9326335/meetingminutes/10382961/paragraph
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− | In den Sitzungen des BPA vom 14.07. und 03.11.2014 sowie des Gemeinderats vom 30.07. und 12.11.2014 wurde die Planung für die Erweiterung der Grundschule und den Neubau des Kindergartens im Entwurf bereits vorgestellt und ausführlich erläutert. Bereits im Stadium des Vorentwurfes waren das Baucontrolling und der Energiebeauftragte in mehreren Optimierungsrunden am Planungsprozess beteiligt.</ | + | In den Sitzungen des BPA vom 14.07. und 03.11.2014 sowie des Gemeinderats vom 30.07. und 12.11.2014 wurde die Planung für die Erweiterung der Grundschule und den Neubau des Kindergartens im Entwurf bereits vorgestellt und ausführlich erläutert. Bereits im Stadium des Vorentwurfes waren das Baucontrolling und der Energiebeauftragte in mehreren Optimierungsrunden am Planungsprozess beteiligt.<br /> |
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Das Gremium beauftragte die Bauverwaltung, die Planungen bis zur Realisierungsreife weiter zu entwickeln und die Auftragsvergaben vorzubereiten. Ebenso wurden die Erhöhung der zur Verfügung zu stellenden Mittel nach aktualisierter Kostenberechnung um 520.000 € sowie weitere 240.000 € als Mehrkosten für die Erfüllung des Passivhausstandards beschlossen.</p> | Das Gremium beauftragte die Bauverwaltung, die Planungen bis zur Realisierungsreife weiter zu entwickeln und die Auftragsvergaben vorzubereiten. Ebenso wurden die Erhöhung der zur Verfügung zu stellenden Mittel nach aktualisierter Kostenberechnung um 520.000 € sowie weitere 240.000 € als Mehrkosten für die Erfüllung des Passivhausstandards beschlossen.</p> | ||
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− | + | Die öffentlich ausgeschriebenen Landschaftsbauarbeiten umfassen befestigte Flächen und Grünflächen im Bereich des Kindergartens. Enthalten ist die Einfriedung mit Zäunen, die Zugänge zu Haupt- und Gartenzugängen etc.<br /> | |
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Nicht enthalten sind die Spielgeräte. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben werden.</p> | Nicht enthalten sind die Spielgeräte. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben werden.</p> | ||
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(Die Kostenberechnung. des Fachplaners, der AG Traub & Gundelfinger, belief sich auf 186.550,35 €.)</p> | (Die Kostenberechnung. des Fachplaners, der AG Traub & Gundelfinger, belief sich auf 186.550,35 €.)</p> | ||
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<strong>Haushaltsmittel</strong><br /> | <strong>Haushaltsmittel</strong><br /> | ||
Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2016 unter Produktnummer 21 100 120; Maßnahme 14 002; Sachkonto 78 71 zur Verfügung.</p> | Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2016 unter Produktnummer 21 100 120; Maßnahme 14 002; Sachkonto 78 71 zur Verfügung.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 31. März 2016, 11:51 Uhr
Sachvortrag:
In den Sitzungen des BPA vom 14.07. und 03.11.2014 sowie des Gemeinderats vom 30.07. und 12.11.2014 wurde die Planung für die Erweiterung der Grundschule und den Neubau des Kindergartens im Entwurf bereits vorgestellt und ausführlich erläutert. Bereits im Stadium des Vorentwurfes waren das Baucontrolling und der Energiebeauftragte in mehreren Optimierungsrunden am Planungsprozess beteiligt.
Das Gremium beauftragte die Bauverwaltung, die Planungen bis zur Realisierungsreife weiter zu entwickeln und die Auftragsvergaben vorzubereiten. Ebenso wurden die Erhöhung der zur Verfügung zu stellenden Mittel nach aktualisierter Kostenberechnung um 520.000 € sowie weitere 240.000 € als Mehrkosten für die Erfüllung des Passivhausstandards beschlossen.
Die öffentlich ausgeschriebenen Landschaftsbauarbeiten umfassen befestigte Flächen und Grünflächen im Bereich des Kindergartens. Enthalten ist die Einfriedung mit Zäunen, die Zugänge zu Haupt- und Gartenzugängen etc.
Nicht enthalten sind die Spielgeräte. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben werden.
1. Fa. Benignus, Backnang |
174.664,05 € (brutto) |
(Die Kostenberechnung. des Fachplaners, der AG Traub & Gundelfinger, belief sich auf 186.550,35 €.)
Haushaltsmittel
Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2016 unter Produktnummer 21 100 120; Maßnahme 14 002; Sachkonto 78 71 zur Verfügung.
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wird über das Vorhaben in seiner Sitzung am 25.02.2016 informiert.
Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)
Beschluss:
Die Landschaftsbauarbeiten werden zum genannten Angebotspreis an die oben genannte Firma erteilt.
(einstimmig - 19 -)