml;ge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen f&uuml;hren, sind diese zwingend nach 2023 zu &uuml;bertragen.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>&Uuml;bertrag von nicht bewirtschafteten </u><u>Haushaltsmittel</u><u>n </u><u>(Aufwendungen, Auszahlungen und investive Einzahlungen)</u><u>:</u><br />
 +
Liegen keine verpflichtenden Rechtsgesch&auml;fte vor, k&ouml;nnen &uuml;bertragbare Haushaltsmittel ganz oder teilweise nach den Zust&auml;ndigkeiten der st&auml;dtischen Hauptsatzung ins Folgejahr &uuml;bertragen werden.</p>
 +
<p align="justify">
 +
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2022 Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen in H&ouml;he von 34.840.855 &euro; gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:</p>
 +
<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" width="605">
 +
 +
<tr>
 +
<td>
 +
<p align="justify">
 +
&nbsp;</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="center">
 +
<strong>Offene Auftr&auml;ge</strong></p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="center">
 +
<strong>Nicht bewirtschaftete HH-Mittel</strong></p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="center">
 +
<strong>Gesamt</strong></p>
 +
</td>
 +
</tr>
 +
<tr>
 +
<td colspan="4">
 +
<p align="justify">
 +
<strong>Ergebnishaushalt</strong></p>
 +
</td>
 +
</tr>
 +
<tr>
 +
<td>
 +
<p align="justify">
 +
Aufwendungen = Auszahlungen</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
2.272.908 &euro;</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
1.876.663 &euro;</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
<strong>4.149.573 &euro;</strong></p>
 +
</td>
 +
</tr>
 +
<tr>
 +
<td colspan="4">
 +
<p align="left">
 +
<strong>Investiver Finanzhaushalt</strong></p>
 +
</td>
 +
</tr>
 +
<tr>
 +
<td>
 +
<p align="justify">
 +
Einzahlungen</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
0 &euro;</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
3.631.200 &euro;</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
<strong>3.631.200 &euro;</strong></p>
 +
</td>
 +
</tr>
 +
<tr>
 +
<td>
 +
<p align="justify">
 +
Auszahlungen</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
14.656.465 &euro;</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
12.403.618 &euro;</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
<strong>27.060.082 &euro;</strong></p>
 +
</td>
 +
</tr>
 +
<tr>
 +
<td>
 +
<p align="justify">
 +
<strong>Gesamt</strong></p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
<strong>16.929.373 &euro;</strong></p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
<strong>17.911.481 &euro;</strong></p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
<strong>34.840.855 &euro;</strong></p>
 +
</td>
 +
</tr>
 +
 +
</table>
 +
<p align="justify">
 +
Im Vergleich zum Vorjahr (31.694.532,61 &euro;) werden dieses Jahr mehr E&Uuml;T`s gebildet.</p>
 +
<p align="justify">
 +
Detaildarstellungen aller Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen sind als Anlagen, getrennt nach Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie investive Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt, beigef&uuml;gt.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Anlagen:</u><br />
 +
Anlage 1:&nbsp;[[Media:1zu-32-23-A1-EUET-Aufwendungen-Auszahlungen-Ergebnishaushalt-Ermaechtigungsuebertragungen-HH-2022.pdf{{!}}Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen Aufwendungen/Auszahlungen Ergebnishaushalt]]<br />
 +
Anlage 2:&nbsp;[[Media:1zu-32-23-A2-EUET-investiver-Einzahlungen-Finanzhaushalt-Ermaechtigungsuebertragungen-HH-2022.pdf{{!}}Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen investiver Einzahlungen Finanzhaushalt]]<br />
 +
Anlage 3:&nbsp;[[Media:1zu-32-23-A3-EUET-investiver-auszahlungen-Finanzhaushalt-Ermaechtigungsuebertragungen-HH-2022.pdf{{!}}Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen investiver Auszahlungen Finanzhaushalt]]</p>
 +
|agendaitem-attribute-resolution_text=<p align="justify">
 +
Der Bildung der in den Anlagen aufgef&uuml;hrten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen von Verf&uuml;gungsmitteln wird zugestimmt.<br />
 +
Die Bildung der in den Anlagen aufgef&uuml;hrten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen von offenen Auftr&auml;gen wird zur Kenntnis genommen.</p>
 +
<p align="justify">
 +
(einstimmig - 33)</p>
 +
|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=4|agendaitem-template-title=Stadt Schwäbisch Hall: Übertragung von Haushaltsmitteln hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2022 |agendaitem-template-committee=Gemeinderat|agendaitem-template-start_date=15.03.2023|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussfassung|}}
  
 
[[Category:TYP:AI|121832598]]
 
[[Category:TYP:AI|121832598]]

Aktuelle Version vom 16. März 2023, 15:33 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 1.zu32/23

Sachvortrag:

Gemäß § 21 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg (GemHVO) können

  1. Ansätze für Auszahlungen für Investitionen per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden.

  2. Ansätze für zweckgebundene investive Einzahlungen per EÜT ins Folgejahr übertragen werden, wenn deren Eingang im Folgejahr sicher ist.

  1. Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets entsprechend der städtischen Budgetierungsrichtlinie per EÜT ins Folgejahr übertragen werden.

Die EÜT's werden unterschieden in:

Übertrag offener Aufträge:
Bei den sogenannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im städtischen Finanzsystem sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese zwingend nach 2023 zu übertragen.

Übertrag von nicht bewirtschafteten Haushaltsmitteln (Aufwendungen, Auszahlungen und investive Einzahlungen):
Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsmittel ganz oder teilweise nach den Zuständigkeiten der städtischen Hauptsatzung ins Folgejahr übertragen werden.

Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2022 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 34.840.855 € gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Offene Aufträge

Nicht bewirtschaftete HH-Mittel

Gesamt

Ergebnishaushalt

Aufwendungen = Auszahlungen

2.272.908 €

1.876.663 €

4.149.573 €

Investiver Finanzhaushalt

Einzahlungen

0 €

3.631.200 €

3.631.200 €

Auszahlungen

14.656.465 €

12.403.618 €

27.060.082 €

Gesamt

16.929.373 €

17.911.481 €

34.840.855 €

Im Vergleich zum Vorjahr (31.694.532,61 €) werden dieses Jahr mehr EÜT`s gebildet.

Detaildarstellungen aller Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen, getrennt nach Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie investive Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt, beigefügt.

Anlagen:
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen Aufwendungen/Auszahlungen Ergebnishaushalt
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen investiver Einzahlungen Finanzhaushalt
Anlage 3: Ermächtigungsübertragungen investiver Auszahlungen Finanzhaushalt

Beschlussfassung:

Der Bildung der in den Anlagen aufgeführten Ermächtigungsübertragungen von Verfügungsmitteln wird zugestimmt.
Die Bildung der in den Anlagen aufgeführten Ermächtigungsübertragungen von offenen Aufträgen wird zur Kenntnis genommen.

(einstimmig - 33)

Meine Werkzeuge