1725073/meetingminutes/2081445/paragraph

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im Zuge von Leitungsverlegungsarbeiten wurde der Fußgängerüberweg an der Haalstraße im Bereich der Volkshochschule entfernt. Ursprünglich war es die Absicht der Verwaltung, diesen Fußgängerweg wieder einrichten zu lassen. So wurde es Ihnen auch auf Ihre Nachfrage hin mitgeteilt.
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Im Zuge von Leitungsverlegungen wurde der Fußgängerüberweg an der Haalstraße im Bereich der Volkshochschule entfernt. Ursprünglich war es die Absicht der Verwaltung, ihn wieder herzustellen. So wurde es Ihnen auch mitgeteilt.  
  
Zwischenzeitlich hat sich diesbezüglich ein neuer Kenntnisstand ergeben. Die Verkehrsbelastung der Haalstraße und unter besonderer Berücksichtigung der Querungszahlen der Fußgänger, machen es nach den geltenden Vorschriften nicht erforderlich, hier einen Fußgängerüberweg zu installieren. Auch vor dem Hintergrund, dass auf dieser Strecke ausschließlich Einbahnstraßenverkehr herrscht, ist es aus der Sicht der Ordnungs- und Bauverwaltung nicht notwendig, diesen Fußgängerüberweg weiterhin zu betreiben.
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Zwischenzeitlich hat sich jedoch ein neuer Kenntnisstand ergeben. Die Verkehrsbelastung der Haalstraße unter besonderer Berücksichtigung der Querungszahlen der Fußgänger macht es nach den geltenden Vorschriften nicht erforderlich, hier wieder einen Fußgängerüberweg zu installieren. Auch vor dem Hintergrund, dass auf dieser Strecke ausschließlich Einbahnstraßenverkehr herrscht, ist es aus Sicht der Ordnungs- und Bauverwaltung nicht notwendig, diesen Überweg weiterhin zu betreiben.
  
Nachdem aus Richtung Salinenstraße allenfalls Taxis diese Route benutzen können, wird seitens der Verwaltung in Erwägung gezogen, im Bereich der früheren Querungsstelle, eine Fahrbahnverengung zu markieren, um die Geschwindigkeit der stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge niedrig zu halten.
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Nachdem aus Richtung Salinenstraße allenfalls Taxis diese Route benutzen können, zieht die Verwaltung in Erwägung im Bereich der früheren Querungsstelle eine Fahrbahnverengung zu markieren, um die Geschwindigkeit der stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge niedrig zu halten.
  
Somit sind den Belangen der Fußgänger in diesem Bereich in ausreichender Weise Rechnung getragen.
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Somit wird den Belangen der Fußgänger in diesem Bereich in ausreichender Weise Rechnung getragen. <br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
 
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2010, 00:29 Uhr

Sachvortrag:

s. a. BPA vom 17.11.08, § 218/6

Im Zuge von Leitungsverlegungen wurde der Fußgängerüberweg an der Haalstraße im Bereich der Volkshochschule entfernt. Ursprünglich war es die Absicht der Verwaltung, ihn wieder herzustellen. So wurde es Ihnen auch mitgeteilt.

Zwischenzeitlich hat sich jedoch ein neuer Kenntnisstand ergeben. Die Verkehrsbelastung der Haalstraße unter besonderer Berücksichtigung der Querungszahlen der Fußgänger macht es nach den geltenden Vorschriften nicht erforderlich, hier wieder einen Fußgängerüberweg zu installieren. Auch vor dem Hintergrund, dass auf dieser Strecke ausschließlich Einbahnstraßenverkehr herrscht, ist es aus Sicht der Ordnungs- und Bauverwaltung nicht notwendig, diesen Überweg weiterhin zu betreiben.

Nachdem aus Richtung Salinenstraße allenfalls Taxis diese Route benutzen können, zieht die Verwaltung in Erwägung im Bereich der früheren Querungsstelle eine Fahrbahnverengung zu markieren, um die Geschwindigkeit der stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge niedrig zu halten.

Somit wird den Belangen der Fußgänger in diesem Bereich in ausreichender Weise Rechnung getragen.

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