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Vorlage folgt</p>
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Die Gemeindepr&uuml;fungsanstalt (GPA) Baden-W&uuml;rttemberg hat eine Pr&uuml;fung der Bauausgaben der Stadt Schw&auml;bisch Hall f&uuml;r die Jahre 2017-2021 durchgef&uuml;hrt. Im Januar 2023 fand eine Schlussbesprechung &uuml;ber die Pr&uuml;fergebnisse mit der GPA statt, zu der auch die Fraktionsvorsitzenden geladen waren. Der Pr&uuml;fungsbericht wurde im September 2023 fertiggestellt.</p>
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Zu den Feststellungen hat die Verwaltung im April 2024 eine ausf&uuml;hrliche Stellungnahme abgegeben, mit der sich nach R&uuml;ckmeldung der GPA viele Randnummern erledigt haben. Zu den Rdnr. 14 und 20 (europaweite Ausschreibung) weist die GPA darauf hin, dass die Vergaberechtswidrigkeiten im Rahmen der Stellungnahme nicht ausger&auml;umt werden konnten und der Rechtsaufsichtsbeh&ouml;rde daher vorgeschlagen wird, die Best&auml;tigung f&uuml;r diese Feststellungen einzuschr&auml;nken. Ferner werden die Bewilligungsstellen durch &Uuml;bersenden einer Mehrfertigung zu diesen Feststellungen informiert. Zu den wenigen verbliebenen Feststellungen gibt es eine erg&auml;nzende Stellungnahme an die GPA im Januar 2025.</p>
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Nach &sect; 114 Abs 4 Satz 2 in Verbindung mit &sect; 43 Abs. 5 GemO hat der Oberb&uuml;rgermeister den Gemeinderat &uuml;ber den wesentlichen Inhalt des Pr&uuml;fberichts zu unterrichten. Kapitel 2 des Pr&uuml;fberichtes fasst den wesentlichen Inhalt des Pr&uuml;fberichtes zusammen und wird zur Information des Gemeinderates als Anlage beigef&uuml;gt.</p>
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<u>Anlage:</u> [[Media:A_GPA_Pruefung_Bauausgaben_2017-2021.pdf{{!}}Auszug Pr&uuml;fungsbericht vom 13.09.2023]]</p>
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(ohne Abstimmung)</p>
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Aktuelle Version vom 28. Januar 2025, 11:29 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 15/25

Sachvortrag:

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Baden-Württemberg hat eine Prüfung der Bauausgaben der Stadt Schwäbisch Hall für die Jahre 2017-2021 durchgeführt. Im Januar 2023 fand eine Schlussbesprechung über die Prüfergebnisse mit der GPA statt, zu der auch die Fraktionsvorsitzenden geladen waren. Der Prüfungsbericht wurde im September 2023 fertiggestellt.

Zu den Feststellungen hat die Verwaltung im April 2024 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, mit der sich nach Rückmeldung der GPA viele Randnummern erledigt haben. Zu den Rdnr. 14 und 20 (europaweite Ausschreibung) weist die GPA darauf hin, dass die Vergaberechtswidrigkeiten im Rahmen der Stellungnahme nicht ausgeräumt werden konnten und der Rechtsaufsichtsbehörde daher vorgeschlagen wird, die Bestätigung für diese Feststellungen einzuschränken. Ferner werden die Bewilligungsstellen durch Übersenden einer Mehrfertigung zu diesen Feststellungen informiert. Zu den wenigen verbliebenen Feststellungen gibt es eine ergänzende Stellungnahme an die GPA im Januar 2025.

Nach § 114 Abs 4 Satz 2 in Verbindung mit § 43 Abs. 5 GemO hat der Oberbürgermeister den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts zu unterrichten. Kapitel 2 des Prüfberichtes fasst den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes zusammen und wird zur Information des Gemeinderates als Anlage beigefügt.

Anlage: Auszug Prüfungsbericht vom 13.09.2023

Beschlussfassung:

Kenntnisnahme

(ohne Abstimmung)

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