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− | Anlage 2: Satzung „Rudi Dietz Stiftung“</p> | + | Anlage 2: [[Media:283-24_A2-Satzung_Rudi-Dietz-Stiftung_Anpassung-Satzung.pdf{{!}}Satzung „Rudi Dietz Stiftung“]]</p> |
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Dem beiliegenden Stiftungsgeschäft sowie der Satzung der „Rudi Dietz Stiftung“ wird zugestimmt.</p> | Dem beiliegenden Stiftungsgeschäft sowie der Satzung der „Rudi Dietz Stiftung“ wird zugestimmt.</p> |
Version vom 26. November 2024, 15:10 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 283/24
Sachvortrag:
In den Sitzungen vom 21.10.2024/13.11.2024 (SV-Nr. 222/24) hat der VFA/Gemeinderat der Einrichtung der Rudi Dietz Stiftung, dem Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung sowie der Annahme der Zuwendung in Höhe von 200.000 € - vorbehaltlich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt - zugestimmt.
Im Laufe des Abstimmungsprozesses mit dem Finanzamt zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit war eine redaktionelle Anpassung von Ziffer 9 der Stiftungssatzung (Regelung hinsichtlich des Vermögenszufalls im Falle der Auflösung der Stiftung) vorzunehmen. Nach Anpassung und erneuter Vorlage hat das Finanzamt am 14.11.2024 bescheinigt, dass die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfüllt sind.
Aufgrund der erforderlichen Satzungsanpassung wird dem Gemeinderat das Stiftungsgeschäft und die geänderte - mit dem Finanzamt abgestimmte – Satzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen:
Anlage 1: Stiftungsgeschäft
Anlage 2: Satzung „Rudi Dietz Stiftung“
Beschlussantrag:
Dem beiliegenden Stiftungsgeschäft sowie der Satzung der „Rudi Dietz Stiftung“ wird zugestimmt.