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+ | # A) Der o. g. B-Plan Nr. 2114-01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500, vom 26.05.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Das Büro wird zur Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) autorisiert.<br><br>B) Die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Schwarzäcker“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi vom 26.05.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 2114-01. Das Büro wird zur Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) autorisiert.<br><br>Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt. | ||
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 21:38 Uhr
Sachvortrag:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schwarzäcker“ ist ca. 6.422 m² groß und befindet sich ca. 8 km östlich von Schwäbisch Hall im Ortsteil Matheshörlebach. Die Planfläche schließt im Norden an die südliche Grenze des bestehenden Dorfgebiets von Matheshörlebach an, im Süden und im Osten wird das Gebiet durch bestehende landwirtschaftlich genutzte Wege begrenzt und an der westlichen Grenze fließt ein kleiner Bach.
Auf Grund des landwirtschaftlichen Strukturwandels soll auf bisher konventionell betriebener Ackerfläche die Voraussetzung für die Herstellung von Solarstrom geschaffen werden. Es wurde eine Fotosimulation erstellt, um die Auswirkung auf das Landschaftsbild besser bewerten zu können. Von nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszugehen. Entlang der südlichen Grundstücksgrenze verläuft eine Hochspannungsleitung. Das Plangrundstück befindet sich, wie der gesamte Ort Matheshörlebach, in der Einflugschneise des Würth-Airports.
Es wird vorgeschlagen, die dargestellte Fläche zu überplanen und einem Sondergebiet zuzuführen. In dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf ist die vorgesehene neue Bebauung dargestellt. Zur Erschließung der Fläche sind die bestehenden landwirtschaftlich genutzten Wege ausreichend.
Geplant sind insgesamt 880 zweireihig angeordnete Module (Gesamthöhe der Anlage lt. Plan 2,81 m). Das Grundstück soll eingezäunt werden (Höhe max. 2,50 m, Mindestabstand von der Grundstücksgrenze 2 m), wobei der Metallzaun von außen begrünt wird und zusätzliche Sträucher und Hecken anzupflanzen sind. Bestehende Obstbäume sollen erhalten bleiben. Aus Gründen der Verschattung und des Naturschutzes besteht ein Mindestabstand zum Bachlauf im Westen von 15 m und zu den Obstbäumen im Süden von 9,50 m.
Die Fläche ist in der rechtsgültigen 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans als Außenbereich dargestellt. Es ist daher erforderlich, dass der F-Plan entsprechend ergänzt wird. Die Verwaltung schlägt vor, dass dieses Plangebiet im Rahmen der 7. Fortschreibung , Teil B, als Sondergebiet Solarenergie dargestellt wird. Der Bebauungsplan kann erst Rechtsgültigkeit erlangen, wenn die 7. Fortschreibung, Teil B, des Flächennutzungsplans ausreichende Planreife erreicht hat.
Ortsvorsteher Frank teilt mit, dass der Ortschaftsrat Sulzdorf einstimmig für diesen Bebauungsplan gestimmt habe.
Stadtrat Härtig stimmt ebenfalls für das Vorhaben, wobei er allerdings der Meinung ist, dass Photovoltaik-Anlagen in erster Linie auf Gebäudedächern und nicht auf dem Boden installiert werden sollten.
Anlage 1: Lagepläne
Anlage 2: Photosimulation
Beschluss:
- Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der 7. Fortschreibung
Das Plangebiet dieses Bebauungsplans soll in das Verfahren zur 7. Fortschreibung, Teil B, des Flächennutzungsplanes - dargestellt als Sondergebiet Solarenergie - aufgenommen werden.
- A) Der o. g. B-Plan Nr. 2114-01 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500, vom 26.05.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Das Büro wird zur Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) autorisiert.
B) Die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Schwarzäcker“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi vom 26.05.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 2114-01. Das Büro wird zur Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) autorisiert.
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 35 -)