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− | Anlage 2: Präsentation Jahresabschluss 2021 Stadt Schwäbisch Hall</p> | + | Anlage 2: [[Media:Praesentation-Jahresabschluss-Stadt-2021.pdf{{!}}Präsentation Jahresabschluss 2021 Stadt Schwäbisch Hall]]</p> |
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Der Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2021 wird zur Kenntnis genommen.<br /> | Der Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2021 wird zur Kenntnis genommen.<br /> |
Aktuelle Version vom 5. August 2022, 11:55 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 200/22
Sachvortrag:
Der Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall für das Rechnungsjahr 2021 ist aufgestellt und liegt in ungeprüfter Fassung vor.
Vermögensrechnung (Bilanz):
Die Vermögensrechnung zum 31.12.2021 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 411.397.933,30 € (VJ 402.846.597,04 €) auf.
Eine detaillierte Darstellung der Bilanz sowie Erläuterungen über die Entwicklung der Bilanzpositionen ist im Jahresabschluss unter Punkt 6 zu finden.
Ergebnisrechnung:
Seit der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen ist die Ergebnisrechnung für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt ausschlaggebend.
Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2021 beträgt 12.596.500,19 € (VJ Jahresüberschuss 8.432.441,85 €) und ist gegenüber dem geplanten ordentlichen Ergebnis von -22.188.160,00 € um 9.591.659,81 € besser ausgefallen.
Das Sonderergebnis beträgt 2.572.135,38 €.
Eine detaillierte Darstellung über die Entwicklung des Ergebnishaushaltes ist im Jahresabschluss unter den Punkten 3 und 5 wiedergegeben.
Finanzrechnung:
Der Endbestand an Zahlungsmitteln am 31.12.2021 betrug 8.569.376,13 € (VJ 34.180.262,54 €).
Wie sich die Finanzmittel im Jahr 2021 aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit im Einzelnen entwickelt hat, wird im Jahresabschluss u. a. unter den Punkten 4 und 5 erläutert.
Anlagen:
Anlage 1: Der Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2021
Anlage 2: Präsentation Jahresabschluss 2021 Stadt Schwäbisch Hall
Beschlussfassung:
Der Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2021 wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)