136305843/meetingannouncement/234921170/agendaitem
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In den rechtsgültigen Bebauungsplänen Nr. 0143-01/02 „Herrenäcker 1957“ und Nr. 0143-01/03 „Änderung Herrenäcker 1966“ im Areal zwischen Ellwanger Straße, In den Herrenäckern, Bonatzweg und Schenkenseebad sind als Nutzungsmöglichkeit öffentliche Bauvorhaben (Fernmeldeamtsgebäude) bzw. ein Gewerbegebiet festgesetzt (Anlage 2). Andere Nutzungen sind aktuell nicht möglich.</p> | In den rechtsgültigen Bebauungsplänen Nr. 0143-01/02 „Herrenäcker 1957“ und Nr. 0143-01/03 „Änderung Herrenäcker 1966“ im Areal zwischen Ellwanger Straße, In den Herrenäckern, Bonatzweg und Schenkenseebad sind als Nutzungsmöglichkeit öffentliche Bauvorhaben (Fernmeldeamtsgebäude) bzw. ein Gewerbegebiet festgesetzt (Anlage 2). Andere Nutzungen sind aktuell nicht möglich.</p> | ||
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Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich im Internet auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.</p> | Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich im Internet auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.</p> | ||
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Version vom 26. November 2024, 11:52 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 274/24
Sachvortrag:
In den rechtsgültigen Bebauungsplänen Nr. 0143-01/02 „Herrenäcker 1957“ und Nr. 0143-01/03 „Änderung Herrenäcker 1966“ im Areal zwischen Ellwanger Straße, In den Herrenäckern, Bonatzweg und Schenkenseebad sind als Nutzungsmöglichkeit öffentliche Bauvorhaben (Fernmeldeamtsgebäude) bzw. ein Gewerbegebiet festgesetzt (Anlage 2). Andere Nutzungen sind aktuell nicht möglich.
Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Stadt- und Innenentwicklung soll für das Quartier künftig die Option weiterer Nutzungen wie z.B. Wohnen ermöglicht werden, weshalb die oben genannten Bebauungspläne geändert werden.
Eine Veränderung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes erfolgt erst, wenn ein entsprechendes Planerfordernis besteht. Deshalb bleiben die bisherigen Festsetzungen zu Bauweise, Geschossigkeit, Dachform, Erschließung, etc. weiterhin bestehen. Letztendlich werden die Bebauungspläne aus den 1960er Jahren in eine aktuelle Bauleitplanung inkl. Nutzungsanpassung überführt.
Vorrangiges Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Urbanen Gebietes. Bestehende Nutzungen bleiben weiterhin möglich. Lediglich auf dem Flurstück 1421 im westlichen Bereich werden künftig Baugrenzen um den Bestand gezogen. Darüber hinaus werden größtenteils die inzwischen vorhandenen Großbäume als zu erhalten festgesetzt, da sie entsprechend vital sind und das Quartier bisher und auch künftig städtebaulich prägen. Zusammen mit der ausgewiesenen Neupflanzung von Bäumen an den Randzonen und der damit verbundenen Entsiegelung von befestigten Flächen bilden diese einen Beitrag zum Klimaschutz.
Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zur stark befahrenen Ellwanger Straße und dem Schenkenseebad, weshalb Untersuchungen zum Verkehrs- und Freizeitanlagenlärm erforderlich wurden. Zur Analyse der Schalleinwirkungen auf das Gebiet wurde eine Geräuschimmissionsprognose für den Bebauungsplan vom Büro rw bauphysik Ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG erstellt. Ergebnis ist, dass bezüglich dem Freizeitanlagenlärm keine, jedoch für den Verkehrslärm Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, die in den Festsetzungen zum Bebauungsplan verankert sind.
Eine Vorprüfung zur Anwendung des §13a-Verfahrens ist nicht notwendig, da gem. §13a Abs. 1 die zulässige Grundfläche im Sinne des §19 Abs. 2 BauNVO zu ermitteln ist. Im vorliegenden Fall liegt diese bei einer Baugebietsfläche von 9.500 m², also deutlich unter dem Schwellenwert von 20.000 m². Auch die sonstigen Voraussetzungen zur Anwendung des §13a Verfahrens gem. §13a Abs. 1 Satz 4 und 5 BauGB sind erfüllt. Das beschleunigte Verfahren nach §13a BauGB kann daher angewandt werden.
Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall als Mischbaufläche bzw. Sonderbaufläche Hochschule dargestellt (Anlage 3) und soll künftig vollständig als Mischbaufläche festgesetzt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst (§13a Abs. 2 Satz 2).
Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan ohne Maßstab, 15.11.2023
Anlage 2: Bisher rechtsgültige Bebauungspläne, 15.11.2023
Anlage 3: Ausschnitt rechtskräftiger Flächennutzungsplan, 15.11.2023
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf Planteil, Maßstab 1:500, 12.01.2024
Anlage 5: Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, 12.01.2024
Anlage 6: Begründung zum Bebauungsplan, 12.01.2024
Anlage 7: Geräuschimmissionsprognose z. Bebauungsplan, rw bauphysik, 08.01.2024
Beschlussantrag:
1. Aufstellungsbeschlüsse
A) Bebauungsplan Nr. 0143-01/05„Herrenäcker 3. Änderung“
Der Bebauungsplan Nr. 0143-01/05„Herrenäcker 3. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan im Maßstab 1:500 vom 12.01.2024 (Anlage 4).
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0143-01/05„Herrenäcker 3. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0143-01/05„Herrenäcker 3. Änderung“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i.V.m § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der maßgebliche Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0143-01/05„Herrenäcker 3.
Änderung“ (Anlage 4).
2. Auslegungsbeschlüsse
A) Bebauungsplan Nr. 0143-01/05„Herrenäcker 3. Änderung“
Die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0143-01/05 „Herrenäcker 3. Änderung“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 12.01.2024 (Anlagen 4-7) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG).
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0143-01/05 „Herrenäcker 3. Änderung“
Die Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0143-01/05 „Herrenäcker 3. Änderung“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 12.01.2024 (Anlagen 4-7) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich im Internet auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.