98184897/meetingannouncement/100717061/agendaitem
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Wie im Rahmen der Aufstellungsbeschlüsse dargestellt, werden in dem Quartier an der Brenz- und Mörikestraße die prägenden Vorgartenzonen zunehmend von Parkierungsanlagen und Zufahrten aufgrund einer verstärkten Grundstücksteilung und -ausnutzung in Anspruch genommen. Ziel der Planung ist daher die Sicherung des Quartierscharakters, u. a. durch den weitgehenden Erhalt der Vorgartenzonen. Hierzu ist die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit Zweckbestimmung „Vorgarten“ vorgesehen, welche die Nutzung der Vorgärten sowie den Anteil gärtnerisch anzulegender Flächen regelt. Ergänzt wird diese durch die Regelung der Anordnung von Stellplätzen, Carports und Garagen sowie örtliche Bauvorschriften, welche insbesondere Festsetzungen zu Einfriedungen und Stützmauern treffen.</p> | Wie im Rahmen der Aufstellungsbeschlüsse dargestellt, werden in dem Quartier an der Brenz- und Mörikestraße die prägenden Vorgartenzonen zunehmend von Parkierungsanlagen und Zufahrten aufgrund einer verstärkten Grundstücksteilung und -ausnutzung in Anspruch genommen. Ziel der Planung ist daher die Sicherung des Quartierscharakters, u. a. durch den weitgehenden Erhalt der Vorgartenzonen. Hierzu ist die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit Zweckbestimmung „Vorgarten“ vorgesehen, welche die Nutzung der Vorgärten sowie den Anteil gärtnerisch anzulegender Flächen regelt. Ergänzt wird diese durch die Regelung der Anordnung von Stellplätzen, Carports und Garagen sowie örtliche Bauvorschriften, welche insbesondere Festsetzungen zu Einfriedungen und Stützmauern treffen.</p> | ||
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− | In seiner Sitzung am 06.10.2021 (SV-Nr. 245/21, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum 11.10.2021 bis 05.11.2021. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu Änderungen der Planfestsetzungen führen. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 07.12.2021 (vgl. Anlage 7) wird verwiesen.</p> | + | In seiner Sitzung am 06.10.2021 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/78505451/meetingannouncement/92575148/agendaitem SV-Nr. 245/21, öffentlich]) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum 11.10.2021 bis 05.11.2021. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu Änderungen der Planfestsetzungen führen. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 07.12.2021 (vgl. Anlage 7) wird verwiesen.</p> |
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Gegenüber dem Planstand zur frühzeitigen Beteiligung wurde insbesondere die Vorgärten betreffende Festsetzung zu privaten Grünflächen konkretisiert sowie redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Auf den als Anlage zur Vorlage beigefügten Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften (Stand 13.12.2021) wird verwiesen.</p> | Gegenüber dem Planstand zur frühzeitigen Beteiligung wurde insbesondere die Vorgärten betreffende Festsetzung zu privaten Grünflächen konkretisiert sowie redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Auf den als Anlage zur Vorlage beigefügten Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften (Stand 13.12.2021) wird verwiesen.</p> | ||
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B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe - Änderung Brenz-und Mörikestraße“<br /> | B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe - Änderung Brenz-und Mörikestraße“<br /> | ||
Die Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe – Änderung Brenz- und Mörikestraße“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 13.12.2021 (vgl. Anlagen 2 und 3) beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG).</p> | Die Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe – Änderung Brenz- und Mörikestraße“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 13.12.2021 (vgl. Anlagen 2 und 3) beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG).</p> | ||
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2022, 11:25 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 15/22
Sachvortrag:
Wie im Rahmen der Aufstellungsbeschlüsse dargestellt, werden in dem Quartier an der Brenz- und Mörikestraße die prägenden Vorgartenzonen zunehmend von Parkierungsanlagen und Zufahrten aufgrund einer verstärkten Grundstücksteilung und -ausnutzung in Anspruch genommen. Ziel der Planung ist daher die Sicherung des Quartierscharakters, u. a. durch den weitgehenden Erhalt der Vorgartenzonen. Hierzu ist die Festsetzung einer privaten Grünfläche mit Zweckbestimmung „Vorgarten“ vorgesehen, welche die Nutzung der Vorgärten sowie den Anteil gärtnerisch anzulegender Flächen regelt. Ergänzt wird diese durch die Regelung der Anordnung von Stellplätzen, Carports und Garagen sowie örtliche Bauvorschriften, welche insbesondere Festsetzungen zu Einfriedungen und Stützmauern treffen.
In seiner Sitzung am 06.10.2021 (SV-Nr. 245/21, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum 11.10.2021 bis 05.11.2021. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu Änderungen der Planfestsetzungen führen. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 07.12.2021 (vgl. Anlage 7) wird verwiesen.
Gegenüber dem Planstand zur frühzeitigen Beteiligung wurde insbesondere die Vorgärten betreffende Festsetzung zu privaten Grünflächen konkretisiert sowie redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Auf den als Anlage zur Vorlage beigefügten Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften (Stand 13.12.2021) wird verwiesen.
Weitere Vorgehensweise:
Auf Grundlage der im Beschlussantrag formulierten Anträge erfolgt die Durchführung der Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Die Unterlagen können als Aushang im Fachbereich Planen und Bauen und auf der Internetseite der Stadt Schwäbisch Hall eingesehen werden. Hier besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung für die Öffentlichkeit. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie soll die anstehende Auslegung anhand des Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist, über das Internet erfolgen. Die Öffentlichkeit ohne Internetanschluss kann nach Terminvereinbarung die Unterlagen bei der Stadt Schwäbisch Hall einsehen und ihre Anregungen und Bedenken vorbringen.
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 0162-01/07 im Maßstab 1:2500, Stand 14.01.2019
Anlage 2: Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Stand 13.12.2021
Anlage 3: Begründung, Stand 13.12.2021
Anlage 4: Zeichnerische Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 0162-01/01 „Tullauer Höhe“ Stand 25.06.1936
Anlage 5: Textliche Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 0162-01/01 „Tullauer Höhe“ Stand 25.02.1937
Anlage 6: Abschrift der textlichen Festsetzungen Nr. 0162-01/01 „Tullauer Höhe“, Stand 10.07.1936
Anlage 7: Abwägungstabelle zu eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Stand 07.12.2021
Beschlussfassung:
1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 7 beschlossen.
2. Auslegungsbeschlüsse
A) Bebauungsplan Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe - Änderung Brenz- und Mörikestraße“
Die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe - Änderung Brenz- und Mörikestraße“ wird gem. §§ 3 Bas. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 13.12.2021 (vgl. Anlagen 2 und 3) beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG).
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe - Änderung Brenz-und Mörikestraße“
Die Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0162-01/07 „Tullauer Höhe – Änderung Brenz- und Mörikestraße“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 13.12.2021 (vgl. Anlagen 2 und 3) beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG).
(12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)