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Vorgesehen ist die Darstellung als Sonderbaufl&auml;che-Freifl&auml;chenphotovoltaik.</p>
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Der vorgesehene Geltungsbereich hat eine Fl&auml;che von ca. 1,88 ha und befindet sich s&uuml;dlich des Gewerbegebiets Erlin. Die geplante FFPV weist eine installierte Leistung von ca. 2.754 KWp auf. Die Fl&auml;che wird derzeit als Gr&uuml;nland intensiv genutzt. Eine Anbindung an das Stromnetz der Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall ist vorgesehen, der Anschlusspunkt liegt ca. 600 m nordwestlich der FFPV auf dem Flst.-Nr. 2107/1.</p>
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Der Interessenkonflikt zwischen der Ausweisung eines Sondergebietes f&uuml;r die Erzeugung Erneuerbarer Energien und dem Eingriff in Natur und Landschaft wird im Umweltberichts ermittelt.</p>
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Im Rahmen der Bebauungsplanung wurde zudem eine artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung durchgef&uuml;hrt (Anlage&nbsp;4). Unter Ber&uuml;cksichtigung von geeigneten Vermeidungs- und Minimierungsma&szlig;nahmen (Baubeginn au&szlig;erhalb des Brutzeitraums von V&ouml;geln, Aufstellen eines Amphibienschutzzauns etc.) sind im Zusammenhang mit der Planung keine Verbotstatbest&auml;nde nach &sect; 44 BNatSchG f&uuml;r die untersuchten Artengruppen zu erwarten.&nbsp;</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 2: [[Media:39-25_A2-Begruendung_12-Teilaenderung-Fortschreibung-7D-FNP-zu-BPlan-Solarpark-Erlin_Aufstellungsbeschluss.pdf{{!}}Begr&uuml;ndung, 12. Teil&auml;nderung des FNP 7D, Stand 05.02.2025]]<br />
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Anlage 3: [[Media:39-25_A3-Umweltbericht_12-Teilaenderung-Fortschreibung-7D-FNP-zu-BPlan-Solarpark-Erlin_Aufstellungsbeschluss.pdf{{!}}Umweltbericht zum Bebauungsplan &quot;Solarpark Erlin&quot;, Stand 07.01.2025, Roosplan Backnang]]<br />
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Anlage 4: [[Media:39-25_A4-artenschutzrechtl-Pruefung_12-Teilaenderung-Fortschreibung-7D-FNP-zu-BPlan-Solarpark-Erlin_Aufstellungsbeschluss.pdf{{!}}Artenschutzrechtliche Pr&uuml;fung, Stand 07.10.2024, Roosplan Backnang]]</p>
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<u>Aufstellungsbeschluss und Beschluss &uuml;ber die fr&uuml;hzeitige Beteiligung</u></p>
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Die 12. Teil&auml;nderung der Fortschreibung 7D des Fl&auml;chennutzungsplans der VVG Schw&auml;bisch Hall wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 i.V.m. &sect; 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Abgrenzungsplan vom 05.02.2025 (vgl. Anlage 1).</p>
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Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit, der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect;&sect; 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. &sect; 2 Abs. 2 BauGB) beauftragt. Grundlage hierf&uuml;r sind die Anlagen 1-4. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen betr&auml;gt mind. 14 Tage.</p>
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(einstimmig - 15)</p>
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Aktuelle Version vom 8. April 2025, 14:15 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 81/25

Sachvortrag:

Im Zuge der Energiewende ist der verstärkte Einsatz regenerativer Energien ein herausragendes politisches Ziel. Die Gemeinde Michelfeld plant daher auf dem Flst.-Nr. 2093, Gemarkung Michelfeld, eine Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV) zu errichten. Hierzu soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Erlin“ aufgestellt werden.
Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (Anlage 1). Der Flächennutzungsplan ist somit im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Vorgesehen ist die Darstellung als Sonderbaufläche-Freiflächenphotovoltaik.

Der vorgesehene Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1,88 ha und befindet sich südlich des Gewerbegebiets Erlin. Die geplante FFPV weist eine installierte Leistung von ca. 2.754 KWp auf. Die Fläche wird derzeit als Grünland intensiv genutzt. Eine Anbindung an das Stromnetz der Stadtwerke Schwäbisch Hall ist vorgesehen, der Anschlusspunkt liegt ca. 600 m nordwestlich der FFPV auf dem Flst.-Nr. 2107/1.

Der Interessenkonflikt zwischen der Ausweisung eines Sondergebietes für die Erzeugung Erneuerbarer Energien und dem Eingriff in Natur und Landschaft wird im Umweltberichts ermittelt.

Im Rahmen der Bebauungsplanung wurde zudem eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Anlage 4). Unter Berücksichtigung von geeigneten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Baubeginn außerhalb des Brutzeitraums von Vögeln, Aufstellen eines Amphibienschutzzauns etc.) sind im Zusammenhang mit der Planung keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für die untersuchten Artengruppen zu erwarten. 

Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung, 12. Teiländerung des FNP 7D, Stand 05.02.2025
Anlage 2: Begründung, 12. Teiländerung des FNP 7D, Stand 05.02.2025
Anlage 3: Umweltbericht zum Bebauungsplan "Solarpark Erlin", Stand 07.01.2025, Roosplan Backnang
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 07.10.2024, Roosplan Backnang

Beschlussfassung:

Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung

Die 12. Teiländerung der Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans der VVG Schwäbisch Hall wird gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 05.02.2025 (vgl. Anlage 1).

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB) beauftragt. Grundlage hierfür sind die Anlagen 1-4. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.

(einstimmig - 15)

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