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F&uuml;r den Zeitraum vom 25.10.2024 bis 30.04.2025 hat die Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall e.&nbsp;V. eine kurzfristige Geldanlage in H&ouml;he von 500.000 &euro; in Anspruch genommen. In der zugrunde liegende Vereinbarung zwischen der Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall und der Stadt Schw&auml;bisch Hall wurde geregelt, die Zinsen in H&ouml;he von 10.277,78 &euro; als Verrechnungszuschuss zu gew&auml;hren.</p>
 
F&uuml;r den Zeitraum vom 25.10.2024 bis 30.04.2025 hat die Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall e.&nbsp;V. eine kurzfristige Geldanlage in H&ouml;he von 500.000 &euro; in Anspruch genommen. In der zugrunde liegende Vereinbarung zwischen der Freilichtspiele Schw&auml;bisch Hall und der Stadt Schw&auml;bisch Hall wurde geregelt, die Zinsen in H&ouml;he von 10.277,78 &euro; als Verrechnungszuschuss zu gew&auml;hren.</p>
 
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Version vom 27. Juni 2025, 11:47 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 146/25

Sachvortrag:

Für den Zeitraum vom 25.10.2024 bis 30.04.2025 hat die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V. eine kurzfristige Geldanlage in Höhe von 500.000 € in Anspruch genommen. In der zugrunde liegende Vereinbarung zwischen der Freilichtspiele Schwäbisch Hall und der Stadt Schwäbisch Hall wurde geregelt, die Zinsen in Höhe von 10.277,78 € als Verrechnungszuschuss zu gewähren.

Die Zinsen waren mit der Rückzahlung der kurzfristigen Geldanlage am 30.04.2025 fällig.
Im Haushaltsplan 2025 steht lediglich der Zinsanteil für das Jahr 2025 in Höhe 6.700,00 € zur Verfügung, so dass nun ein Betrag von 3.577,78 € überplanmäßig bereit gestellt werden muss.

Die Gegenfinanzierung erfolgt über Mehreinnahmen aus Zinsen von übrigen Bereichen. 

Beschlussantrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall gewährt der Freilichtspiele einen Verrechnungszuschuss in Höhe von 10.277,78 €.

Die notwendigen Mittel in Höhe von 3.577,78 € werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt und werden, wie im Sachverhalt dargestellt, über die Mehreinnahmen aus Zinsen von übrigen Bereichen gegenfinanziert. 

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