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• Der Vorhabenträger verpflichtet sich, sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen.</p> | • Der Vorhabenträger verpflichtet sich, sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen.</p> | ||
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− | Anlage 2: Durchführungsvertrag, Stand 14.05.2025 (nichtöffentlich)</p> | + | Anlage 2: [[Media:131-25_A2-Durchfuehrungsvertrag_BP-Nr-0213-04-Muehlweg_Durchfuehrungsvertrag_nichtoeffentlich.pdf{{!}}Durchführungsvertrag, Stand 14.05.2025]] (nichtöffentlich)</p> |
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Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Röwisch Wohnbau Regional GmbH, Am Kreuzstein 9, 74523 Schwäbisch Hall zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 0213-04 „Mühlweg“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0213-04 „Mühlweg“) wird zugestimmt.</p> | Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Röwisch Wohnbau Regional GmbH, Am Kreuzstein 9, 74523 Schwäbisch Hall zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 0213-04 „Mühlweg“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0213-04 „Mühlweg“) wird zugestimmt.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 2. Juli 2025, 08:02 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 131/25
Sachvortrag:
Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0213-04 „Mühlweg“ ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Gegenstand des Vertrags ist das Vorhaben zur Errichtung von zwei Wohngebäuden mit drei Vollgeschossen, wobei das Dachgeschoss bereits in das mit 65° Dachneigung sehr steil gestaltete Krüppel-Walmdach integriert ist. Es werden einmal sechs und einmal fünf Wohneinheiten entstehen. Die erforderlichen Stellplätze werden zum größten Teil unterirdisch in einer Tiefgarage und anteilig oberirdisch nachgewiesen. Die Erschließung erfolgt über den bestehenden Mühlweg. Das Vorhaben ist im entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1) dargestellt.
Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:
• Errichtung von zwei Wohngebäuden mit insgesamt 11 Wohnungen mit Tiefgarage nach dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1).
• Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Herstellung der Bau- und Erschließungs-maßnahmen nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0213-04 „Mühlweg“ herzustellen.
• Förderung alternativer Mobilitätsformen, sinnvolles Regenwasser- und Starkregenmanagement, sowie hochwasserangepasste Bauweise.
• Umsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen durch den Vorhabenträger, wie Pflanzung und Erhalt von Bäumen und die Durchgrünung des Quartiers.
• Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertigstellung des Vorhabens.
• Der Vorhabenträger verpflichtet sich, sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen.
Anlagen:
Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 13.02.2025, LKP Ingenieure GbR, 73557 Mutlangen
Anlage 2: Durchführungsvertrag, Stand 14.05.2025 (nichtöffentlich)
Beschlussfassung:
Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Röwisch Wohnbau Regional GmbH, Am Kreuzstein 9, 74523 Schwäbisch Hall zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 0213-04 „Mühlweg“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0213-04 „Mühlweg“) wird zugestimmt.
(14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)