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3. Der Neufassung des Gesellschaftsvertrages Windpark Michelfeld GmbH &amp; Co. KG (siehe Anlage 3) wird zugestimmt.<br />
 
3. Der Neufassung des Gesellschaftsvertrages Windpark Michelfeld GmbH &amp; Co. KG (siehe Anlage 3) wird zugestimmt.<br />
 
4. Der &Auml;nderung des Unternehmensgegenstandes der Haller Windenergie Beteiligungen GmbH und der Umfirmierung in &bdquo;Haller Mobilit&auml;t und W&auml;rme GmbH&ldquo; wird nach Ma&szlig;gabe des beigef&uuml;gten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (siehe Anlage 4) zugestimmt.</p>
 
4. Der &Auml;nderung des Unternehmensgegenstandes der Haller Windenergie Beteiligungen GmbH und der Umfirmierung in &bdquo;Haller Mobilit&auml;t und W&auml;rme GmbH&ldquo; wird nach Ma&szlig;gabe des beigef&uuml;gten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (siehe Anlage 4) zugestimmt.</p>
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Aktuelle Version vom 1. Oktober 2024, 10:55 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 189/24

Sachvortrag:

Die Haller Windenergie Beteiligungen GmbH wurde im Jahr 2016 zunächst als Verwaltungsgesellschaft der Windpark Rote Steige GmbH & Co. KG gegründet, wobei perspektivisch die Übernahme der Rolle als persönlich haftende Gesellschafterin in weiteren Projektgesellschaften angedacht war.

Zum 01.01.2022 hat die  Haller Windenergie Beteiligungen GmbH aus regulatorischen Gründen den Betrieb mehrerer Kraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung von den Stadtwerken übernommen. Zum 01.01.2025 ist beabsichtigt, das Eigentum und der Betrieb von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-Mobilität ebenfalls von den Stadtwerken auf die  Haller Windenergie Beteiligungen GmbH übertragen wird. Aufgrund einer Unbundlingsvorschrift im Energiewirtschaftsgesetz wird es den Stadtwerken ab dem 01.01.2025 nicht mehr erlaubt sein, öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobilität zu betreiben.

Um eine Vermischung von Risiken aus unterschiedlichen Geschäftsfeldern zu vermeiden, soll eine neue Verwaltungsgesellschaft für die Windbeteiligungen der Stadtwerke gegründet werden, welche die Rolle der Komplementärin bei der  Windpark Rote Steige GmbH & Co. KG und künftiger Windgesellschaften der Stadtwerke übernehmen soll. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage 1 beigefügt. Die neue Gesellschaft soll unter dem Namen „Haller–Wind Verwaltungsgesellschaft mbH“ firmieren. In diesem Zusammenhang ist die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Windpark Rote Steige GmbH & Co. KG erforderlich. Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage 2 (Änderungsmodus) beigefügt.

Ferner sollte die neu zu gründende Haller-Wind Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) bei der noch ebenfalls zu gründenden Windpark Michelfeld GmbH & Co. KG eingesetzt werden. Der Beschluss zum Gründungsvorgang „Windpark Michelfeld GmbH & Co. KG“ erfolgte bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 05.10.2022 (Sitzungsvorlagen-Nummer: 217/22), allerdings unter der Vorgabe, dass die Funktion der Komplementärin von der Haller Windbeteiligungen GmbH übernommen wird.

Da aufgrund der beschriebenen Umstrukturierungsnotwendigkeiten die Funktion der Komplementärin von einer anderen Gesellschaft (Haller-Wind Verwaltungsgesellschaft mbH) übernommen werden soll, muss über die Gründung der Windpark Michelfeld GmbH & Co. KG erneut im Gemeinderat abgestimmt werden. Der Entwurf des geänderten Gesellschaftsvertrages ist als Anlage 3 (Änderungsmodus) beigefügt.

