136294443/meetingannouncement/212655921/agendaitem

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Als weitere Ma&szlig;nahme in diesem Zusammenhang wurden im Dezember 2018 die Bauleistungen zur Umgestaltung der Promenade im Bereich Weilerwiese ausgeschrieben mit Submission am 23.01.2019. Der g&uuml;nstigste Bieter, die Firma Gebr&uuml;der Eichele aus Untergr&ouml;ningen, erhielt am 08.03.2019 den Auftrag zu insgesamt 1.066.781,12 &euro;. Der Auftrag ist unterteilt in mehrere Leistungsbereiche, was in der Sitzung am 10.11.2021 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/91357014/meetingminutes/94234021/paragraph &sect; 273]) n&auml;her erl&auml;utert und weitere Teilleistungen beauftragt wurden.</p>
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Bedingt durch die beengten Platzverh&auml;ltnisse und die sehr komplizierten Abl&auml;ufe zur Erstellung der Fischaufstiegsanlage musste die Ma&szlig;nahme Promenade/Karesiweg mehrfach unterbrochen und nach zum Teil l&auml;ngeren Pausen wieder aufgenommen werden. Durch die Unterbrechungen der Bauma&szlig;nahme sind die meisten Mehrkosten, die im Laufe der Bauma&szlig;nahme aus den in Anlage 1 beschriebenen Gr&uuml;nden n&ouml;tig waren und auch im Vorfeld nicht ersichtlich oder kalkulierbar waren, erst mit der Erstellung der Schlussrechnung aufgekommen.</p>
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Ferner hat die Kostenfortschreibung des planenden B&uuml;ros und die Erstellung der Schlussrechnung der ausf&uuml;hrenden Firma eine lange Bearbeitungszeit beansprucht aufgrund der unterschiedlichen Teilleistungsbereiche (siehe dazu auch SV &sect; 273, 10.11.2021) und der damit einhergehenden komplexen Zuordnung einzelner Leistungen.</p>
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Nach Pr&uuml;fung der Schlussrechnung k&ouml;nnen die Restforderungen als begr&uuml;ndet gewertet werden.</p>
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&Uuml;berplanm&auml;&szlig;ige Auszahlungen sind gem&auml;&szlig; &sect; 84 Abs. 1 S. 2 GemO zul&auml;ssig, wenn sie unabweisbar sind oder ein dringendes Bed&uuml;rfnis besteht und die Finanzierung gew&auml;hrleistet ist. Die Bereitstellung der Mehrmittel ist ein dringendes Bed&uuml;rfnis, weil sonst die vorliegenden Schlussrechnung nicht beglichen werden kann.</p>
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Da die bei den Ma&szlig;nahmen &bdquo;Fischtreppe&ldquo; und &bdquo;Gew&auml;sserlebnis Kocher&ldquo; eingesparten und zur&uuml;ckgef&uuml;hrten Mittel nicht mehr zu Deckung verwendet werden k&ouml;nnen, sollen zur Deckung Mittel aus der Ma&szlig;nahme 20020 Tennishalle Auwiese - Nutzungs&auml;nderung Schulsport, Produkt 42410120, Sachkonto 78710000 herangezogen werden.</p>
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(einstimmig - 17)</p>
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Aktuelle Version vom 24. September 2024, 10:19 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 217/24

Sachvortrag:

Am 17.07.2023 wurde im Gemeinderat der Abschlussbericht für die beiden fertiggestellten und schlussgerechneten Maßnahmen „Fischtreppe“ und „Gewässererlebnis Kocher“ vorgestellt (SV-Nr. 171/23). Die Maßnahmen konnten wirtschaftlich deutlich besser abgeschlossen werden als prognostiziert, so dass dem Gesamthaushalt nach Abschluss der Maßnahme knapp 500.000 € zurückgeführt wurden.

Als weitere Maßnahme in diesem Zusammenhang wurden im Dezember 2018 die Bauleistungen zur Umgestaltung der Promenade im Bereich Weilerwiese ausgeschrieben mit Submission am 23.01.2019. Der günstigste Bieter, die Firma Gebrüder Eichele aus Untergröningen, erhielt am 08.03.2019 den Auftrag zu insgesamt 1.066.781,12 €. Der Auftrag ist unterteilt in mehrere Leistungsbereiche, was in der Sitzung am 10.11.2021 (§ 273) näher erläutert und weitere Teilleistungen beauftragt wurden.

Bedingt durch die beengten Platzverhältnisse und die sehr komplizierten Abläufe zur Erstellung der Fischaufstiegsanlage musste die Maßnahme Promenade/Karesiweg mehrfach unterbrochen und nach zum Teil längeren Pausen wieder aufgenommen werden. Durch die Unterbrechungen der Baumaßnahme sind die meisten Mehrkosten, die im Laufe der Baumaßnahme aus den in Anlage 1 beschriebenen Gründen nötig waren und auch im Vorfeld nicht ersichtlich oder kalkulierbar waren, erst mit der Erstellung der Schlussrechnung aufgekommen.

Ferner hat die Kostenfortschreibung des planenden Büros und die Erstellung der Schlussrechnung der ausführenden Firma eine lange Bearbeitungszeit beansprucht aufgrund der unterschiedlichen Teilleistungsbereiche (siehe dazu auch SV § 273, 10.11.2021) und der damit einhergehenden komplexen Zuordnung einzelner Leistungen.

Nach Prüfung der Schlussrechnung können die Restforderungen als begründet gewertet werden.

Überplanmäßige Auszahlungen sind gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 GemO zulässig, wenn sie unabweisbar sind oder ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist. Die Bereitstellung der Mehrmittel ist ein dringendes Bedürfnis, weil sonst die vorliegenden Schlussrechnung nicht beglichen werden kann.

Da die bei den Maßnahmen „Fischtreppe“ und „Gewässerlebnis Kocher“ eingesparten und zurückgeführten Mittel nicht mehr zu Deckung verwendet werden können, sollen zur Deckung Mittel aus der Maßnahme 20020 Tennishalle Auwiese - Nutzungsänderung Schulsport, Produkt 42410120, Sachkonto 78710000 herangezogen werden.

Anlage: Tabelle Aufstellung Mehrkosten

Beschlussfassung:

Für die Maßnahme 17007 ‚Promenade Weilerwiese, Ausbau Loughboroughweg‘ werden zusätzlich 269.920,73 € überplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung werden Mittel aus der Maßnahme 20020 Tennishalle Auwiese - Nutzungsänderung Schulsport, Produkt 42410120, Sachkonto 78710000 herangezogen.

(einstimmig - 17)

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