55313724/meetingminutes/65660005/paragraph
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In Anerkennung des langjährigen Engagements der Arbeiterwohlfahrt soll der Zuschuss für das Jahr 2019 nachträglich ausbezahlt werden. Da keine Ermächtigungsübertragung gebildet wurde, ist für die Auszahlung gemäß den Wertgrenzen der Hauptsatzung ein erneute Beschlussfassung erforderlich. Die Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.</p> | In Anerkennung des langjährigen Engagements der Arbeiterwohlfahrt soll der Zuschuss für das Jahr 2019 nachträglich ausbezahlt werden. Da keine Ermächtigungsübertragung gebildet wurde, ist für die Auszahlung gemäß den Wertgrenzen der Hauptsatzung ein erneute Beschlussfassung erforderlich. Die Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.</p> | ||
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Der Zuschuss zum Betrieb der Kinderinsel im Jahr 2019 in Höhe von 6.000 € wird nachträglich ausbezahlt. Die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.<br /> | Der Zuschuss zum Betrieb der Kinderinsel im Jahr 2019 in Höhe von 6.000 € wird nachträglich ausbezahlt. Die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.<br /> | ||
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2021, 10:59 Uhr
Sachvortrag:
Für den Betrieb der Kinderinsel erhält die Arbeiterwohlfahrt Schwäbisch Hall einen Zuschuss in Höhe von 6.000 € jährlich. Der Abruf der Mittel für das Haushaltsjahr 2019 wurde versäumt.
In Anerkennung des langjährigen Engagements der Arbeiterwohlfahrt soll der Zuschuss für das Jahr 2019 nachträglich ausbezahlt werden. Da keine Ermächtigungsübertragung gebildet wurde, ist für die Auszahlung gemäß den Wertgrenzen der Hauptsatzung ein erneute Beschlussfassung erforderlich. Die Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Der Zuschuss zum Betrieb der Kinderinsel im Jahr 2019 in Höhe von 6.000 € wird nachträglich ausbezahlt. Die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.
(einstimmig - 33)
- Stadtrat Feucht nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -