136294443/meetingannouncement/212655921/agendaitem
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+ | Ferner hat die Kostenfortschreibung des planenden Büros und die Erstellung der Schlussrechnung der ausführenden Firma eine lange Bearbeitungszeit beansprucht aufgrund der unterschiedlichen Teilleistungsbereiche (siehe dazu auch SV § 273, 10.11.2021) und der damit einhergehenden komplexen Zuordnung einzelner Leistungen.</p> | ||
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+ | Nach Prüfung der Schlussrechnung können die Restforderungen als begründet gewertet werden.</p> | ||
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Aktuelle Version vom 24. September 2024, 10:19 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 217/24
Sachvortrag:
Am 17.07.2023 wurde im Gemeinderat der Abschlussbericht für die beiden fertiggestellten und schlussgerechneten Maßnahmen „Fischtreppe“ und „Gewässererlebnis Kocher“ vorgestellt (SV-Nr. 171/23). Die Maßnahmen konnten wirtschaftlich deutlich besser abgeschlossen werden als prognostiziert, so dass dem Gesamthaushalt nach Abschluss der Maßnahme knapp 500.000 € zurückgeführt wurden.
Als weitere Maßnahme in diesem Zusammenhang wurden im Dezember 2018 die Bauleistungen zur Umgestaltung der Promenade im Bereich Weilerwiese ausgeschrieben mit Submission am 23.01.2019. Der günstigste Bieter, die Firma Gebrüder Eichele aus Untergröningen, erhielt am 08.03.2019 den Auftrag zu insgesamt 1.066.781,12 €. Der Auftrag ist unterteilt in mehrere Leistungsbereiche, was in der Sitzung am 10.11.2021 (§ 273) näher erläutert und weitere Teilleistungen beauftragt wurden.
Bedingt durch die beengten Platzverhältnisse und die sehr komplizierten Abläufe zur Erstellung der Fischaufstiegsanlage musste die Maßnahme Promenade/Karesiweg mehrfach unterbrochen und nach zum Teil längeren Pausen wieder aufgenommen werden. Durch die Unterbrechungen der Baumaßnahme sind die meisten Mehrkosten, die im Laufe der Baumaßnahme aus den in Anlage 1 beschriebenen Gründen nötig waren und auch im Vorfeld nicht ersichtlich oder kalkulierbar waren, erst mit der Erstellung der Schlussrechnung aufgekommen.
Ferner hat die Kostenfortschreibung des planenden Büros und die Erstellung der Schlussrechnung der ausführenden Firma eine lange Bearbeitungszeit beansprucht aufgrund der unterschiedlichen Teilleistungsbereiche (siehe dazu auch SV § 273, 10.11.2021) und der damit einhergehenden komplexen Zuordnung einzelner Leistungen.
Nach Prüfung der Schlussrechnung können die Restforderungen als begründet gewertet werden.
Überplanmäßige Auszahlungen sind gemäß § 84 Abs. 1 S. 2 GemO zulässig, wenn sie unabweisbar sind oder ein dringendes Bedürfnis besteht und die Finanzierung gewährleistet ist. Die Bereitstellung der Mehrmittel ist ein dringendes Bedürfnis, weil sonst die vorliegenden Schlussrechnung nicht beglichen werden kann.
Da die bei den Maßnahmen „Fischtreppe“ und „Gewässerlebnis Kocher“ eingesparten und zurückgeführten Mittel nicht mehr zu Deckung verwendet werden können, sollen zur Deckung Mittel aus der Maßnahme 20020 Tennishalle Auwiese - Nutzungsänderung Schulsport, Produkt 42410120, Sachkonto 78710000 herangezogen werden.
Anlage: Tabelle Aufstellung Mehrkosten
Beschlussfassung:
Für die Maßnahme 17007 ‚Promenade Weilerwiese, Ausbau Loughboroughweg‘ werden zusätzlich 269.920,73 € überplanmäßig bereitgestellt. Zur Deckung werden Mittel aus der Maßnahme 20020 Tennishalle Auwiese - Nutzungsänderung Schulsport, Produkt 42410120, Sachkonto 78710000 herangezogen.
(einstimmig - 17)