 

siehe: Grafik

 

Die Haller Windenergie Beteiligungen GmbH soll zukünftig nur noch die bisherigen Aufgaben im Kraftwerksbetrieb sowie ab 01.01.2025 neue Aufgaben im Betrieb von öffentlichen Ladeinfrastruktur übernehmen. Die Haller Windenergie Beteiligungen GmbH soll auf „Haller Mobilität und Wärme GmbH“ umfirmiert werden. Leistungserbringer im Bereich E-Laden gegenüber den Kunden wird demnach zukünftig die Haller Mobilität und Wärme GmbH sein. Die Abrechnung und das Inkasso der Leistung erfolgt jedoch weiterhin durch die Stadtwerke, vornehmlich über Kassenautomaten oder die Hallkarte im Stadtwerke-Kundenportal, so dass es für die Kunden der Stadtwerke keine spürbaren Veränderungen geben wird.

Da sich der Geschäftszweck der Gesellschaft bislang auf erneuerbare Energien und insbesondere auf die Übernahme der persönlichen Haftung von Projekten und Betriebsgesellschaften erstreckt, ist eine Anpassung des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag erforderlich. Der Entwurf der Neufassung des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage 4 (Änderungsmodus) beigefügt.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH hatte in der Sitzung vom 16.07.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

    • Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, der Gründung der Haller-Wind Verwaltungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital von 25.000 € zuzustimmen.

    • Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Haller-Wind Verwaltungsgesellschaft mbH anstelle der Haller Windenergie Beteiligungen GmbH ohne Einlage und Beteiligung am Kommanditkapital als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Windpark Rote Steige GmbH & Co. KG einzusetzen und hierzu den Gesellschaftsvertrag zu ändern.

    • Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, die Haller-Wind Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ohne Einlage und Beteiligung am Kommanditkapital bei der noch zu gründenden Windpark Michelfeld GmbH & Co. KG einzusetzen.

    • Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Haller Windenergie Beteiligungen GmbH dahingehend, dass eine Umfirmierung erfolgt und der Unternehmensgegenstand geändert wird.

Bei den im Sachvortrag genannten Beteiligungsvorhaben handelt es sich um mittelbare Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform der Stadt Schwäbisch Hall. Gemäß § 105a GemO darf die Stadt Schwäbisch Hall der Beteiligung eines Unternehmens, an dem sie mit mehr als 50 % beteiligt ist, an einem anderen Unternehmen nur zustimmen, wenn:

    1. die Voraussetzungen des § 102 Abs. 1 Nr. 1 und 3 der GemO vorliegen,
    2. die Voraussetzungen des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 vorliegen (da der Beteiligungsumfang mehr als 50% beträgt) und Voraussetzungen des § 103 a vorliegen (da sowohl die Stadtwerke als auch die Beteiligungen der Stadtwerke GmbH-s sind)

Die Voraussetzungen nach § 105a GemO sind nach Auffassung der Beteiligungsverwaltung der Stadt Schwäbisch Hall erfüllt, weshalb die unten stehenden Beschlussanträge gestellt werden.

Die Beschlüsse sind gem. § 108 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen vorzulegen.

Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Gesellschaftsvertrag „Haller–Wind Verwaltungsgesellschaft mbH “
Anlage 2: Entwurf Gesellschaftsvertrag „Windpark Rote Steige GmbH & Co. KG“
Anlage 3: Entwurf Gesellschaftsvertrag „Windpark Michelfeld GmbH & Co. KG“
Anlage 4: Entwurf Gesellschaftsvertrag „Haller Mobilität und Wärme GmbH“

Beschlussfassung:

1. Der Gründung der Haller–Wind Verwaltungsgesellschaft mbH wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertages (siehe Anlage 1) zugestimmt.
2. Der Neufassung des Gesellschaftsvertrages  Windpark Rote Steige GmbH & Co. KG (siehe Anlage 2) wird zugestimmt.
3. Der Neufassung des Gesellschaftsvertrages Windpark Michelfeld GmbH & Co. KG (siehe Anlage 3) wird zugestimmt.
4. Der Änderung des Unternehmensgegenstandes der Haller Windenergie Beteiligungen GmbH und der Umfirmierung in „Haller Mobilität und Wärme GmbH“ wird nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (siehe Anlage 4) zugestimmt.

(einstimmig - 31)

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